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Gemeindezusammenlegung 1972 - Marktgemeinde Pottendorf

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Großgemeinde <strong>Pottendorf</strong> <strong>1972</strong> - 2012<br />

<strong>Gemeindezusammenlegung</strong> <strong>1972</strong><br />

werden soll, vorliegt, gibt der Gemeinderat von Siegersdorf<br />

diesem Entwurf seine Zustimmung.“<br />

Die letzte Gemeinderatssitzung von Siegersdorf fand am<br />

23. Dezember 1971 statt. Bei dieser Sitzung gab Bürgermeister<br />

Josef Schweidler einen Rückblick über die Arbeit<br />

der letzten Jahre. Anschließend gab es noch eine kleine<br />

Abschiedsfeier.<br />

Landegg<br />

In Landegg wurde am 8. September 1967 zum ersten Mal<br />

offiziell im Gemeinderat über die freiwillige Vereinigung der<br />

Gemeinden Landegg, <strong>Pottendorf</strong> und Siegersdorf diskutiert.<br />

Nach einer ausführlichen und teils sehr emotionell geführten<br />

Debatte stimmten alle Gemeinderäte gegen die geplante<br />

<strong>Gemeindezusammenlegung</strong>. Zusätzlich zu dieser Ablehnung<br />

wurde ein Dringlichkeitsantrag der ÖVP einstimmig<br />

beschlossen, in welchem bei nochmaliger Aufforderung der<br />

Gemeinde Landegg zur <strong>Gemeindezusammenlegung</strong> durch<br />

die zuständigen Behörden, die Durchführung einer Volksbefragung<br />

verlangt wurde.<br />

Als die NÖ-Landesregierung am 14. Juli 1970 wieder an die<br />

Gemeinde Landegg wegen der <strong>Gemeindezusammenlegung</strong><br />

herantrat, beschloss der Gemeinderat einstimmig, am<br />

29. August 1970 eine Gemeindeversammlung im Gasthaus<br />

Hamberger zu diesem Thema abzuhalten.<br />

Bei dieser Gemeindeversammlung waren einige hundert<br />

Gemeindebürger anwesend. Bei einer abschließenden Abstimmung<br />

(nach heftiger Diskussion) sprachen sich fast alle<br />

anwesenden Gemeindebürger gegen eine <strong>Gemeindezusammenlegung</strong><br />

aus.<br />

Infolge dieser eindeutigen Meinungsbildung beschloss der<br />

Landegger Gemeinderat einstimmig, eine <strong>Gemeindezusammenlegung</strong><br />

endgültig abzulehnen.<br />

Die Stellungnahme des Landegger Gemeinderates zur per<br />

Landesgesetz verordneten <strong>Gemeindezusammenlegung</strong> vom<br />

23. Juli 1971 war folgende:<br />

Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Gemeinderatssitzung<br />

am 24. Juli 1971:<br />

„Der Gemeinderat nimmt den Verordnungsentwurf<br />

der NÖ-Landesregierung vom 2. Juni 1971, GZ. IV/<br />

3-65/3-1971, welcher in der Zeit vom 14. bis<br />

28. Juni 1971 ö fentlich kundgemacht war und hiezu<br />

keine Stellungnahme abgegeben wurde, zur<br />

Kenntnis, da die Gemeindevertretung die zwangsweise<br />

Zusammenlegung als gegeben ansieht.<br />

Ergänzend sei von der Gemeindevertretung bemerkt,<br />

dass die Aufgaben der Gemeinden in der mittel-<br />

Seite 4<br />

baren Bundesverwaltung in den letzten Jahren beträchtlich<br />

gestiegen sind. Wir wissen ebenso, dass<br />

diese Aufgaben auch in Zukunft noch zunehmen<br />

werden.<br />

Wir sehen ein, dass mit den <strong>Gemeindezusammenlegung</strong>en<br />

gewisse Verwaltungsvereinfachungen<br />

möglich wären. Wir wissen, dass<br />

manche Gemeinden kaum mehr in der Lage ist, die<br />

personellen und finanziellen Schwierigkeiten, die aus<br />

diesen Aufgaben erwachsen, zu meistern.<br />

In unserer Gemeinde wurden die übertragenen Aufgaben<br />

stets erfüllt und ergeben sich hier weder personelle<br />

noch finanzielle Schwierigkeiten.<br />

Wir geben zu bedenken, dass die <strong>Gemeindezusammenlegung</strong>en<br />

auf dem Verordnungswege die<br />

„kleinen Gemeinschaften“, die auf dem Dorf noch<br />

funktionieren, und die letzten Endes für den Staat<br />

als Ganzes maßgebend sind, zerstört werden und<br />

die Menschen der Großgemeinde zur „anonymen<br />

Gesellschaft“ werden.<br />

Wir geben zu bedenken, dass die so notwendigen<br />

Kontakte zwischen den Gemeinderäten und den<br />

Gemeindemitgliedern kaum mehr aufrechterhalten<br />

werden, wenn ein Gemeinderat 100 oder mehr<br />

Gemeindebürger hören und betreuen soll.<br />

Wir können in unserer Gemeinde auf viele gemeinsame<br />

Leistungen verweisen, dies nicht zuletzt deshalb,<br />

weil in der Gemeindestube stets das Wohl der<br />

Gemeinde über andere Interessen gestellt wurde und<br />

weil die Bevölkerung stets in gutem Kontakt mit der<br />

Gemeindevertretung steht.“<br />

Die letzte Gemeinderatssitzung des Landegger Gemeinderates<br />

fand am 17. Dezember 1971 statt.<br />

<strong>Pottendorf</strong><br />

Ganz anders als in Landegg, Siegersdorf und Wampersdorf<br />

wurde die Debatte um die <strong>Gemeindezusammenlegung</strong> in<br />

<strong>Pottendorf</strong> geführt.<br />

Bei der Gemeinderatssitzung am 31. August 1967 sprach<br />

sich der gesamte Gemeinderat einstimmig für eine freiwillige<br />

Vereinigung der Gemeinden Landegg, <strong>Pottendorf</strong> und<br />

Siegersdorf (wie im Verordnungsentwurf vorgesehen) aus,<br />

da man der Meinung war, dass die Sprengelzugehörigkeit<br />

(Rettung, Ärzte, Schule), die geographische Lage und die<br />

gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen dafür sprächen.<br />

Am 10. September 1970 gab die Gemeinde <strong>Pottendorf</strong> eine<br />

Stellungnahme bezüglich Gemeindevereinigung ab, die wie<br />

folgt lautete:

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