Teil II Natürliches Erbe (323-A, 323-B
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<strong>Teil</strong> <strong>II</strong> – Kapitel 17 – <strong>Natürliches</strong> <strong>Erbe</strong> (Code <strong>323</strong>-A-C) 7<br />
Die Berichte zu den abgeschlossenen Fallstudien FS 1 bis FS 4 sind als Anlage beigefügt.<br />
Die Antworten zu den Bewertungsfragen stützen sich sehr weitgehend auf die Ergebnisse<br />
dieser Fallstudien.<br />
Tabelle 17.1: Verzeichnis der Fallstudien<br />
Nr. Fördervorhaben<br />
Bearbeitungsstand<br />
der Fallstudien<br />
FS 1: Maschinelle Heidepflege und Erweiterung von Heidschnuckenställen im<br />
Naturschutzgebiet Lüneburger Heide<br />
abgeschlossen<br />
FS 2: Gelegeschutzmaßnahmen in drei Projektgebieten im Landkreis Wesermarsch<br />
abgeschlossen<br />
FS 3: Flächenkäufe im Nettetal bei Seesen zur Umsetzung eines Auenrenaturierungsprojektes<br />
abgeschlossen<br />
FS 4: Wallheckenprogramm in Ostfriesland abgeschlossen<br />
FS 5: Bau eines Schafstalls am Heeseberg (FFH 111) zur Sicherung der<br />
Schafbeweidung von Halbtrockenrassen<br />
in Bearbeitung<br />
FS 6: Flächenkäufe im Bereich der Allerniederung (FFH 090) im Landkreis<br />
Soltau-Fallingsbostel zur Verbesserung der Nahrungsgrundlagen für den<br />
Weißstorch<br />
in Bearbeitung<br />
FS 7: Einrichtung einer halboffenen Weidelandschaft auf der Hornbosteler<br />
Huteweide<br />
in Vorbereitung<br />
FS 8: Flächenkäufe im Bereich der Rühler Schweiz in Vorbereitung<br />
FS 9: Ökologische Grabenräumung 2009-2013 (SUBVE) in Vorbereitung<br />
FS 10: Kooperatives Gebietsmanagement und Öffentlichkeitsarbeit in Natura-<br />
2000-Gebieten Bremens (SUBVE)<br />
in Vorbereitung<br />
Quelle: Eigene Darstellung.<br />
17.2.3 Administrative Umsetzung<br />
Grundlage für die Förderung ist die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur<br />
Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie zur Qualifizierung<br />
für Naturschutzmaßnahmen in den Ländern Bremen und Niedersachsen (Förderrichtlinie<br />
Natur- und Landschaftsentwicklung und Qualifizierung für Naturschutz) vom<br />
26.10.2007 (Richtlinie NuLQ). Die Bestimmungen dieser Richtlinie gelten aufgrund des<br />
Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen<br />
auch für Antragsteller/innen der Freien Hansestadt Bremen bzw. für förderfähige Vorhaben,<br />
die im Gebiet der Freien Hansestadt Bremen liegen.<br />
Der Kreis der potenziellen Zuwendungsempfänger umfasst Gebietskörperschaften und<br />
Körperschaften des öffentlichen Rechts, Stiftungen, Träger der Naturparke sowie Verbände<br />
und Vereine, Landschaftspflegeeinrichtungen, Jagdgenossenschaften, sonstige juristische<br />
Personen sowie sonstige natürliche Personen als Bewirtschafter von land und forstwirtschaftlichen<br />
Flächen.