Teil II Natürliches Erbe (323-A, 323-B
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<strong>Teil</strong> <strong>II</strong> – Kapitel 17 – <strong>Natürliches</strong> <strong>Erbe</strong> (Code <strong>323</strong>-A-C) 23<br />
Verwaltungstechnische Umsetzung<br />
Es sollte geprüft werden, ob das bisherige Verfahren der Antragsprüfung und der Bewilligung<br />
auf der Grundlage einer Priorisierung der über das ganze Jahr eingehenden Anträge sinnvoll<br />
ist. Die bisherige Vorgehensweise führt dazu, dass von der Formulierung einer Projektidee bis<br />
zur Bewilligung etliche Monate vergehen. Bei Einhaltung von Mindestanforderungen (Mindestpunktzahl<br />
nach Kriterienkatalog) sollte unseres Erachtens auch eine fortlaufende Bewilligung<br />
möglich sein. Dies würde zumindest verhindern, dass Projekte, von denen bereits relativ<br />
sicher ist, dass sie bewilligt werden, eine lange Wartezeit durchlaufen müssen. Aber<br />
auch die Einführung von zwei Antragsrunden pro Jahr würde schon zu einer deutlichen<br />
Beschleunigung des Antragsverfahren führen. Sollte der Schwerpunkt der Maßnahmen auch<br />
weiterhin bei Projekten in Trägerschaft der Länder selbst liegen, wäre dieser Hinweis natürlich<br />
nicht relevant.<br />
Sofern das Interesse besteht, auch kleinere und nicht hauptamtlich geführte Antragsteller<br />
stärker in das Fördergeschehen einzubeziehen, wäre die Einrichtung einer koordinierenden<br />
und bei der Antragstellung behilflichen Stelle von erheblicher Bedeutung. Eine Finanzierung<br />
könnte über die Technische Hilfe möglich sein. Die Information und Beratung der<br />
LAGn im Hinblick auf die Fördermöglichkeiten im Rahmen von Leader sollte fortgesetzt<br />
werden.<br />
Die Trennung zwischen den Bereichen Technische Prüfung, Mittelzuwendung und Verwaltungskontrolle<br />
sowie Technischer Prüfdienst/VOK und Zweckbindungsprüfung ist<br />
strukturell und funktional eindeutig, bedingt aber einen hohen Abstimmungsbedarf und<br />
erfordert einen sehr hohen Personaleinsatz, der zu Lasten der tatsächlichen Fallbearbeitung<br />
gehen kann.<br />
Die verwaltungstechnische Umsetzung der Fördermaßnahme wird dementsprechend von<br />
befragten Antragstellern überwiegend als aufwendig und wenig flexibel eingestuft. Kritisiert<br />
wurde u. a., dass kein fester Ansprechpartner beim NLWKN vorhanden sei und fachtechnische<br />
und rein fördertechnische Aspekte von verschiedenen Personen bearbeitet würden.<br />
Dies führe dazu, dass Projekte, die mit der Fachabteilung bereits naturschutzfachlich<br />
abgestimmt seien, gegenüber der Bewilligungsabteilung dann neu diskutiert und besprochen<br />
werden müssten, da die Abstimmung nur sehr unzureichend sei. Hier wäre eine bessere<br />
Abstimmung zwischen den beteiligten Stellen sowie auch eine deutliche Vereinfachung<br />
des Antrags- und Bewilligungsverfahrens wünschenswert.<br />
Aufgrund der enormen Breite der möglichen Förderanträge und der Komplexität der bestehenden<br />
EU-rechtlichen Anforderungen erfordert die Antragsbearbeitung beim NLWKN<br />
ein hohes Maß an Erfahrung und enge Kontakte zu den Antragstellern und anderen Fachbehörden.<br />
Das Land sollte dementsprechend versuchen, in diesem Bereich ein hohes Maß<br />
an Personalkontinuität zu gewährleisten.