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Psychische Gesundheit und Krankheit - Gesundheit - Berner ...

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6<br />

Zulassung<br />

Für Studiengänge mit Beginn im Herbst 2013 <strong>und</strong> später gelten neue<br />

Zulassungsbedingungen. Analog zu allen anderen <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>sberufen<br />

verlangen wir auch von Pflegenden, dass Sie zwingend einen<br />

Nachweis über Basiskenntnisse in wissenschaftlichen Methoden<br />

erbringen<br />

Wir vereinheitlichen damit das Niveau der Kenntnisse zu wissenschaftlicher<br />

Arbeit <strong>und</strong> schaffen eine Gr<strong>und</strong>lage, um in allen Studiengängen<br />

an der Schnittstelle von Wissenschaften <strong>und</strong> Fachwelt<br />

arbeiten zu können. Unser Ziel ist es, ein einheitliches Niveau von<br />

wissenschaftlichen Basiskenntnissen bei den Studierenden zu<br />

schaffen, damit der Studieninhalt praxisorientiert <strong>und</strong> fachspezifisch<br />

geplant werden kann.<br />

Neu gelten deshalb folgende Regelungen:<br />

Zugelassen zu einem Fachkurs oder CAS-Studiengang wird, wer<br />

über einen Hochschulabschluss oder den Abschluss einer eidg.<br />

anerkannten Höheren Fachschule verfügt. Personen mit einem<br />

Abschluss einer höheren Fachschule weisen bei der Anmeldung<br />

Gr<strong>und</strong>kenntnisse wissenschaftlichen Arbeitens nach.<br />

Gr<strong>und</strong>kenntnisse in der englischen Sprache sind von Vorteil, da der<br />

grösste Teil der wissenschaftlichen Literatur in Englisch vorliegt.<br />

– Studierende, die über einen Bachelor- oder Masterabschluss, ein<br />

Lizenziat oder einen ähnlichen Abschluss verfügen, melden sich<br />

einfach an <strong>und</strong> legen der Anmeldung eine Kopie ihrer Abschluss-<br />

urk<strong>und</strong>e bei.<br />

– Studierende, die bereits einen CAS-, DAS- MAS-Abschluss einer<br />

anerkannten Hochschule erarbeitet haben, melden sich direkt<br />

an. Je nach Art <strong>und</strong> Inhalt des Abschlusses wird der Besuch eines<br />

Kurses für ges<strong>und</strong>heitswissenschaftliches Arbeiten empfohlen. Die<br />

Entscheidung dazu liegt aber bei Ihnen<br />

– Inhaberinnen <strong>und</strong> Inhaber eines HöFa II-Abschluss melden sich<br />

direkt an. HöFa I Absolventinnen <strong>und</strong> Absolventen weisen die<br />

Kenntnisse wissenschaftlichen Arbeitens wie im nächsten Absatz<br />

beschrieben nach:<br />

Studierende, die eine höhere Fachschule abgeschlossen haben<br />

(z.B. Pflegeabschlüsse AKP, IKP, PSyKP, DN II, Pflegefachperson<br />

HF, Sozialpädagogik HF), legen der Anmeldung für Studiengänge,<br />

die im Herbst 2013 oder später beginnen, zwingend einen Nach-<br />

weis über eine erfolgreich abgeschlossene Bildung zu wissen-<br />

schaftlichem Arbeiten bei. Dieser Nachweis beinhaltet Studien-<br />

leistungen im Umfang von mindestens 5 ECTS-Credits. Der<br />

Abschluss der Studienleistungen in wissenschaftlichem Arbeiten<br />

hat spätestens vor dem Start des Fachkurses oder CAS-Studien-<br />

gangs zu erfolgen.<br />

– Studierende aus den früheren HF- <strong>und</strong> jetzigen FH-Berufen<br />

Physiotherapie, Ernährung <strong>und</strong> Diätetik, Hebammen oder Ergo-<br />

therapie weisen den erfolgreichen Abschluss des Wissenschafts-<br />

teils des Verfahrens für einen nachträglichen Titelerwerb nach.<br />

– Studierende ohne einen Abschluss auf Stufe einer höheren<br />

Fachschule oder Hochschule (klassische Berufslehre <strong>und</strong> Berufs-<br />

abschlüsse, die heute mit dem Fähigkeitsausweis abgeschlossen<br />

werden wie beispielsweise FAGE oder das KV) können aus<br />

schliesslich dann zugelassen werden, wenn sich die Studierfähig-<br />

keit aus einer «sur-Dossier»-Überprüfung ergibt. Diese Überprüfung<br />

vergleicht den individuellen Bildungs- <strong>und</strong> Lebensweg der Kandi-<br />

datin oder des Kandidaten <strong>und</strong> die dabei erworbenen Kompe-<br />

tenzen <strong>und</strong> Fähigkeiten mit den Anforderungen des Studiengangs.<br />

Fällt dieses Verfahren positiv aus, wird zusätzlich in jedem Fall der<br />

erfolgreiche Abschluss des Vorkurses zu wissenschaftlichem Arbei-<br />

ten wie bei den HF-Absolventinnen <strong>und</strong> Absolventen verlangt.<br />

– Die <strong>Berner</strong> Fachhochschule bietet in einer Zusammenarbeit der<br />

Abteilungen <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong> <strong>und</strong> Soziale Arbeit verschiedene Kurse an,<br />

die Ihnen das notwendige Gr<strong>und</strong>lagenwissen vermitteln. Auf<br />

www.ges<strong>und</strong>heit.bfh.ch finden Sie mehr Informationen dazu:<br />

– Fachkurs Wissenschaftliches Arbeiten für Praxis <strong>und</strong> Weiter-<br />

bildungsstudium (Web-Code: K-SPE-29)<br />

– Gr<strong>und</strong>lagen Wissenschaftliches Arbeiten für Weiterbildungs-<br />

studium <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong> (E-Learning) (Web-Code: K-INT-2)<br />

– Fachkurs Reflektierte Praxis – Wissenschaft verstehen<br />

(Web-Code: K-0-31)<br />

– Wenn Sie das notwendige Wissen bereits anderweitig erworben<br />

haben, können Sie den entsprechenden Nachweis Ihrer Anmel-<br />

dung beilegen. Haben Sie Ihr Wissen bereits erworben, aber<br />

können keinen entsprechenden Nachweis erbringen, so können<br />

Sie sich auch direkt an die Abschlussprüfung der entsprechenden<br />

Kurse anmelden.<br />

Studierende mit ausländischen Abschlüssen sind willkommen, sofern<br />

deren Nachweise den internationalen Gepflogenheiten entsprechen.<br />

Wir vergleichen das Niveau des ausländischen Abschlusses mit<br />

oben genannten schweizerischen Abschlüssen <strong>und</strong> verlangen je<br />

nach Ergebnis ebenfalls oben genannte Nachweise. Für Angehörige<br />

von <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>sberufen ist für das Studium eine Anerkennung <strong>und</strong><br />

Registrierung durch das SRK nicht nötig (sehr wohl aber für eine<br />

berufliche Tätigkeit!). Ist eine solche Registrierung bereits vorhanden,<br />

so sind wir dankbar, wenn Sie den entsprechenden Entscheid der<br />

Anmeldung beilegen.<br />

Studierende mit Abschlüssen aus Fachrichtungen, die keine Verknüpfung<br />

zum Sozial- oder <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>swesen (z.B. Germanistik<br />

oder Ökonomie) aufweisen, sind in unseren Studiengängen herzlich<br />

willkommen. Wir weisen aber ausdrücklich auf die Tatsache hin, dass<br />

eine berufliche Tätigkeit im <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>swesen gesetzlich über die<br />

entsprechenden Gr<strong>und</strong>-Diplome geregelt wird. Eine entsprechende<br />

Tätigkeit auf Basis eines Weiterbildungsabschlusses ist in der Regel<br />

nicht möglich.<br />

Gasthörerinnen <strong>und</strong> Gasthörer<br />

Gasthörerinnen <strong>und</strong> Gasthörer sind in unseren Fachkursen willkommen.<br />

Gasthörerinnen oder Gasthörer weisen sich nicht über die<br />

Erfüllung der Zulassungsbedingung aus <strong>und</strong> werden nicht über Ihren<br />

Lernerfolg geprüft; folglich erhalten sie keine Bestätigung über den<br />

Erwerb von ECTS-Credits. Die Studiengebühren reduzieren sich in<br />

dem Falle in der Regel um 10 % des regulären Preises. Selbstverständlich<br />

erhalten Gasthörerinnen <strong>und</strong> Gasthörer einen Nachweis<br />

über den Kursbesuch.<br />

Kosten<br />

Die Kosten für das Aufnahmeverfahren sind in der Studiengebühr<br />

enthalten.

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