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und Wohnungszählung (GWZ) - Publikationsservice von IT.NRW

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sprechend der laufenden Wohnungsnummer<br />

je Gebäude zu Wohnhaushalten<br />

zusammengefasst. Im Rahmen<br />

des Zensustests wird eine Auswertung<br />

<strong>von</strong> haushaltsstatistischen<br />

Ergebnissen lediglich über die folgenden<br />

Haushalte vorgenommen,<br />

wobei mit Ausnahme der Einpersonenhaushalte<br />

jeder Haushaltstyp<br />

nach der Anzahl <strong>von</strong> Kindern ausgewertet<br />

werden kann:<br />

– Einpersonenhaushalte<br />

– Ehepaar mit <strong>und</strong> ohne Kinder(n)<br />

– Nichteheliche Lebensgemeinschaften<br />

mit <strong>und</strong> ohne Kinder(n)<br />

– Elternteil mit Kind(ern)<br />

– Sonstige Haushalte mit <strong>und</strong> ohne<br />

Kinder(n)<br />

Fazit <strong>und</strong> Ausblick<br />

Das Vorgehen, alle über den Kernhaushalt<br />

im Sinne der Generierung 21)<br />

hinausgehenden Mehrgenerationenhaushalte<br />

als „Sonstige Haushalte“<br />

einzuordnen, führt im Ergebnis<br />

dazu, dass diese Haushaltskategorie<br />

ein Konglomerat unterschiedlichster<br />

Haushaltstypen darstellt. Die Reduktion<br />

auf nur wenige Haushaltstypen<br />

mit so genannten klassischen Kernfamilien<br />

war bis zur zweiten Hälfte des<br />

20. Jahrh<strong>und</strong>erts vielleicht ausreichend,<br />

der anhaltende Wandel in<br />

den Familien- <strong>und</strong> Haushaltsstrukturen<br />

ist jedoch mit dieser Haushaltstypologie<br />

nicht darstellbar. Gerade<br />

Verschiebungen in der Größe <strong>und</strong><br />

Zusammensetzung <strong>von</strong> Haushalten<br />

sowie daraus abgeleitet die tatsächlichen<br />

individuellen Lebens- bzw.<br />

Wohnverhältnisse sind aus politischer<br />

<strong>und</strong> wissenschaftlicher Sicht<br />

<strong>von</strong> hohem Interesse. Insofern ist die<br />

Eingrenzung auf lediglich fünf sehr<br />

eng definierte Haushaltstypen keine<br />

hinreichende Lösung.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des relativ geringen Stichprobenumfangs<br />

erlauben die Ergebnisse<br />

des Zensustests keine Aussagen<br />

–––––––––––<br />

21) Unter Kernhaushalten werden in diesem<br />

Zusammenhang alle Haushalte verstanden, deren<br />

Haushaltszusammenhang über die in den<br />

Melderegistern enthaltenen Verzeigerungen<br />

gebildet wurden.<br />

8<br />

zu tief gegliederten Haushaltsstrukturen.<br />

Insofern ist eine Beschränkung<br />

auf einen engen Haushaltsbegriff<br />

im Zensustest für die Beurteilung<br />

der Ergebnisse zulässig. So wird<br />

aufgr<strong>und</strong> des relativ geringen Umfangs<br />

dieser Stichprobe der Zensustest<br />

keine statistischen Ergebnisse<br />

liefern. Vielmehr soll eine Überprüfung<br />

des Verfahrens „registergestützter<br />

Zensus“ sowie der Qualität<br />

der herangezogenen Register ermöglicht<br />

werden. Außerdem wird in<br />

einem künftigen registergestützten<br />

Zensus, anders als im Zensustest, auf<br />

eine Haushaltebefragung weitgehend<br />

verzichtet werden. Damit liefert<br />

ein registergestützter Zensus nur<br />

Haushaltstypen aus den Ergebnissen<br />

der Generierung, womit das oben<br />

dargestellte Problem der Inkonsistenz<br />

der Haushaltstypisierung entfällt.<br />

Sollte in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland<br />

in Zukunft jedoch ein Verzicht<br />

auf eine herkömmliche primärstatistische<br />

Erhebung nach dem Vorbild<br />

der Volkszählung <strong>und</strong> ein Umstieg<br />

auf einen flächendeckenden registergestützten<br />

Zensus stattfinden,<br />

dann ergeben sich eine Reihe <strong>von</strong><br />

Fragen <strong>und</strong> einschneidenden Problemen.<br />

Im Hinblick auf die Intention<br />

dieses Beitrags werden hier Aspekte<br />

hinsichtlich einer Haushaltstypisierung<br />

benannt.<br />

Wie jeder Zensus dient auch ein registergestützter<br />

Zensus der Neujustierung<br />

des statistischen Gesamtsystems.<br />

Ergebnisse eines Zensus bilden<br />

die Quelle für kleinräumige Ergebnisse<br />

über Haushaltsgrößen <strong>und</strong> -strukturen<br />

sowie für wohnungsstatistische<br />

Daten. Die oben dargestellte<br />

Problematik, Wirtschaftshaushalte abzugrenzen,<br />

trifft auch auf die dem<br />

Zensus nachfolgende Stichprobenerhebung<br />

Mikrozensus zu.<br />

So ist der Fragekatalog des Mikrozensus<br />

hinsichtlich des Haushaltszusammenhangs,<br />

also der Stellung aller<br />

im Haushalt lebenden Personen zueinander,<br />

ähnlich dem der Haushaltebefragung<br />

im Zensustest. Entspre-<br />

chend dem Vorgehen in einer herkömmlichen<br />

Volkszählung werden<br />

im Mikrozensus Haushalte in der Abgrenzung<br />

<strong>von</strong> Personen, die gemeinsam<br />

wohnen <strong>und</strong> wirtschaften, definiert.<br />

Folglich ist eine Vergleichbarkeit<br />

<strong>von</strong> Zensus- <strong>und</strong> Mikrozensusergebnissen<br />

auf Haushaltsebene nicht<br />

gewährleistet oder es ist ein Informationsverlust<br />

aufgr<strong>und</strong> des hohen<br />

Aggregationsniveaus <strong>von</strong> Haushaltstypen<br />

hinzunehmen.<br />

Ein Übergang auf die Definition<br />

„Wohnhaushalt“ dürfte im Mikrozensus<br />

möglich sein, ohne auf die<br />

Darstellung <strong>von</strong> Wirtschaftshaushalten<br />

auf einer tieferen Aggregationsebene,<br />

d. h. unterhalb der Wohnhaushalte,<br />

verzichten zu müssen. Vor<br />

dem Hintergr<strong>und</strong> eines flächendeckend<br />

durchgeführten registergestützten<br />

Zensus würde eine Beibehaltung<br />

des methodischen Ansatzes<br />

zur Bezugsperson im Mikrozensus zu<br />

Problemen hinsichtlich der Vergleichbarkeit<br />

<strong>von</strong> Haushaltsergebnissen<br />

<strong>und</strong> im Ergebnis zur unakzeptablen<br />

Reduktion auf nur wenige Haushaltstypen<br />

führen. Eine Anpassung<br />

des Befragungskonzepts im Mikrozensus<br />

erscheint somit unumgänglich.<br />

Denkbar wäre z. B. eine Lösung<br />

über die eindeutige Definition, welches<br />

Haushaltsmitglied Bezugsperson<br />

ist. Hier böte sich die Alternative<br />

an, immer den (ersten) Wohnungsinhaber,<br />

eventuell in Kombination mit<br />

dessen Alter <strong>und</strong>/oder Geschlecht, als<br />

Bezugsperson zu definieren. Auch<br />

könnte gänzlich auf die Kennzeichnung<br />

einer Bezugsperson verzichtet<br />

werden, wenn statt dessen ein völlig<br />

neues Erhebungsschema, z. B. entsprechend<br />

der in der §7-Erhebung<br />

„Zeitverwendung in Deutschland<br />

2001/02“ verwendeten Beziehungsmatrix<br />

aller Haushaltsmitglieder zueinander,<br />

Eingang in den Mikrozensus<br />

fände. Unabhängig <strong>von</strong> den Ergebnissen<br />

des Zensustests <strong>und</strong> der<br />

Entscheidung über den möglichen<br />

Übergang zu einem registergestützten<br />

Zensus in der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland sollte die Klärung dieser<br />

Fragen im Zentrum weiterer methodischer<br />

Untersuchungen stehen.<br />

Statistische Analysen <strong>und</strong> Studien <strong>NRW</strong> 1/2002

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