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Teil II Natürliches Erbe (323-A, 323-B

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<strong>Teil</strong> <strong>II</strong> – Kapitel 17 – <strong>Natürliches</strong> <strong>Erbe</strong> (Code <strong>323</strong>-A-C) 33<br />

möchte schwerpunktmäßig auch Impulse in den Bereichen „Umweltbildung und Naturerlebnis“<br />

und „Öffentlichkeitsarbeit“ geben.<br />

Ziel ist es:<br />

– die örtliche Bevölkerung, Vereine und Schulen für die Gewässer in ihrer Gemeinde zu<br />

interessieren,<br />

– die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie vor Ort zu erklären, bewusst zu machen und am<br />

Beispiel zu konkretisieren,<br />

– ausgewählte Bachabschnitte in einen guten ökologischen Zustand zu bringen.<br />

So werden beispielsweise Wassererlebnisbereiche eingerichtet, in denen das Lernen in der<br />

Natur statt finden kann, und Lernorte außerhalb der Schulen entwickelt („Klassenzimmer<br />

am Bach“). Die Internetseite „www.wrrl-vor-ort-wuemme.de“ informiert über die vielfältigen<br />

Aktivitäten der Projektgemeinschaft.<br />

Es wäre unseres Erachtens anzustreben, dass neben der rein technischen Umsetzung von<br />

Baumaßnahmen der Bürgerbeteiligung und den Bereichen Umweltbildung und Naturerleben<br />

stärkere Aufmerksamkeit geschenkt wird, sofern nicht im Rahmen von PROFIL dann<br />

möglicherweise über die Bereitstellung von Landesmitteln. Grundsätzlich bietet die<br />

ELER-Verordnung hier aber ausreichenden Spielraum auch für solche Vorhaben.<br />

Bewertungsfrage 3: Inwieweit hat die Maßnahme zur Verbesserung der Lebensqualität im<br />

ländlichen Raum beigetragen?<br />

Ein schönes Landschaftsbild, eine hohe Biodiversität, naturnahe Fließgewässer und Moore<br />

sowie auch ein ausreichendes Angebot an Umweltbildungseinrichtungen sind wichtige<br />

Elemente für die Lebensqualität im ländlichen Raum. Von daher überdeckt sich diese Bewertungsfrage<br />

weitgehend mit den Fragen 1 und 2.<br />

Beitrag zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)<br />

Die Hauptzielrichtung der <strong>Teil</strong>maßnahme <strong>323</strong>-B liegt in der Erreichung des guten ökologischen<br />

Zustandes der Fließgewässer im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.<br />

Im Folgenden wird anhand weiterer Fallbeispiele beispielhaft gezeigt, welchen Beitrag<br />

einzelne Maßnahmentypen, die in ähnlicher Weise auch derzeit über ELER gefördert werden,<br />

hierzu liefern können.<br />

Entwicklungsmaßnahmen an der unteren Wümme<br />

Seit 1990 wurden im Bereich der unteren Wümme sowie an der Walle im Rahmen verschiedener<br />

Programme umfangreiche Renaturierungsarbeiten durchgeführt (NLWKN,<br />

2006). Es wurden dafür 1.050 ha z. T. intensiv genutzte landwirtschaftliche Fläche der<br />

Sukzession und der extensiven Nutzung überlassen, Gewässerrandstreifen ausgewiesen

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