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Teil II Natürliches Erbe (323-A, 323-B

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<strong>Teil</strong> <strong>II</strong> – Kapitel 17 – <strong>Natürliches</strong> <strong>Erbe</strong> (Code <strong>323</strong>-A-C) 25<br />

Die Maßnahme <strong>323</strong>-B wird außerhalb der NRR gefördert, sie entspricht in ihrer Zielsetzung<br />

und ihrer Ausrichtung aber der entsprechenden GAK-Maßnahme.<br />

In der vorangegangenen Förderperiode wurde im Rahmen einer vergleichbaren Fördermaßnahme<br />

schwerpunktmäßig die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit<br />

von Fließgewässern gefördert.<br />

17.3.2 Methodik und Datengrundlage<br />

Die Evaluierung stützt sich auf folgende Informationsquellen:<br />

– Zahlstellendaten 2007 bis 2009,<br />

– ergänzende Unterlagen des NLWKN (Bewilligungslisten, Projektsteckbriefe),<br />

– Expertengespräche mit Vertretern des MU und des NLWKN,<br />

– Fachgutachten, Entwicklungskonzepte, allgemeine Literaturauswertungen.<br />

Zur Halbzeitbewertung können noch keine abschließenden Aussagen über die Wirkungen<br />

der aktuell umgesetzten Vorhaben gemacht werden, da diese erst im Rahmen eines Entwicklungsprozesses<br />

über mehrere Jahre zum Tragen kommen. Die Beantwortung der Bewertungsfragen<br />

basiert daher sehr weitgehend auf Literaturangaben, die sich auf Untersuchungsergebnisse<br />

zu den Wirkungen von Maßnahmen der vorangegangenen Förderperiode<br />

beziehen.<br />

17.3.3 Administrative Umsetzung<br />

Bewilligungsbehörde für diese <strong>Teil</strong>maßnahme ist der NLWKN. Die Zuwendungen richten<br />

sich an das Land Niedersachsen, kommunale Gebietskörperschaften oder sonstige Körperschaften<br />

des öffentlichen Rechts (Unterhaltungsverbände). Die Förderhöhe beträgt bis<br />

zu 90 % der förderfähigen Ausgaben, in besonders begründeten Ausnahmefällen können<br />

bis zu 100 % bezuschusst werden. Die EU-Beteiligung beträgt dabei 50 % der öffentlichen<br />

Kosten im Nichtkonvergenzgebiet und 75 % der öffentlichen Kosten im Konvergenzgebiet.<br />

Dieser Satz kann um 5 % erhöht werden, wenn die Maßnahme über Leader<br />

umgesetzt wird.<br />

Die für die Fließgewässerentwicklung vorgesehenen Finanzmittel wurden ab 2010 durch<br />

zusätzliche Health-Check-(HC)Mittel aufgestockt. Bei Anrechnung als neue Herausforderung<br />

kann der Interventionssatz im Nichtkonvergenzgebiet auf 75 % und im Konvergenzgebiet<br />

auf 90 % ansteigen.

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