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Sanierungsplan Bodenabtrag Südbereich - Stadtteilbürgerinitiative ...

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- Vorlandabgrabungen an der Ihme -<br />

<strong>Sanierungsplan</strong> <strong>Bodenabtrag</strong> <strong>Südbereich</strong> vom 18.12.2009<br />

Seite 51<br />

6.5 Eigenkontrollmaßnahmen zur Überprüfung der sachgerechten Ausführung und<br />

Beweissicherung der Baumaßnahme<br />

Das Überwachungs- und Beweissicherungskonzept beinhaltet im wesentlichen folgende<br />

Kontrollmaßnahmen:<br />

� Deklaration von Bodenaushub-Haufwerken mittels organoleptischer Beurteilung und<br />

chemischer Analyse an Mischproben zur Verwertung / Entsorgung / Wiederverwendung<br />

� Überprüfung der Sanierungszielwerte auf den Abtragsflächen mittels organoleptischer<br />

Beurteilung und chemischer Analyse an Mischproben<br />

� Überprüfung der Sanierungszielwerte an extern angeliefertem Auelehm bzw. Oberboden<br />

mittels organoleptischer Beurteilung und chemischer Analyse an Mischproben<br />

� Qualitätskontrolle Auelehm-Schicht mittels Testfeld (Permeameterversuch und Sieb-<br />

/Schlämmanalysen zur Überprüfung des Durchlässigkeitsbeiwertes)<br />

Die wesentliche Kontrollmaßnahme stellt somit die Entnahme und chemische Analyse von<br />

Bodenproben dar. Grundsätztlich orientiert sich die Probenahme an der LAGA-Richtlinie PN 98. Da<br />

das Aushubmaterial bereits vorerkundet ist und ständig gutachterlich beurteilt wird, kann sich ggf.<br />

die Probenanzahl pro Volumen deutlich verringern. Folgende Probenahmekriterien werden durch den<br />

Gutachter zur Festlegung der Probenanzahl bei Haufwerken und Flächen berücksichtigt und<br />

organoleptisch bewertet:<br />

• Organoleptisch feststellbare Belastungen bzw. Verdachtsmomente<br />

• Heterogenität des Materials<br />

• Absolute Korngröße<br />

• Repräsentativität im Vergleich zur Gesamtmenge der Baumaßnahme<br />

Im Idealfall wäre aus einem Haufwerk mit organoleptisch völlig unauffälligem, homogenen,<br />

standorttypischen Auelehm nur 1 Mischprobe (MP) pro 500 m³ zu entnehmen. Das gleiche, wenn<br />

auch nur durch den Einsatz eines Sieblöffel zu erreichen, kann auch für ein Haufwerk aus<br />

Auffüllungsmaterial gelten. Bei Flächen sollte eine Größe von 500 m² nicht überschritten werden. Die<br />

Tabelle 16 zeigt die grundsätzliche Konzeption der Deklarations-Beprobung der Haufwerke und der<br />

Beweissicherungs-Beprobung der Flächen.<br />

Tabelle 18: Konzeption der Deklarations- und Beweissicherungsbeprobung<br />

Ort der Probenahme Organoleptische Beurteilung Anzahl der Mischproben<br />

Haufwerk<br />

Fläche<br />

keine Belastung, homogen, gleichkörnig 1 MP bis max. 500 m³<br />

auffällig, heterogen, weitgestuft 2 MP bis max. 250 m³<br />

keine Belastung, homogen, gleichkörnig 1 MP bis max. 500 m²<br />

auffällig, heterogen, weitgestuft 2 MP bis max. 500 m²<br />

FUGRO CONSULT GMBH - Zweigniederlassung Niedersachsen-Ost - Ehlbeek 15 A - 30938 Burgwedel - Tel. 05139/98940

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