Teil II Natürliches Erbe (323-A, 323-B
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<strong>Teil</strong> <strong>II</strong> – Kapitel 17 – <strong>Natürliches</strong> <strong>Erbe</strong> (Code <strong>323</strong>-A-C) 21<br />
der lokalen Aktionsgruppen eingebunden und damit in der Regel gut mit anderen Aktivitäten<br />
vernetzt sind.<br />
Bewertungsfrage 3: Inwieweit hat die Maßnahme zur Verbesserung der Lebensqualität im<br />
ländlichen Raum beigetragen?<br />
Ein schönes Landschaftsbild, eine hohe Biodiversität (Vögel und Ackerkräuter), naturnahe<br />
Fließgewässer und Moore sowie auch ein ausreichendes Angebot an Umweltbildungseinrichtungen<br />
sind wichtige Elemente für die Lebensqualität im ländlichen Raum.<br />
Von daher überdeckt sich diese Bewertungsfrage weitgehend mit den Fragen 1 und 2. Der<br />
einzige Bereich, der von den Bewertungsfragen 1 und 2 nur teilweise abgedeckt wird, beinhaltet<br />
die Frage nach den Naherholungsmöglichkeiten und den Möglichkeiten des Naturerlebens.<br />
Der gesamte Bereich des Naturerlebens wird in Niedersachsen in erster Linie über das<br />
EFRE-Programm und die Förderrichtlinie „Natur erleben und nachhaltige Entwicklung“<br />
umgesetzt. Einzelne Vorhaben mit Wirkungen in diesem Bereich wurden aber auch im<br />
Rahmen der ELER-Maßnahme bewilligt. Gemessen am bisher bewilligten Finanzvolumen<br />
ist die Bedeutung dieser Projekte mit 2 % aber gering.<br />
Beitrag zum Klimaschutz<br />
Wirkungsbeiträge zum Klimaschutz sind möglicherweise in einzelnen Vorhaben zur Vernässung<br />
von Mooren vorhanden, sie stehen aber nirgends im Vordergrund und lassen sich<br />
auf der Grundlage der vorliegenden Informationen auch nicht quantifizieren.<br />
17.2.6 Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />
Kreis der Zuwendungsempfänger<br />
2009 ist eine Vielzahl von Leader-Projekten für den Bereich „Natur und Landschaft“ bewilligt<br />
worden (n=44). Die intensive Beratung der Lokalen Aktionsgruppen durch das MU<br />
im Rahmen diverser Veranstaltungen hat sich offensichtlich ausgezahlt. Antragsteller sind<br />
oftmals lokale Verbände oder Stiftungen. Aufgrund der guten Vernetzung der Akteure vor<br />
Ort sind mit der Umsetzung dieser zumeist auch kleineren Projekte wichtige Wirkungen<br />
nicht nur für den Biotop- und Artenschutz, sondern auch für die Bereiche Umweltbildung<br />
und Akzeptanz für Naturschutz zu erwarten. Gegenüber diesen lokalen Akteuren wird<br />
nach unserem Eindruck der Anschein erweckt, als wäre es in jedem Fall sinnvoll, zunächst<br />
zu prüfen, ob eine Bewilligung direkt über die Fördermaßnahme <strong>323</strong>-A erfolgen kann. Die<br />
deutliche Schwerpunktsetzung auf landesweit bedeutsame Naturschutzprojekte in FFH-<br />
Gebieten, die anhand der Projektauswahlkriterien vorgegeben ist, schließt eine Bewilligung<br />
über Code <strong>323</strong>-A aber zumeist aus. Es sollte unseres Erachtens gegenüber potenziellen<br />
Antragstellern deutlicher gemacht werden, dass Naturschutzprojekte mit eher lokaler