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Untitled - Schwabenakademie Irsee

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14<br />

Markwart Herzog<br />

nen über zwei Jahrzehnte dauernden Rechtsstreit zwischen dem Freistaat<br />

Bayern und der Griechischen Kirchengemeinde München und Bayern e.V.<br />

entscheiden. Es ging um die Nutzung der Salvatorkirche im Herzen Münchens<br />

durch die, entsprechend dem Willen von König Ludwig I., privilegierte<br />

griechische Kirchengemeinde. Im Hintergrund stand ein ‚Streit um die Zeit‘,<br />

der 1923 innerhalb der griechisch-orthodoxen Kirche ausgebrochen war und<br />

zu einer Spaltung geführt hatte. Die Autokephale Kirche von Hellas hatte sich<br />

in diesem Jahr gegen die Beibehaltung des Julianischen Kalenders entschieden<br />

und den Gregorianischen eingeführt. 20 Im Jahr 1976/77 ließ die Griechische<br />

Kirchengemeinde München und Bayern e.V. ihren langjährigen Kantor<br />

bei der altkalendarischen Kirche der wahren orthodoxen Christen Griechenlands<br />

und der Diaspora zum Priester weihen. Nach dem Selbstverständnis<br />

der Autokephalen Kirche von Hellas hatte sich die Griechische Kirchengemeinde<br />

damit von der neukalendarischen Mutterkirche abgespalten, konnte<br />

nicht mehr als deren Auslandsgemeinde gelten. König Ludwig I. von Bayern<br />

indes hatte die Salvatorkirche den orthodoxen Christen „für den griechischen<br />

Kultus“ überlassen; ab 1833 unterstand sie kirchenrechtlich der Leitungsgewalt<br />

der griechisch-orthodoxen Autokephalen Kirche Griechenlands. Die<br />

Bayerische Staatsregierung war bei der Klärung der Frage, welchen griechischen<br />

Kultus Ludwig I. gemeint hatte, als Rechtsnachfolgerin des Bayernkönigs<br />

aufgetreten. Entsprechend dem Votum der Staatsregierung entschied das<br />

Bundesverfassungsgericht, daß die Privilegierung nicht der altkalendarischen<br />

Splittergruppe, sondern der neukalendarischen griechisch-orthodoxen Metropolie<br />

von Deutschland gelten müsse. Im Sinne des Stifterwillens König Ludwigs<br />

I. sei die Kirche deshalb der Metropolie von Deutschland zum kultischen<br />

Gebrauch zu überlassen. 21 Prozeßgegenstand war also nicht die<br />

Kalenderfrage selbst, sondern es ging um juristische Konsequenzen der Reform,<br />

die zu einer Spaltung innerhalb der griechisch-orthodoxen Kirche geführt<br />

hatte.<br />

20<br />

Im Jahr 1924 übertrug die Autokephale Kirche von Hellas ihre Jurisdiktion über die griechisch-orthodoxen<br />

Diasporagemeinden dem Patriarchat von Konstantinopel. Dieses errichtete<br />

1953 die Metropolie von Deutschland und entsandte seit 1965 die Pfarrer für St.<br />

Salvator.<br />

21 Vgl. Bundesverfassungsgericht. Pressemitteilung Nr. 2 vom 09.01.1999 zur Entscheidung<br />

vom 13.10.1998, Az 2 BvR 1275/96: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die<br />

Verpflichtung, die Kirche St. Salvator in München an den Freistaat Bayern „herauszugeben“<br />

(http://www.jura.uni-sb.de/Entscheidungen/Bundesgerichte/BVerfG/salvator.html<br />

sowie http://home.t-online.de/home/Wiete.Gross/Prssmtlg00/PrssmtlgBVerfG1999.htm#<br />

Pressemitteilung Nr. 2/99); vgl. Informationsdienst Orthodoxie aktuell, Nr. 01/1999<br />

(http://members.aol.com/OrthArchiv/99-01/a9901-04.htm).

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