Sanierungsplan Bodenabtrag Südbereich - Stadtteilbürgerinitiative ...
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- Vorlandabgrabungen an der Ihme -<br />
<strong>Sanierungsplan</strong> <strong>Bodenabtrag</strong> <strong>Südbereich</strong> vom 18.12.2009<br />
Seite 51<br />
6.5 Eigenkontrollmaßnahmen zur Überprüfung der sachgerechten Ausführung und<br />
Beweissicherung der Baumaßnahme<br />
Das Überwachungs- und Beweissicherungskonzept beinhaltet im wesentlichen folgende<br />
Kontrollmaßnahmen:<br />
� Deklaration von Bodenaushub-Haufwerken mittels organoleptischer Beurteilung und<br />
chemischer Analyse an Mischproben zur Verwertung / Entsorgung / Wiederverwendung<br />
� Überprüfung der Sanierungszielwerte auf den Abtragsflächen mittels organoleptischer<br />
Beurteilung und chemischer Analyse an Mischproben<br />
� Überprüfung der Sanierungszielwerte an extern angeliefertem Auelehm bzw. Oberboden<br />
mittels organoleptischer Beurteilung und chemischer Analyse an Mischproben<br />
� Qualitätskontrolle Auelehm-Schicht mittels Testfeld (Permeameterversuch und Sieb-<br />
/Schlämmanalysen zur Überprüfung des Durchlässigkeitsbeiwertes)<br />
Die wesentliche Kontrollmaßnahme stellt somit die Entnahme und chemische Analyse von<br />
Bodenproben dar. Grundsätztlich orientiert sich die Probenahme an der LAGA-Richtlinie PN 98. Da<br />
das Aushubmaterial bereits vorerkundet ist und ständig gutachterlich beurteilt wird, kann sich ggf.<br />
die Probenanzahl pro Volumen deutlich verringern. Folgende Probenahmekriterien werden durch den<br />
Gutachter zur Festlegung der Probenanzahl bei Haufwerken und Flächen berücksichtigt und<br />
organoleptisch bewertet:<br />
• Organoleptisch feststellbare Belastungen bzw. Verdachtsmomente<br />
• Heterogenität des Materials<br />
• Absolute Korngröße<br />
• Repräsentativität im Vergleich zur Gesamtmenge der Baumaßnahme<br />
Im Idealfall wäre aus einem Haufwerk mit organoleptisch völlig unauffälligem, homogenen,<br />
standorttypischen Auelehm nur 1 Mischprobe (MP) pro 500 m³ zu entnehmen. Das gleiche, wenn<br />
auch nur durch den Einsatz eines Sieblöffel zu erreichen, kann auch für ein Haufwerk aus<br />
Auffüllungsmaterial gelten. Bei Flächen sollte eine Größe von 500 m² nicht überschritten werden. Die<br />
Tabelle 16 zeigt die grundsätzliche Konzeption der Deklarations-Beprobung der Haufwerke und der<br />
Beweissicherungs-Beprobung der Flächen.<br />
Tabelle 18: Konzeption der Deklarations- und Beweissicherungsbeprobung<br />
Ort der Probenahme Organoleptische Beurteilung Anzahl der Mischproben<br />
Haufwerk<br />
Fläche<br />
keine Belastung, homogen, gleichkörnig 1 MP bis max. 500 m³<br />
auffällig, heterogen, weitgestuft 2 MP bis max. 250 m³<br />
keine Belastung, homogen, gleichkörnig 1 MP bis max. 500 m²<br />
auffällig, heterogen, weitgestuft 2 MP bis max. 500 m²<br />
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