Teil II Natürliches Erbe (323-A, 323-B
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<strong>Teil</strong> <strong>II</strong> – Kapitel 17 – <strong>Natürliches</strong> <strong>Erbe</strong> (Code <strong>323</strong>-A-C) 25<br />
Die Maßnahme <strong>323</strong>-B wird außerhalb der NRR gefördert, sie entspricht in ihrer Zielsetzung<br />
und ihrer Ausrichtung aber der entsprechenden GAK-Maßnahme.<br />
In der vorangegangenen Förderperiode wurde im Rahmen einer vergleichbaren Fördermaßnahme<br />
schwerpunktmäßig die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit<br />
von Fließgewässern gefördert.<br />
17.3.2 Methodik und Datengrundlage<br />
Die Evaluierung stützt sich auf folgende Informationsquellen:<br />
– Zahlstellendaten 2007 bis 2009,<br />
– ergänzende Unterlagen des NLWKN (Bewilligungslisten, Projektsteckbriefe),<br />
– Expertengespräche mit Vertretern des MU und des NLWKN,<br />
– Fachgutachten, Entwicklungskonzepte, allgemeine Literaturauswertungen.<br />
Zur Halbzeitbewertung können noch keine abschließenden Aussagen über die Wirkungen<br />
der aktuell umgesetzten Vorhaben gemacht werden, da diese erst im Rahmen eines Entwicklungsprozesses<br />
über mehrere Jahre zum Tragen kommen. Die Beantwortung der Bewertungsfragen<br />
basiert daher sehr weitgehend auf Literaturangaben, die sich auf Untersuchungsergebnisse<br />
zu den Wirkungen von Maßnahmen der vorangegangenen Förderperiode<br />
beziehen.<br />
17.3.3 Administrative Umsetzung<br />
Bewilligungsbehörde für diese <strong>Teil</strong>maßnahme ist der NLWKN. Die Zuwendungen richten<br />
sich an das Land Niedersachsen, kommunale Gebietskörperschaften oder sonstige Körperschaften<br />
des öffentlichen Rechts (Unterhaltungsverbände). Die Förderhöhe beträgt bis<br />
zu 90 % der förderfähigen Ausgaben, in besonders begründeten Ausnahmefällen können<br />
bis zu 100 % bezuschusst werden. Die EU-Beteiligung beträgt dabei 50 % der öffentlichen<br />
Kosten im Nichtkonvergenzgebiet und 75 % der öffentlichen Kosten im Konvergenzgebiet.<br />
Dieser Satz kann um 5 % erhöht werden, wenn die Maßnahme über Leader<br />
umgesetzt wird.<br />
Die für die Fließgewässerentwicklung vorgesehenen Finanzmittel wurden ab 2010 durch<br />
zusätzliche Health-Check-(HC)Mittel aufgestockt. Bei Anrechnung als neue Herausforderung<br />
kann der Interventionssatz im Nichtkonvergenzgebiet auf 75 % und im Konvergenzgebiet<br />
auf 90 % ansteigen.