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Teil II Natürliches Erbe (323-A, 323-B

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<strong>Teil</strong> <strong>II</strong> – Kapitel 17 – <strong>Natürliches</strong> <strong>Erbe</strong> (Code <strong>323</strong>-A-C) 9<br />

Die in Niedersachsen/Bremen verwendeten Qualitätskriterien (Bewertungsbogen bei Mittelknappheit)<br />

sind nachfolgend dargestellt.<br />

Tabelle 17.2: Qualitätskriterien für die Auswahl von Projekten in der Förderperiode<br />

2007 bis 2013 in Niedersachsen/Bremen (MU, 2008)<br />

Nr. Kriterium Bewertung<br />

1 Lage des Projektgebietes (Natura 2000, Naturschutzgebiet,<br />

sonstiges Gebiet)<br />

2 Erhaltungszustand von Arten und Lebensraumtypen der<br />

FFH- und Vogelschutz-Richtlinie<br />

3 Vorhaben dient zur Zielerfüllung der Landesnaturschutzprogramme<br />

Pkt. 0 - 3*<br />

Pkt. 0 - 3*<br />

Gewichtung<br />

x 3<br />

x 3<br />

Pkt. 0 - 3* x 2<br />

MaximalePunktzahl<br />

9<br />

4 Synergieeffekte mit anderen Fördermaßnahmen Pkt. 0 - 3* x 3 9<br />

5 Innovativer Ansatz Pkt. 0 - 3* x 3 9<br />

6 Vorhaben ist ein in sich geschlossenes Projekt, das nach<br />

Abschluss mit keinen weiteren Kosten verbunden ist<br />

Pkt. 0 - 3* x 2<br />

6<br />

7 Kostenanteil Flächenerwerb innerhalb des Projektes: Pkt. 0 - 3* x 1 3<br />

8 Hohe Kosten-/Nutzen-Relation Bonuspunkte + 3 3<br />

9 Höhe der Eigenbeteiligung<br />

* Erläuterung:<br />

0 Punkte = trifft nicht zu<br />

1 Punkt = trifft weniger zu<br />

2 Punkte = trifft zu<br />

3 Punkte = trifft im besonderen Maße zu<br />

Bonuspunkte: + 1 Punkt<br />

pro 10 % höherer Eigenbeteiligung<br />

über<br />

20 %<br />

Quelle: MU (2008).<br />

Für sämtliche im Jahr 2008 beantragten Vorhaben wurden seitens des MU die jeweiligen<br />

Bewertungsbögen zur Verfügung gestellt (n=127). Die Anwendung der beschriebenen<br />

Qualitätskriterien konnte daher anhand einer relativ großen Stichprobe vergleichend beurteilt<br />

werden. Zusammenfassend ergaben sich folgende Eindrücke:<br />

– Die Einstufung bei Frage 3 erfolgt sehr uneinheitlich. So wird bspw. einer Gelegeschutzmaßnahme<br />

in einem Gebiet die volle Punktzahl zuerkannt (6 Punkte), in einem<br />

benachbarten Gebiet wird eine im Prinzip gleiche Maßnahme mit 0 Punkten bewertet.<br />

– Die Einstufung bei Frage 4 (Synergieeffekte) erfolgt uneinheitlich. So wurden bspw.<br />

für einen Flächenkauf am Wümme-Mittel- und Nordarm keine Punkte vergeben, obwohl<br />

es sich bei diesem Gebiet um einen Schwerpunktbereich für die Umsetzung wasserwirtschaftlicher<br />

Maßnahmen handelt.<br />

9<br />

6

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