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Teil II Natürliches Erbe (323-A, 323-B

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<strong>Teil</strong> <strong>II</strong> – Kapitel 17 – <strong>Natürliches</strong> <strong>Erbe</strong> (Code <strong>323</strong>-A-C) 17<br />

entsprechend weit gefasst, aber insbesondere den biotopgestaltenden Maßnahmen pauschal<br />

zuweisen können. Mit indirekten Wirkungen ist die Anschaffung von Maschinen und Geräten<br />

sowie der Neubau von Ställen verbunden, da die Förderung zumeist an die verpflichtende<br />

Durchführung von Pflegearbeiten geknüpft ist, die damit langfristig gewährleistet<br />

werden. Diese wirken sich positiv auf das Landschaftsbild aus (Pflege von Bergwiesen,<br />

Heiden und Halbtrockenrasen).<br />

Direkt sichtbare Wirkungen entfalten Flächenkäufe sowie Planungs- und Managementmaßnahmen<br />

zunächst nicht, da hiermit keine Veränderung im Erscheinungsbild einer Landschaft<br />

verbunden ist. Diese Vorhaben schaffen aber die Voraussetzungen für später umzusetzende<br />

Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen.<br />

Nach den Angaben der Tabelle 17.7 sind Wirkungen in diesem Bereich (in allerdings sehr<br />

unterschiedlichem Maße) etwa 31 % der bisher bewilligten Finanzmittel zuzuweisen (Fördergegenstände<br />

Artenschutz und Biotopmanagement, Erwerb von Maschinen und Bau von Ställen,<br />

Wallheckenpflege).<br />

Besonders deutlich werden die Wirkungen einzelner Vorhaben auf das Landschaftsbild, sofern<br />

die Pflege und Erhaltung von Kulturlandschaften im Vordergrund steht. Dies sind in erster<br />

Linie Projekte, die der Anlage von Streuobstwiesen sowie von Hecken und Feldgehölzen<br />

dienen und dadurch stark das Landschaftsbild prägen. Hinweise zu diesbezüglichen Wirkungen<br />

sind der Fallstudie FS 4 „Wallheckenprogramm Ostfriesland“ zu entnehmen (siehe Fallstudienbericht).<br />

Beispielhaft kann hier auch auf Vorhaben zur Heiderenaturierung hingewiesen werden, da<br />

gerade die Heidelandschaft als wichtiges Kulturlandschaftselement zum Abwechslungsreichtum<br />

und zur Attraktivität von Landschaften beiträgt und im Hinblick auf Naherholung und<br />

Tourismus von Bedeutung ist.<br />

Erweiterung von Heidschnuckenställen im Naturschutzgebiet (NSG) Lüneburger Heide<br />

(FS 1)<br />

Die offenen Calluna-Heiden und Magerrasen im Naturschutzgebiet Lüneburger Heide<br />

werden in erster Linie durch den Verbiss der Schnucken erhalten. Da die Beweidungsintensität<br />

in einzelnen <strong>Teil</strong>gebieten derzeit nicht ausreicht, um die Pflegeziele zu erreichen,<br />

sollen die Herden der Stiftung Naturschutzpark Lüneburger Heide aufgestockt werden.<br />

Dies erfordert eine Vergrößerung vorhandener Stallbauten. Die Heidschnuckenherden sind<br />

größtenteils in regionaltypischen, reetgedeckten Schafställen untergebracht. Die Erweiterung<br />

der Ställe in dieser traditionellen Bauweise war auch mit Blick auf das kulturhistorische<br />

Landschaftsbild und dessen Bedeutung für den Tourismus erforderlich.<br />

Detaillierte Hinweise zu den zu erwartenden Wirkungen sind dem Fallstudienbericht FS 1<br />

zu entnehmen (siehe Anlage 1).

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