und Wohnungszählung (GWZ) - Publikationsservice von IT.NRW
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Einleitung<br />
Die Ermittlung des Wohnungsinhabers<br />
im Rahmen der Gebäude- <strong>und</strong> <strong>Wohnungszählung</strong> (<strong>GWZ</strong>)<br />
<strong>und</strong> deren Bedeutung für die Haushaltegenerierung<br />
Haushaltegenerierungsverfahren stellen<br />
eine Alternative zu Totalerhebungen<br />
dar <strong>und</strong> können aktuelle<br />
<strong>und</strong> kleinräumig gegliederte Daten<br />
über Größe <strong>und</strong> Struktur <strong>von</strong> Haushalten<br />
liefern. Zur Beurteilung der<br />
Eignung eines registergestützten<br />
Zensus als Alternative zu einer Totalerhebung<br />
sind jedoch Maßnahmen<br />
zur Eruierung, Prüfung <strong>und</strong> Bewertung<br />
der verfügbaren Quellen zur<br />
Feststellung der Auskunftspflichtigen<br />
<strong>und</strong> des Verfahrensablaufs notwendig.<br />
Im Rahmen des Zensustests 1) mit<br />
Stichtag 5. Dezember 2001 wurde in<br />
einer b<strong>und</strong>esweiten Stichprobe eine<br />
postalische <strong>GWZ</strong> als Testerhebung<br />
durchgeführt. Der Test dieser <strong>GWZ</strong><br />
dient vor allem der Klärung folgender<br />
Fragen: Sind Verfahrensprobleme<br />
bei einer b<strong>und</strong>esweit einheitlichen<br />
Durchführung zu erwarten?<br />
Welche Unterschiede in Bezug auf<br />
Wohnungsmerkmale ergeben sich<br />
zwischen postalisch erhobenen Angaben<br />
<strong>von</strong> Gebäudeeigentümern einerseits<br />
<strong>und</strong> den durch Befragungen<br />
Dr. Henrik Egbert <strong>und</strong> Dr. Marco Scharmer<br />
Der Methodenwechsel <strong>von</strong> einer herkömmlichen Vollerhebung nach dem<br />
Vorbild früherer Volkszählungen zu einem registergestützten Zensus führte<br />
zur Entwicklung des Modells „registergestützter Zensus“ durch die Statistischen<br />
Ämter des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder. Der Kombination <strong>von</strong> vorhandenen<br />
Daten aus Registern mit primärstatistisch erhobenen Angaben kommt in diesem<br />
Modell eine besondere Bedeutung zu. Die Zusammenführung <strong>von</strong> Personendatensätzen<br />
aus den Melderegistern mit Datensätzen einer Gebäude- <strong>und</strong><br />
<strong>Wohnungszählung</strong> (<strong>GWZ</strong>) zum Zwecke einer Haushaltegenerierung ist eine<br />
unverzichtbare Voraussetzung, um Haushaltsstrukturen realistisch abbilden<br />
zu können.<br />
–––––––––––<br />
1) Zum Zensustest vgl. gr<strong>und</strong>legend Eppmann,<br />
H., Köster, G., Rost, R., Zensus 2001 – Stand der<br />
Methodendiskussion; Statistische R<strong>und</strong>schau<br />
Nordrhein-Westfalen, Ausgabe August 1998, S.<br />
389 – 405. Grohmann, H.: Geschichte <strong>und</strong> Zukunft<br />
der Volkszählung in Deutschland; Berliner<br />
Statistik, Monatsschrift 7 – 12/00, S. 216 –<br />
223. Fürnrohr, M.; Rimmelspacher, B.: Testuntersuchungen<br />
zur Vorbereitung eines registergestützten<br />
Zensus, Bayern in Zahlen, 1/2001,<br />
S. 13 – 18<br />
10<br />
erhobenen Angaben <strong>von</strong> Haushalten<br />
andererseits? Sind den Gebäudeeigentümern<br />
bzw. -verwaltern die<br />
Namen der aktuellen Wohnungsinhaber<br />
(d. h. der Bewohner), ihr Einzugsdatum<br />
<strong>und</strong> die Zahl der in der<br />
Wohnung lebenden Personen bekannt?<br />
2)<br />
Insbesondere die Beantwortung der<br />
letzten Frage ist <strong>von</strong> außerordentlicher<br />
Bedeutung für das Verfahren<br />
der Haushaltegenerierung als zentralem<br />
Element des registergestützten<br />
Zensus.<br />
Die <strong>GWZ</strong> im Zensustest<br />
Der Erhebungsablauf der <strong>GWZ</strong> stellt<br />
sich für Nordrhein-Westfalen wie<br />
folgt dar: Zunächst wurden 18 Gemeinden<br />
durch ein statistisches Zufallsverfahren<br />
bestimmt. 3) In diesen<br />
Gemeinden wurden insgesamt 1 650<br />
Adressen ausgewählt. Je Gemeindegrößenklasse<br />
waren dies zwischen 40<br />
<strong>und</strong> 150 Adressen. Nachdem diese<br />
Stichprobe gezogen worden war,<br />
–––––––––––<br />
2) Vgl. Forster, M.: Die Zukunft der Volkszählung<br />
in Deutschland. Traditionelle Zählung<br />
oder registergestützter Zensus? Statistische<br />
Analysen <strong>und</strong> Studien Nordrhein-Westfalen,<br />
Ausgabe 4/2000, S. 19. – 3) In <strong>NRW</strong> sind 36 Gemeinden<br />
für den Zensustest ausgewählt. Von<br />
diesen Gemeinden ist genau die Hälfte in einer<br />
Unterstichprobe für den so genannten Verfahrenstest.<br />
Die <strong>GWZ</strong> ist zentraler Bestandteil des<br />
Verfahrenstests.<br />
mussten für die 1 650 Adressen die<br />
Gebäudeeigentümer (bzw. Gebäudeverwalter,<br />
Erbbauberechtigten oder<br />
sonstigen Verfügungsberechtigten)<br />
vom Landesamt für Datenverarbeitung<br />
<strong>und</strong> Statistik <strong>NRW</strong> ermittelt<br />
werden. Für die Erhebungsorganisation<br />
war vorgesehen, jeweils einen<br />
Auskunftspflichtigen je Adresse anzuschreiben.<br />
Dieser Auskunftspflichtige<br />
sollte in der Lage sein, Angaben<br />
über die Gebäude <strong>und</strong> Wohnungen<br />
sowie die Namen der Wohnungsinhaber<br />
zu übermitteln.<br />
Es erfolgte zunächst die Eruierung<br />
möglicher Quellen für die Anschriften<br />
<strong>von</strong> Gebäudeeigentümern bzw.<br />
Gebäudeverwaltern. Mit einer solchen<br />
Eruierung sollte geklärt werden,<br />
ob bei den im Zensustestgesetz<br />
genannten Quellen 4) geeignete Anschriftendateien<br />
vorliegen, die für<br />
eine anschließende postalische Befragung<br />
genutzt werden können. In<br />
einem nächsten Schritt wurde die<br />
Qualität der vorhandenen Anschriften,<br />
d. h. die Frage nach deren Aktualität<br />
<strong>und</strong> Vollständigkeit, im Rahmen<br />
einer Vorbefragung der benannten<br />
Gebäudeeigentümer bzw.<br />
der Gebäudeverwalter kontrolliert.<br />
Bei der Eruierung der Quellen wurde<br />
geprüft, ob neben den Gr<strong>und</strong>steuerstellen<br />
– <strong>von</strong> denen die vollständigsten<br />
<strong>und</strong> aktuellsten Angaben erwartet<br />
wurden – auch andere Quellen<br />
–––––––––––<br />
4) Vgl. BGBl. I S. 1882 – 1886, Zensustestgesetz<br />
§ 11 (2): „Für die Durchführung der Gebäude<strong>und</strong><br />
Wohnungsstichprobe nach § 7 übermitteln<br />
die Gemeinden, die für die Führung der Gr<strong>und</strong>bücher<br />
zuständigen Stellen, die für die Führung<br />
der Liegenschaftskataster zuständigen Stellen,<br />
die Finanzbehörden, die für die Gebäudebrandschutzversicherung<br />
zuständigen juristischen<br />
Personen des öffentlichen Rechts oder<br />
die Versorgungs- <strong>und</strong> Entsorgungsbetriebe den<br />
zuständigen statistischen Ämtern der Länder<br />
auf Anforderung Namen <strong>und</strong> Vornamen oder<br />
Bezeichnung <strong>und</strong> Anschrift der Eigentümer,<br />
Erbbauberechtigten, Verwalter oder sonstigen<br />
Verfügungsberechtigten der in die Erhebung<br />
einbezogenen Gebäude“.<br />
Statistische Analysen <strong>und</strong> Studien <strong>NRW</strong> 1/2002