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Sanierungsplan Bodenabtrag Südbereich - Stadtteilbürgerinitiative ...

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- Vorlandabgrabungen an der Ihme -<br />

<strong>Sanierungsplan</strong> <strong>Bodenabtrag</strong> <strong>Südbereich</strong> vom 18.12.2009<br />

4.3.4 Fazit zum Stand der Untersuchungen<br />

Seite 30<br />

Die vorangegangene Neubewertung der vorliegenden Untersuchungsergebnisse aus [5] und [7] war<br />

notwendig, um gegenüber der abfallrechtlichen Bewertung (n. LAGA) auch eine bodenrechtliche<br />

Einstufung (n. BBodSchV bzw. Bodenwerte Stadt Hannover) zu erhalten.<br />

Die Untersuchungen ergaben die zwei deutlich unterscheidbaren Einheiten ‚Auffüllungen’ und<br />

‚Aueboden’, mit jeweils spezifischen Belastungen. Bis auf sehr lokale Auffälligkeiten ergibt sich auf<br />

Grundlage der BBodSchV kein Handlungsbedarf.<br />

Die geogenen Schwermetall-Gehalte in den Aueböden und einige Belastungen (Schwermetalle,<br />

PAK) in den Auffüllungsbereichen überschreiten die Bodenwerte (‚Auslösewerte’ und<br />

‚Sanierungszielwerte’) der Stadt Hannover [19]. Für das nachfolgend zu konzipierende<br />

Bodenmanagement sind die Erkenntnisse ausreichend.<br />

4.4 Bewertung der einzelnen Wirkungspfade<br />

4.4.1 Bewertungsgrundlagen<br />

In einer komplexen Einschätzung der Gefährdung sind neben den analytisch ermittelten<br />

Grenzwertüberschreitungen vor allem zu berücksichtigen:<br />

� die gegenwärtige und künftige Nutzung der Flächen und Schutzgüter,<br />

� die ehemaligen Nutzungen und Auffüllungen<br />

� die Überdeckung und die räumliche Ausbildung des schadstoffhaltigen Materials bzw. der<br />

schadstoffführenden Schicht<br />

� die Menge des im Boden lagernden Schadstoffes,<br />

� die Mobilität der Schadstoffe,<br />

� sowie das Umfeld.<br />

Die Bewertung der Ergebnisse für alle Bodenproben erfolgt nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz<br />

[18] und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) [17].<br />

Für den Wirkungspfad Boden – Mensch bilden die Prüfwerte der Nutzungskategorie „Park- und<br />

Freizeitanlage“ den Bewertungsmaßstab. Die relevante Nutzungstiefe von 0 – 10 cm wird dabei nicht<br />

berücksichtigt, da die meisten Proben als horizontale und vertikale Mischproben über die<br />

Nutzungstiefe hinaus genommen wurden. Die Bewertung der Proben soll quasi universell erfolgen,<br />

da die Vorlandabgrabungen eine neue Geländeoberfläche in die vorhandene, durch Auffüllungen<br />

geprägte Morphologie ‚hineinschneiden’ werden.<br />

FUGRO CONSULT GMBH - Zweigniederlassung Niedersachsen-Ost - Ehlbeek 15 A - 30938 Burgwedel - Tel. 05139/98940

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