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und Wohnungszählung (GWZ) - Publikationsservice von IT.NRW

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Einleitung<br />

Die Ermittlung des Wohnungsinhabers<br />

im Rahmen der Gebäude- <strong>und</strong> <strong>Wohnungszählung</strong> (<strong>GWZ</strong>)<br />

<strong>und</strong> deren Bedeutung für die Haushaltegenerierung<br />

Haushaltegenerierungsverfahren stellen<br />

eine Alternative zu Totalerhebungen<br />

dar <strong>und</strong> können aktuelle<br />

<strong>und</strong> kleinräumig gegliederte Daten<br />

über Größe <strong>und</strong> Struktur <strong>von</strong> Haushalten<br />

liefern. Zur Beurteilung der<br />

Eignung eines registergestützten<br />

Zensus als Alternative zu einer Totalerhebung<br />

sind jedoch Maßnahmen<br />

zur Eruierung, Prüfung <strong>und</strong> Bewertung<br />

der verfügbaren Quellen zur<br />

Feststellung der Auskunftspflichtigen<br />

<strong>und</strong> des Verfahrensablaufs notwendig.<br />

Im Rahmen des Zensustests 1) mit<br />

Stichtag 5. Dezember 2001 wurde in<br />

einer b<strong>und</strong>esweiten Stichprobe eine<br />

postalische <strong>GWZ</strong> als Testerhebung<br />

durchgeführt. Der Test dieser <strong>GWZ</strong><br />

dient vor allem der Klärung folgender<br />

Fragen: Sind Verfahrensprobleme<br />

bei einer b<strong>und</strong>esweit einheitlichen<br />

Durchführung zu erwarten?<br />

Welche Unterschiede in Bezug auf<br />

Wohnungsmerkmale ergeben sich<br />

zwischen postalisch erhobenen Angaben<br />

<strong>von</strong> Gebäudeeigentümern einerseits<br />

<strong>und</strong> den durch Befragungen<br />

Dr. Henrik Egbert <strong>und</strong> Dr. Marco Scharmer<br />

Der Methodenwechsel <strong>von</strong> einer herkömmlichen Vollerhebung nach dem<br />

Vorbild früherer Volkszählungen zu einem registergestützten Zensus führte<br />

zur Entwicklung des Modells „registergestützter Zensus“ durch die Statistischen<br />

Ämter des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder. Der Kombination <strong>von</strong> vorhandenen<br />

Daten aus Registern mit primärstatistisch erhobenen Angaben kommt in diesem<br />

Modell eine besondere Bedeutung zu. Die Zusammenführung <strong>von</strong> Personendatensätzen<br />

aus den Melderegistern mit Datensätzen einer Gebäude- <strong>und</strong><br />

<strong>Wohnungszählung</strong> (<strong>GWZ</strong>) zum Zwecke einer Haushaltegenerierung ist eine<br />

unverzichtbare Voraussetzung, um Haushaltsstrukturen realistisch abbilden<br />

zu können.<br />

–––––––––––<br />

1) Zum Zensustest vgl. gr<strong>und</strong>legend Eppmann,<br />

H., Köster, G., Rost, R., Zensus 2001 – Stand der<br />

Methodendiskussion; Statistische R<strong>und</strong>schau<br />

Nordrhein-Westfalen, Ausgabe August 1998, S.<br />

389 – 405. Grohmann, H.: Geschichte <strong>und</strong> Zukunft<br />

der Volkszählung in Deutschland; Berliner<br />

Statistik, Monatsschrift 7 – 12/00, S. 216 –<br />

223. Fürnrohr, M.; Rimmelspacher, B.: Testuntersuchungen<br />

zur Vorbereitung eines registergestützten<br />

Zensus, Bayern in Zahlen, 1/2001,<br />

S. 13 – 18<br />

10<br />

erhobenen Angaben <strong>von</strong> Haushalten<br />

andererseits? Sind den Gebäudeeigentümern<br />

bzw. -verwaltern die<br />

Namen der aktuellen Wohnungsinhaber<br />

(d. h. der Bewohner), ihr Einzugsdatum<br />

<strong>und</strong> die Zahl der in der<br />

Wohnung lebenden Personen bekannt?<br />

2)<br />

Insbesondere die Beantwortung der<br />

letzten Frage ist <strong>von</strong> außerordentlicher<br />

Bedeutung für das Verfahren<br />

der Haushaltegenerierung als zentralem<br />

Element des registergestützten<br />

Zensus.<br />

Die <strong>GWZ</strong> im Zensustest<br />

Der Erhebungsablauf der <strong>GWZ</strong> stellt<br />

sich für Nordrhein-Westfalen wie<br />

folgt dar: Zunächst wurden 18 Gemeinden<br />

durch ein statistisches Zufallsverfahren<br />

bestimmt. 3) In diesen<br />

Gemeinden wurden insgesamt 1 650<br />

Adressen ausgewählt. Je Gemeindegrößenklasse<br />

waren dies zwischen 40<br />

<strong>und</strong> 150 Adressen. Nachdem diese<br />

Stichprobe gezogen worden war,<br />

–––––––––––<br />

2) Vgl. Forster, M.: Die Zukunft der Volkszählung<br />

in Deutschland. Traditionelle Zählung<br />

oder registergestützter Zensus? Statistische<br />

Analysen <strong>und</strong> Studien Nordrhein-Westfalen,<br />

Ausgabe 4/2000, S. 19. – 3) In <strong>NRW</strong> sind 36 Gemeinden<br />

für den Zensustest ausgewählt. Von<br />

diesen Gemeinden ist genau die Hälfte in einer<br />

Unterstichprobe für den so genannten Verfahrenstest.<br />

Die <strong>GWZ</strong> ist zentraler Bestandteil des<br />

Verfahrenstests.<br />

mussten für die 1 650 Adressen die<br />

Gebäudeeigentümer (bzw. Gebäudeverwalter,<br />

Erbbauberechtigten oder<br />

sonstigen Verfügungsberechtigten)<br />

vom Landesamt für Datenverarbeitung<br />

<strong>und</strong> Statistik <strong>NRW</strong> ermittelt<br />

werden. Für die Erhebungsorganisation<br />

war vorgesehen, jeweils einen<br />

Auskunftspflichtigen je Adresse anzuschreiben.<br />

Dieser Auskunftspflichtige<br />

sollte in der Lage sein, Angaben<br />

über die Gebäude <strong>und</strong> Wohnungen<br />

sowie die Namen der Wohnungsinhaber<br />

zu übermitteln.<br />

Es erfolgte zunächst die Eruierung<br />

möglicher Quellen für die Anschriften<br />

<strong>von</strong> Gebäudeeigentümern bzw.<br />

Gebäudeverwaltern. Mit einer solchen<br />

Eruierung sollte geklärt werden,<br />

ob bei den im Zensustestgesetz<br />

genannten Quellen 4) geeignete Anschriftendateien<br />

vorliegen, die für<br />

eine anschließende postalische Befragung<br />

genutzt werden können. In<br />

einem nächsten Schritt wurde die<br />

Qualität der vorhandenen Anschriften,<br />

d. h. die Frage nach deren Aktualität<br />

<strong>und</strong> Vollständigkeit, im Rahmen<br />

einer Vorbefragung der benannten<br />

Gebäudeeigentümer bzw.<br />

der Gebäudeverwalter kontrolliert.<br />

Bei der Eruierung der Quellen wurde<br />

geprüft, ob neben den Gr<strong>und</strong>steuerstellen<br />

– <strong>von</strong> denen die vollständigsten<br />

<strong>und</strong> aktuellsten Angaben erwartet<br />

wurden – auch andere Quellen<br />

–––––––––––<br />

4) Vgl. BGBl. I S. 1882 – 1886, Zensustestgesetz<br />

§ 11 (2): „Für die Durchführung der Gebäude<strong>und</strong><br />

Wohnungsstichprobe nach § 7 übermitteln<br />

die Gemeinden, die für die Führung der Gr<strong>und</strong>bücher<br />

zuständigen Stellen, die für die Führung<br />

der Liegenschaftskataster zuständigen Stellen,<br />

die Finanzbehörden, die für die Gebäudebrandschutzversicherung<br />

zuständigen juristischen<br />

Personen des öffentlichen Rechts oder<br />

die Versorgungs- <strong>und</strong> Entsorgungsbetriebe den<br />

zuständigen statistischen Ämtern der Länder<br />

auf Anforderung Namen <strong>und</strong> Vornamen oder<br />

Bezeichnung <strong>und</strong> Anschrift der Eigentümer,<br />

Erbbauberechtigten, Verwalter oder sonstigen<br />

Verfügungsberechtigten der in die Erhebung<br />

einbezogenen Gebäude“.<br />

Statistische Analysen <strong>und</strong> Studien <strong>NRW</strong> 1/2002

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