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Teil II Natürliches Erbe (323-A, 323-B

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<strong>Teil</strong> <strong>II</strong> – Kapitel 17 – <strong>Natürliches</strong> <strong>Erbe</strong> (Code <strong>323</strong>-A-C) 21<br />

der lokalen Aktionsgruppen eingebunden und damit in der Regel gut mit anderen Aktivitäten<br />

vernetzt sind.<br />

Bewertungsfrage 3: Inwieweit hat die Maßnahme zur Verbesserung der Lebensqualität im<br />

ländlichen Raum beigetragen?<br />

Ein schönes Landschaftsbild, eine hohe Biodiversität (Vögel und Ackerkräuter), naturnahe<br />

Fließgewässer und Moore sowie auch ein ausreichendes Angebot an Umweltbildungseinrichtungen<br />

sind wichtige Elemente für die Lebensqualität im ländlichen Raum.<br />

Von daher überdeckt sich diese Bewertungsfrage weitgehend mit den Fragen 1 und 2. Der<br />

einzige Bereich, der von den Bewertungsfragen 1 und 2 nur teilweise abgedeckt wird, beinhaltet<br />

die Frage nach den Naherholungsmöglichkeiten und den Möglichkeiten des Naturerlebens.<br />

Der gesamte Bereich des Naturerlebens wird in Niedersachsen in erster Linie über das<br />

EFRE-Programm und die Förderrichtlinie „Natur erleben und nachhaltige Entwicklung“<br />

umgesetzt. Einzelne Vorhaben mit Wirkungen in diesem Bereich wurden aber auch im<br />

Rahmen der ELER-Maßnahme bewilligt. Gemessen am bisher bewilligten Finanzvolumen<br />

ist die Bedeutung dieser Projekte mit 2 % aber gering.<br />

Beitrag zum Klimaschutz<br />

Wirkungsbeiträge zum Klimaschutz sind möglicherweise in einzelnen Vorhaben zur Vernässung<br />

von Mooren vorhanden, sie stehen aber nirgends im Vordergrund und lassen sich<br />

auf der Grundlage der vorliegenden Informationen auch nicht quantifizieren.<br />

17.2.6 Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

Kreis der Zuwendungsempfänger<br />

2009 ist eine Vielzahl von Leader-Projekten für den Bereich „Natur und Landschaft“ bewilligt<br />

worden (n=44). Die intensive Beratung der Lokalen Aktionsgruppen durch das MU<br />

im Rahmen diverser Veranstaltungen hat sich offensichtlich ausgezahlt. Antragsteller sind<br />

oftmals lokale Verbände oder Stiftungen. Aufgrund der guten Vernetzung der Akteure vor<br />

Ort sind mit der Umsetzung dieser zumeist auch kleineren Projekte wichtige Wirkungen<br />

nicht nur für den Biotop- und Artenschutz, sondern auch für die Bereiche Umweltbildung<br />

und Akzeptanz für Naturschutz zu erwarten. Gegenüber diesen lokalen Akteuren wird<br />

nach unserem Eindruck der Anschein erweckt, als wäre es in jedem Fall sinnvoll, zunächst<br />

zu prüfen, ob eine Bewilligung direkt über die Fördermaßnahme <strong>323</strong>-A erfolgen kann. Die<br />

deutliche Schwerpunktsetzung auf landesweit bedeutsame Naturschutzprojekte in FFH-<br />

Gebieten, die anhand der Projektauswahlkriterien vorgegeben ist, schließt eine Bewilligung<br />

über Code <strong>323</strong>-A aber zumeist aus. Es sollte unseres Erachtens gegenüber potenziellen<br />

Antragstellern deutlicher gemacht werden, dass Naturschutzprojekte mit eher lokaler

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