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Teil II Natürliches Erbe (323-A, 323-B

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<strong>Teil</strong> <strong>II</strong> – Kapitel 17 – <strong>Natürliches</strong> <strong>Erbe</strong> (Code <strong>323</strong>-A-C) 1<br />

17 Erhaltung und Verbesserung des ländlichen <strong>Erbe</strong>s, <strong>Teil</strong>maßnahmen<br />

<strong>Natürliches</strong> <strong>Erbe</strong> (Code <strong>323</strong>-A-C)<br />

17.1 Einführung in das Kapitel<br />

Die Fördermaßnahme „Erhaltung und Verbesserung des ländlichen <strong>Erbe</strong>s“ (Code <strong>323</strong>)<br />

untergliedert sich in Niedersachsen in vier verschiedene <strong>Teil</strong>maßnahmen:<br />

– <strong>323</strong>-A: Entwicklung von Natur und Landschaft (NuL),<br />

– <strong>323</strong>-B: Fließgewässerentwicklung im Sinne der EG-Wasserrahmenrichtlinie (FGE),<br />

– <strong>323</strong>-C: Begleitende Maßnahmen zum Schutz der Gewässer,<br />

– <strong>323</strong>-D: Kulturerbe.<br />

Die <strong>Teil</strong>maßnahmen Code <strong>323</strong>-A bis <strong>323</strong>-C werden dem Bereich des „Natürlichen <strong>Erbe</strong>s“<br />

zugeordnet und nachfolgend behandelt.<br />

<strong>323</strong>-A: Entwicklung von Natur und Landschaft (NuL)<br />

Ziel der <strong>Teil</strong>maßnahme Code <strong>323</strong>-A (NuL) ist die Erhaltung und Verbesserung der Lebensräume,<br />

der Landschaftsstrukturen sowie der Tier- und Pflanzenarten in den für den<br />

Biotop- und Artenschutz und das Naturerleben wertvollen Gebieten durch zielgerichtete<br />

Pflege- und Entwicklungsvorhaben sowie die Flächensicherung. Förderfähig sind auch<br />

projektbezogene Planungen, Vorhaben der Besucherinformation und -lenkung sowie naturschutzbezogene<br />

Öffentlichkeitsarbeit und die Förderung des Naturerlebens.<br />

Diese <strong>Teil</strong>maßnahme stellt in Niedersachsen und Bremen das wesentliche Finanzierungsinstrument<br />

für die Umsetzung von Natura 2000 dar.<br />

<strong>323</strong>-B: Fließgewässerentwicklung im Sinne der EG-Wasserrahmenrichtlinie (FGE)<br />

Ziel der <strong>Teil</strong>maßnahme Code <strong>323</strong>-B (FGE) ist die Fließgewässerentwicklung im Sinne der<br />

EG-Wasserrahmenrichtlinie. Schwerpunkte der Maßnahmenumsetzung sind die Beseitigung<br />

von Querbauwerken, die Einrichtung von Gewässerrandstreifen und die Umgestaltung<br />

von Fließgewässerbereichen inkl. der Talauen.<br />

Die <strong>Teil</strong>maßnahme knüpft an die Förderung der „Naturnahen Gewässergestaltung“ der<br />

vorangegangenen Förderperiode an und ist in Niedersachsen das entscheidende Finanzierungsinstrument<br />

zur Umsetzung von Vorhaben im Hinblick auf die Ziele der Europäischen<br />

Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Diese <strong>Teil</strong>maßnahme wird in Bremen nicht<br />

angeboten.

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