Gemeindezusammenlegung 1972 - Marktgemeinde Pottendorf
Gemeindezusammenlegung 1972 - Marktgemeinde Pottendorf
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Großgemeinde <strong>Pottendorf</strong> <strong>1972</strong> - 2012<br />
<strong>Gemeindezusammenlegung</strong> <strong>1972</strong><br />
werden soll, vorliegt, gibt der Gemeinderat von Siegersdorf<br />
diesem Entwurf seine Zustimmung.“<br />
Die letzte Gemeinderatssitzung von Siegersdorf fand am<br />
23. Dezember 1971 statt. Bei dieser Sitzung gab Bürgermeister<br />
Josef Schweidler einen Rückblick über die Arbeit<br />
der letzten Jahre. Anschließend gab es noch eine kleine<br />
Abschiedsfeier.<br />
Landegg<br />
In Landegg wurde am 8. September 1967 zum ersten Mal<br />
offiziell im Gemeinderat über die freiwillige Vereinigung der<br />
Gemeinden Landegg, <strong>Pottendorf</strong> und Siegersdorf diskutiert.<br />
Nach einer ausführlichen und teils sehr emotionell geführten<br />
Debatte stimmten alle Gemeinderäte gegen die geplante<br />
<strong>Gemeindezusammenlegung</strong>. Zusätzlich zu dieser Ablehnung<br />
wurde ein Dringlichkeitsantrag der ÖVP einstimmig<br />
beschlossen, in welchem bei nochmaliger Aufforderung der<br />
Gemeinde Landegg zur <strong>Gemeindezusammenlegung</strong> durch<br />
die zuständigen Behörden, die Durchführung einer Volksbefragung<br />
verlangt wurde.<br />
Als die NÖ-Landesregierung am 14. Juli 1970 wieder an die<br />
Gemeinde Landegg wegen der <strong>Gemeindezusammenlegung</strong><br />
herantrat, beschloss der Gemeinderat einstimmig, am<br />
29. August 1970 eine Gemeindeversammlung im Gasthaus<br />
Hamberger zu diesem Thema abzuhalten.<br />
Bei dieser Gemeindeversammlung waren einige hundert<br />
Gemeindebürger anwesend. Bei einer abschließenden Abstimmung<br />
(nach heftiger Diskussion) sprachen sich fast alle<br />
anwesenden Gemeindebürger gegen eine <strong>Gemeindezusammenlegung</strong><br />
aus.<br />
Infolge dieser eindeutigen Meinungsbildung beschloss der<br />
Landegger Gemeinderat einstimmig, eine <strong>Gemeindezusammenlegung</strong><br />
endgültig abzulehnen.<br />
Die Stellungnahme des Landegger Gemeinderates zur per<br />
Landesgesetz verordneten <strong>Gemeindezusammenlegung</strong> vom<br />
23. Juli 1971 war folgende:<br />
Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Gemeinderatssitzung<br />
am 24. Juli 1971:<br />
„Der Gemeinderat nimmt den Verordnungsentwurf<br />
der NÖ-Landesregierung vom 2. Juni 1971, GZ. IV/<br />
3-65/3-1971, welcher in der Zeit vom 14. bis<br />
28. Juni 1971 ö fentlich kundgemacht war und hiezu<br />
keine Stellungnahme abgegeben wurde, zur<br />
Kenntnis, da die Gemeindevertretung die zwangsweise<br />
Zusammenlegung als gegeben ansieht.<br />
Ergänzend sei von der Gemeindevertretung bemerkt,<br />
dass die Aufgaben der Gemeinden in der mittel-<br />
Seite 4<br />
baren Bundesverwaltung in den letzten Jahren beträchtlich<br />
gestiegen sind. Wir wissen ebenso, dass<br />
diese Aufgaben auch in Zukunft noch zunehmen<br />
werden.<br />
Wir sehen ein, dass mit den <strong>Gemeindezusammenlegung</strong>en<br />
gewisse Verwaltungsvereinfachungen<br />
möglich wären. Wir wissen, dass<br />
manche Gemeinden kaum mehr in der Lage ist, die<br />
personellen und finanziellen Schwierigkeiten, die aus<br />
diesen Aufgaben erwachsen, zu meistern.<br />
In unserer Gemeinde wurden die übertragenen Aufgaben<br />
stets erfüllt und ergeben sich hier weder personelle<br />
noch finanzielle Schwierigkeiten.<br />
Wir geben zu bedenken, dass die <strong>Gemeindezusammenlegung</strong>en<br />
auf dem Verordnungswege die<br />
„kleinen Gemeinschaften“, die auf dem Dorf noch<br />
funktionieren, und die letzten Endes für den Staat<br />
als Ganzes maßgebend sind, zerstört werden und<br />
die Menschen der Großgemeinde zur „anonymen<br />
Gesellschaft“ werden.<br />
Wir geben zu bedenken, dass die so notwendigen<br />
Kontakte zwischen den Gemeinderäten und den<br />
Gemeindemitgliedern kaum mehr aufrechterhalten<br />
werden, wenn ein Gemeinderat 100 oder mehr<br />
Gemeindebürger hören und betreuen soll.<br />
Wir können in unserer Gemeinde auf viele gemeinsame<br />
Leistungen verweisen, dies nicht zuletzt deshalb,<br />
weil in der Gemeindestube stets das Wohl der<br />
Gemeinde über andere Interessen gestellt wurde und<br />
weil die Bevölkerung stets in gutem Kontakt mit der<br />
Gemeindevertretung steht.“<br />
Die letzte Gemeinderatssitzung des Landegger Gemeinderates<br />
fand am 17. Dezember 1971 statt.<br />
<strong>Pottendorf</strong><br />
Ganz anders als in Landegg, Siegersdorf und Wampersdorf<br />
wurde die Debatte um die <strong>Gemeindezusammenlegung</strong> in<br />
<strong>Pottendorf</strong> geführt.<br />
Bei der Gemeinderatssitzung am 31. August 1967 sprach<br />
sich der gesamte Gemeinderat einstimmig für eine freiwillige<br />
Vereinigung der Gemeinden Landegg, <strong>Pottendorf</strong> und<br />
Siegersdorf (wie im Verordnungsentwurf vorgesehen) aus,<br />
da man der Meinung war, dass die Sprengelzugehörigkeit<br />
(Rettung, Ärzte, Schule), die geographische Lage und die<br />
gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen dafür sprächen.<br />
Am 10. September 1970 gab die Gemeinde <strong>Pottendorf</strong> eine<br />
Stellungnahme bezüglich Gemeindevereinigung ab, die wie<br />
folgt lautete: