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Mobilitätskonzept Glarnerland genehmigt vom ... - Kanton Glarus

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<strong>Kanton</strong> <strong>Glarus</strong>, Baudirektion <strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>Glarnerland</strong><br />

2.5 Planungsumfeld<br />

2.5.1 Bundesebene<br />

Auf Bundesebene sind diverse Planungen im Gange, die für den <strong>Kanton</strong> <strong>Glarus</strong> von<br />

Bedeutung sind. Abschliessende Folgerungen können im heutigen Zeitpunkt noch nicht<br />

gezogen werden. Mit einiger Sicherheit können aber folgende Punkte dem<br />

<strong>Mobilitätskonzept</strong> zugrunde gelegt werden.<br />

Sachplan Verkehr<br />

Der Sachplan ist das Führungs-, Planungs- und Informationsinstrument des Bundes für<br />

die umfassende Koordination seiner raumwirksamen Tätigkeiten im Bereiche des<br />

öffentlichen Verkehrs, des Strassenverkehrs und des Langsamverkehrs. Der Entwurf<br />

der Konzeptteile liegt vor. Insbesondere hat der Bund die Vorstellungen zu der<br />

Netzaufteilung in Bundesnetze und kantonale oder regionale Netze konkretisiert. Im<br />

Bereich Strassen soll die Verbindung von der A3 bis nach <strong>Glarus</strong> entsprechend dem<br />

Begehren des <strong>Kanton</strong>s <strong>Glarus</strong> neu in das nationale Strassennetz aufgenommen<br />

werden.<br />

Für das Schienennetz soll eine ähnliche Hierarchisierung der Linien angestrebt werden.<br />

Die entsprechenden Diskussionen sind im Rahmen des Projektes Bahnreform 2<br />

angelaufen.<br />

Bahnreform 2<br />

Das Projekt Bahnreform 2 wird zur Zeit in den Räten und den Kommissionen beraten.<br />

Es ist noch unklar, ob oder wie die Verantwortlichkeiten für die regionalen<br />

Schienennetze neu zwischen Bund und <strong>Kanton</strong>en geregelt werden sollen. Die<br />

Bundesentscheide sind von grosser Beutung für die Zukunft der Bahnlinie Ziegelbrücke<br />

- Linthal. Im Rahmen des <strong>Mobilitätskonzept</strong>es gehen wir davon aus, dass der Status<br />

quo erhalten bleibt. Falls die Strecke Schwanden-Linthal <strong>vom</strong> <strong>Kanton</strong> übernommen<br />

werden müsste, würden aus heutiger Sicht dem <strong>Kanton</strong> Mehrkosten von ca. Fr.<br />

700'000.-/ Jahr entstehen.<br />

Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und<br />

<strong>Kanton</strong>en (NFA)<br />

Die Umrisse der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen<br />

Bund und <strong>Kanton</strong>en nimmt allmählich konkrete Umrisse an. Während im öffentlichen<br />

Verkehr die Höhe und die Modalitäten der Beitragszahlungen des Bundes noch nicht<br />

geklärt sind, sind im Strassenwesen erste Entscheide gefällt worden. So soll in Zukunft<br />

der Bau und der Unterhalt des nationalen Strassennetzes vollumfänglich Bundessache<br />

sein. Im weiteren dürften auch in Zukunft Beiträge an den Unterhalt der<br />

Klausenpasstrasse – allerdings in eher bescheidenem Rahmen – fliessen. Das Netz der<br />

<strong>Kanton</strong>sstrassen wird aber in Zukunft allein durch den <strong>Kanton</strong> zu finanzieren sein.<br />

Bernath + Partner 23

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