Teil II Natürliches Erbe (323-A, 323-B
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<strong>Teil</strong> <strong>II</strong> – Kapitel 17 – <strong>Natürliches</strong> <strong>Erbe</strong> (Code <strong>323</strong>-A-C) 9<br />
Die in Niedersachsen/Bremen verwendeten Qualitätskriterien (Bewertungsbogen bei Mittelknappheit)<br />
sind nachfolgend dargestellt.<br />
Tabelle 17.2: Qualitätskriterien für die Auswahl von Projekten in der Förderperiode<br />
2007 bis 2013 in Niedersachsen/Bremen (MU, 2008)<br />
Nr. Kriterium Bewertung<br />
1 Lage des Projektgebietes (Natura 2000, Naturschutzgebiet,<br />
sonstiges Gebiet)<br />
2 Erhaltungszustand von Arten und Lebensraumtypen der<br />
FFH- und Vogelschutz-Richtlinie<br />
3 Vorhaben dient zur Zielerfüllung der Landesnaturschutzprogramme<br />
Pkt. 0 - 3*<br />
Pkt. 0 - 3*<br />
Gewichtung<br />
x 3<br />
x 3<br />
Pkt. 0 - 3* x 2<br />
MaximalePunktzahl<br />
9<br />
4 Synergieeffekte mit anderen Fördermaßnahmen Pkt. 0 - 3* x 3 9<br />
5 Innovativer Ansatz Pkt. 0 - 3* x 3 9<br />
6 Vorhaben ist ein in sich geschlossenes Projekt, das nach<br />
Abschluss mit keinen weiteren Kosten verbunden ist<br />
Pkt. 0 - 3* x 2<br />
6<br />
7 Kostenanteil Flächenerwerb innerhalb des Projektes: Pkt. 0 - 3* x 1 3<br />
8 Hohe Kosten-/Nutzen-Relation Bonuspunkte + 3 3<br />
9 Höhe der Eigenbeteiligung<br />
* Erläuterung:<br />
0 Punkte = trifft nicht zu<br />
1 Punkt = trifft weniger zu<br />
2 Punkte = trifft zu<br />
3 Punkte = trifft im besonderen Maße zu<br />
Bonuspunkte: + 1 Punkt<br />
pro 10 % höherer Eigenbeteiligung<br />
über<br />
20 %<br />
Quelle: MU (2008).<br />
Für sämtliche im Jahr 2008 beantragten Vorhaben wurden seitens des MU die jeweiligen<br />
Bewertungsbögen zur Verfügung gestellt (n=127). Die Anwendung der beschriebenen<br />
Qualitätskriterien konnte daher anhand einer relativ großen Stichprobe vergleichend beurteilt<br />
werden. Zusammenfassend ergaben sich folgende Eindrücke:<br />
– Die Einstufung bei Frage 3 erfolgt sehr uneinheitlich. So wird bspw. einer Gelegeschutzmaßnahme<br />
in einem Gebiet die volle Punktzahl zuerkannt (6 Punkte), in einem<br />
benachbarten Gebiet wird eine im Prinzip gleiche Maßnahme mit 0 Punkten bewertet.<br />
– Die Einstufung bei Frage 4 (Synergieeffekte) erfolgt uneinheitlich. So wurden bspw.<br />
für einen Flächenkauf am Wümme-Mittel- und Nordarm keine Punkte vergeben, obwohl<br />
es sich bei diesem Gebiet um einen Schwerpunktbereich für die Umsetzung wasserwirtschaftlicher<br />
Maßnahmen handelt.<br />
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