Mobilitätskonzept Glarnerland genehmigt vom ... - Kanton Glarus
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<strong>Kanton</strong> <strong>Glarus</strong>, Baudirektion <strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>Glarnerland</strong><br />
2.5 Planungsumfeld<br />
2.5.1 Bundesebene<br />
Auf Bundesebene sind diverse Planungen im Gange, die für den <strong>Kanton</strong> <strong>Glarus</strong> von<br />
Bedeutung sind. Abschliessende Folgerungen können im heutigen Zeitpunkt noch nicht<br />
gezogen werden. Mit einiger Sicherheit können aber folgende Punkte dem<br />
<strong>Mobilitätskonzept</strong> zugrunde gelegt werden.<br />
Sachplan Verkehr<br />
Der Sachplan ist das Führungs-, Planungs- und Informationsinstrument des Bundes für<br />
die umfassende Koordination seiner raumwirksamen Tätigkeiten im Bereiche des<br />
öffentlichen Verkehrs, des Strassenverkehrs und des Langsamverkehrs. Der Entwurf<br />
der Konzeptteile liegt vor. Insbesondere hat der Bund die Vorstellungen zu der<br />
Netzaufteilung in Bundesnetze und kantonale oder regionale Netze konkretisiert. Im<br />
Bereich Strassen soll die Verbindung von der A3 bis nach <strong>Glarus</strong> entsprechend dem<br />
Begehren des <strong>Kanton</strong>s <strong>Glarus</strong> neu in das nationale Strassennetz aufgenommen<br />
werden.<br />
Für das Schienennetz soll eine ähnliche Hierarchisierung der Linien angestrebt werden.<br />
Die entsprechenden Diskussionen sind im Rahmen des Projektes Bahnreform 2<br />
angelaufen.<br />
Bahnreform 2<br />
Das Projekt Bahnreform 2 wird zur Zeit in den Räten und den Kommissionen beraten.<br />
Es ist noch unklar, ob oder wie die Verantwortlichkeiten für die regionalen<br />
Schienennetze neu zwischen Bund und <strong>Kanton</strong>en geregelt werden sollen. Die<br />
Bundesentscheide sind von grosser Beutung für die Zukunft der Bahnlinie Ziegelbrücke<br />
- Linthal. Im Rahmen des <strong>Mobilitätskonzept</strong>es gehen wir davon aus, dass der Status<br />
quo erhalten bleibt. Falls die Strecke Schwanden-Linthal <strong>vom</strong> <strong>Kanton</strong> übernommen<br />
werden müsste, würden aus heutiger Sicht dem <strong>Kanton</strong> Mehrkosten von ca. Fr.<br />
700'000.-/ Jahr entstehen.<br />
Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und<br />
<strong>Kanton</strong>en (NFA)<br />
Die Umrisse der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen<br />
Bund und <strong>Kanton</strong>en nimmt allmählich konkrete Umrisse an. Während im öffentlichen<br />
Verkehr die Höhe und die Modalitäten der Beitragszahlungen des Bundes noch nicht<br />
geklärt sind, sind im Strassenwesen erste Entscheide gefällt worden. So soll in Zukunft<br />
der Bau und der Unterhalt des nationalen Strassennetzes vollumfänglich Bundessache<br />
sein. Im weiteren dürften auch in Zukunft Beiträge an den Unterhalt der<br />
Klausenpasstrasse – allerdings in eher bescheidenem Rahmen – fliessen. Das Netz der<br />
<strong>Kanton</strong>sstrassen wird aber in Zukunft allein durch den <strong>Kanton</strong> zu finanzieren sein.<br />
Bernath + Partner 23