31.01.2013 Aufrufe

Teil II Natürliches Erbe (323-A, 323-B

Teil II Natürliches Erbe (323-A, 323-B

Teil II Natürliches Erbe (323-A, 323-B

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Teil</strong> <strong>II</strong> – Kapitel 17 – <strong>Natürliches</strong> <strong>Erbe</strong> (Code <strong>323</strong>-A-C) 37<br />

einigen Projekten stärker in den Vordergrund. Eine stärkere Berücksichtigung von Vorhaben<br />

dieser Art wäre mit Blick auf Synergieeffekte zwischen Naturschutz und Wasserwirtschaft<br />

wünschenswert.<br />

Ein unseres Erachtens wichtiger Ansatz zur Umsetzung der EG-WRRL besteht in der kontrollierten<br />

eigendynamischen Entwicklung von Fließgewässern. Außerhalb der bebauten<br />

Siedlungsbereiche wird hier von der aktiven versorgenden Unterhaltung auf eine beobachtende<br />

Unterhaltung umgeschwenkt und mithilfe von Initialmaßnahmen unterstützend in<br />

die Gewässerentwicklung eingegriffen (Buschmann, 2006, Hüper, 2010).<br />

Gemäß § 72 Abs. 2 NWG haben die Anlieger das Recht, nach Uferabschwemmungen den<br />

früheren Zustand auf eigene Kosten innerhalb einer Frist von drei Jahren wiederherzustellen.<br />

Beteiligen sich die Anlieger mit einer freiwilligen vertraglichen Vereinbarung an<br />

der kontrollierten eigendynamischen Gewässerentwicklung, so verzichten sie auf dieses<br />

Recht und erhalten im Gegenzug einen finanziellen Ausgleich für Flächenverluste, die in<br />

der so genannten Entwicklungszone eintreten. Die finanziellen Forderungen, die sich aus<br />

den Verträgen mit den Anliegern ergeben können, müssen aber abgesichert sein. Eine solche<br />

Absicherung wäre über einen Gewässerentwicklungsfonds möglich, der auf Landesebene<br />

organisiert werden könnte (Jürging, Strotdrees und Schmida, 2008).<br />

Die kontrollierte eigendynamische Entwicklung stellt gegenüber herkömmlichen Verfahren<br />

der Gewässerentwicklung einen völlig neuen Ansatz dar, der über die Einrichtung von<br />

Pilotstrecken und ein begleitendes Monitoring weiter erprobt werden sollte.<br />

Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und Wasserwirtschaft<br />

In der Aktualisierung der Halbzeitbewertung der vergangenen Förderperiode wurde darauf<br />

hingewiesen, dass, abgesehen von einzelnen herausragenden Beispielen, die Zusammenarbeit<br />

zwischen Naturschutz und Wasserwirtschaft oftmals eher zufällig und punktuell sei.<br />

Die Nutzung möglicher Synergieeffekte, etwa im Bereich der Auenentwicklung, stelle<br />

damit eine Herausforderung für die nächste Förderperiode 2007 bis 2013 dar (Eberhardt et<br />

al., 2003).<br />

Diese Thematik wurde in 2009 im Rahmen der NNA-Tagung „Naturschutz und Wasserrahmenrichtlinie<br />

- wie wächst zusammen, was zusammen gehört“ wieder aufgegriffen.<br />

Von einem Vertreter eines Naturschutzverbandes wurde darauf hingewiesen, dass der Naturschutz<br />

von Seiten des NLWKN bisher bei der Umsetzung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen<br />

kaum in Erscheinung trete und der behördliche Naturschutz in Gebietskooperationen<br />

generell sehr unterschiedlich vertreten sei. Die Naturschutzkomponente der<br />

Richtlinie sei bei Behörden, Nutzern und Verbänden erst z. T. angekommen. Die bisherige<br />

Umsetzung der WRRL sei aus Sicht der Naturschutzverbände insgesamt bisher enttäuschend<br />

verlaufen (Busse, 2009). Gefordert wurde eine Überprüfung kostenintensiver

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!