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Sanierungsplan Bodenabtrag Südbereich - Stadtteilbürgerinitiative ...

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- Vorlandabgrabungen an der Ihme -<br />

<strong>Sanierungsplan</strong> <strong>Bodenabtrag</strong> <strong>Südbereich</strong> vom 18.12.2009<br />

Seite 42<br />

• Die Annahmebedingungen der K+S enthalten u.a. die folgenden Materialien (Abfallschlüssel<br />

mit Bezeichnung) zur Verwertung:<br />

170504 Boden und Steine mit Ausnahme der Abfälle, die unter 170503 fallen (Boden)<br />

170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik - mit Ausnahme der<br />

Abfälle, die unter 170106 fallen (Bauschutt)<br />

Nach Vorlage des neuen Planfeststellungsbeschlusses 2009 erfolgt die Annahme-Bewertung<br />

und Abrechnung der verwerteten Boden / Bauschutt – Massen nach LAGA M 20 (2004) TR<br />

Boden [16] für Boden bzw. LAGA M 20 (1997/2003) [15] für Bauschutt. Gerade bei<br />

belastetem Material ist die vorherige Klassierung in Boden oder Bauschutt für die Annahme-<br />

Bewertung unerlässlich. Der Boden- bzw. Bauschuttanteil der jeweiligen Hauptfraktion sollte<br />

90 % nicht unterschreiten. Boden-Bauschutt-Gemische müssen ansonsten nach TR Boden<br />

bewertet werden. Der nicht mineralische Anteil darf max. 5 % betragen. Baustellenabfälle<br />

sind verboten. Bindiges Bodenmaterial (Feinanteil max. 30 %) muß bei der Entladung in<br />

einem verdichtungsfähigen Zustand sein und eine Konsistenz (Steifekoeffizient > 0,75)<br />

aufweisen.<br />

• Die Anlage der K+S in Sehnde verfügt über ein Schiffsanleger, an dem werktäglich (Montag<br />

– Freitag) von 7.00 – 17.00 Uhr Ladungen gelöscht werden können.<br />

Der Schiffstransport ist in einem 2-tägigen Umlauf geplant, so dass 3 Anlieferungen pro<br />

Woche erfolgen können (s. Kap. 5.2.3).<br />

Die Entsorgung der nicht verwertbaren Bodenmassen (LAGA > Z2) erfolgt auf Grundlage einer zu<br />

erstellenden Deklarationsanalyse (nach tatsächlichem Materialanfall während der Bauphase) mittels<br />

Entsorgungsnachweis über die NGS. Nach erfolgter Zuweisung zu einer Entsorgungsanlage wird das<br />

Material per LKW abtransportiert.<br />

5.2.3 Vorgaben und Regelungen zum Bodenmanagement im Rahmen der Baumaßnahme<br />

Folgende Vorgaben und Regelungen zum Bodenmanagement sind für die Ausführungsplanung und<br />

nachfolgende Ausschreibung der Baumaßnahme verbindlich umzusetzen:<br />

1. Die Bodenabgrabungen erfolgen unter Anleitung und Kontrolle eines Bodengutachters in<br />

enger Abstimmung mit dem Bauherrn (Stadt Hannover) und der bauausführenden Firma.<br />

Dabei fungiert der Bodengutachter auch als Baustellenkoordinator für Arbeiten in<br />

kontaminierten Bereichen nach BGR 128 [21].<br />

2. Vor Beginn der eigentlichen Bodenabgrabungen wird eine Vorabdeklaration mittels<br />

Baggerschurfe durchgeführt. Dabei wird ein Bodenvolumen von ca. 500 m³ durch eine<br />

repräsentative Mischprobe und Analytik n. LAGA TR Boden<br />

(Mindestuntersuchungsprogramm) [16] bereits vor dem Ausbau deklariert, um die<br />

Verwertung verbindlich organisieren zu können. Laut Angaben des Verwerters K+S können<br />

bei gleichbleibender Bodenaushubqualität die Intervalle der Deklarationsanalysen (nur noch<br />

FUGRO CONSULT GMBH - Zweigniederlassung Niedersachsen-Ost - Ehlbeek 15 A - 30938 Burgwedel - Tel. 05139/98940

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