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Teil II Natürliches Erbe (323-A, 323-B

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<strong>Teil</strong> <strong>II</strong> – Kapitel 17 – <strong>Natürliches</strong> <strong>Erbe</strong> (Code <strong>323</strong>-A-C) 11<br />

o. ä.). Die Entscheidungsgründe für die Überschreitung des Prozentsatzes sind in den Antragsunterlagen<br />

festzuhalten.<br />

Die im Rahmen der Fallstudie „Allerniederung“ näher betrachteten Flächenkäufe sehen für<br />

die in Landeseigentum überführten Flächen die extensive Grünlandbewirtschaftung im<br />

Hinblick auf die Sicherung der Nahrungsgrundlagen des Weißstorches als Maßnahmenziel<br />

vor. Andere Vorhaben oder Projekte, die zu einer weiteren Aufwertung der Flächen führen<br />

würden, wurden auf vielen der gekauften Flächen bislang nicht gefördert bzw. nicht umgesetzt.<br />

Der Flächenkauf führt zu indirekten positiven Wirkungen erst dann, wenn aufgrund der<br />

Flächenverfügbarkeit weitergehende Entwicklungsmaßnahmen umgesetzt werden können,<br />

die ohne Zugriff auf die Fläche nicht möglich wären. Die Extensivierung einer bestehenden<br />

Grünlandnutzung mit dem Entwicklungsziel der „Förderung artenreicher Grünlandgesellschaften,<br />

Förderung des LRT 6510 Magere Flachlandmähwiesen“ ist unseres Erachtens<br />

als Begründung für eine Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung für den Art. 71, Abs. 3<br />

der ELER-VO unzureichend. Sie wäre nur dann vertretbar, wenn die Extensivierung im<br />

Rahmen eines konkret beplanten und räumlich abgrenzbaren Gesamtprojektes erfolgt, im<br />

Rahmen dessen weitergehende Maßnahmen (Vernässung, Einrichtung einer halboffenen<br />

Weidelandschaft u. ä.) vorgesehen sind. Dies sollte im Rahmen des Antragsverfahrens<br />

stärker überprüft werden.<br />

Entwicklung von Natur und Landschaft im Rahmen von Leader<br />

Bei den Antragstellern im Rahmen der Leader-Förderung handelt es sich zumeist um Naturschutzverbände<br />

oder sonstige Vereine, die lokal gut vernetzt sind und auch die Zusammenarbeit<br />

mit anderen Akteuren suchen. Das durchschnittliche Bewilligungsvolumen liegt<br />

mit 38.000 Euro deutlich unter dem der <strong>Teil</strong>maßnahme Code <strong>323</strong>-A (72.000 Euro).<br />

Die über Leader bewilligten Projekte müssen in gleicher Weise wie die „normalen“ Projekte<br />

der Richtlinie NuLQ entsprechen, allerdings sind sie nicht an das oben beschriebene<br />

Antragsverfahren (Einreichung eines Maßnahmenblatts im Vorjahr) gebunden. Die Bewilligung<br />

der Leader-Projekte könnte daher im Prinzip relativ rasch erfolgen. Aber auch hier<br />

wurde von einzelnen Antragstellern über lange Bearbeitungszeiten und hohen Abstimmungsbedarf<br />

berichtet.<br />

Nachforderungen von zahlreichen Unterlagen, Einreichung von Originalbelegen auch bei<br />

Kleinstbeträgen, enge Auslegung der Förderrichtlinie NuLQ und andere Punkte wurden<br />

von Antragstellern in Gesprächen genannt. Die folgenden Beispiele mögen dies illustrieren:<br />

– Im Rahmen eines Projektes zur Neuanlage und Ergänzung von bestehenden neuen<br />

Streuobstwiesen wurde seitens des NLWKN der Nachweis verlangt, dass die Obstwiesen<br />

in FFH-Gebieten, Naturparken oder in sonstigen Gebieten mit besonders ho-

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