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2.Halbjahr 2011 Kursprogramm - in Kleve

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Fördermöglichkeiten<br />

Machen Sie, dass Sie weiterkommen:<br />

Nutzen Sie den Bildungsscheck<br />

Der Bildungsscheck kann sowohl von Beschäftigten<br />

als auch von Firmen <strong>in</strong> Anspruch gekommen<br />

werden. Das Land Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds<br />

die e<strong>in</strong>e Hälfte Ihrer Weiterbildungskosten<br />

bis zu e<strong>in</strong>em Betrag von maximal<br />

500,00 €, die andere Hälfte der Kosten tragen<br />

Sie selbst.<br />

Bildungsprämie<br />

Die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen<br />

kann auch über die Bildungsprämie gefördert<br />

werden.<br />

E<strong>in</strong>e Förderung <strong>in</strong> Höhe von maximal 500,00 €<br />

können damit Erwerbstätige erhalten, deren zu<br />

versteuerndes E<strong>in</strong>kommen derzeit 25.600,00 €<br />

(51.200,00 € bei geme<strong>in</strong>samer Veranlagung)<br />

nicht übersteigt. M<strong>in</strong>destens die gleiche Summe<br />

müssen Sie selbst für die Weiterbildung aufbr<strong>in</strong>gen.<br />

Mit dem Weiterbildungssparen wird<br />

im Vermögensbildungsgesetz zur F<strong>in</strong>anzierung<br />

von Weiterbildung e<strong>in</strong>e vorzeitige unschädliche<br />

Entnahme aus den Guthaben erlaubt, um den<br />

Eigenanteil e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>dividuellen beruflichen Weiterbildung<br />

zu f<strong>in</strong>anzieren. Die Arbeitnehmer<br />

Sparzulage geht dabei nicht verloren – auch<br />

wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.<br />

Die Bildungsprämie wird gefördert aus Mitteln<br />

des Bundesm<strong>in</strong>isteriums für Bildung und Forschung<br />

und des Europäischen Sozialfonds. Für<br />

beide Förder<strong>in</strong>strumente gilt: Melden Sie sich<br />

bitte nicht für e<strong>in</strong>e Weiterbildung an,<br />

bevor Ihnen die entsprechenden Gutsche<strong>in</strong>e<br />

ausgehändigt worden s<strong>in</strong>d!<br />

Weitere Informationen zu den Förderkriterien,<br />

Beratungsstellen und Ansprechpartnern f<strong>in</strong>den<br />

Sie auch im Internet unter<br />

www.bildungsscheck.nrw.de und<br />

www.bildungspraemie.<strong>in</strong>fo.<br />

Beratung zur Bildungsbedarfsermittlung<br />

<strong>in</strong> Unternehmen<br />

Die Investition <strong>in</strong> Weiterbildung der Mitarbeiter<strong>in</strong>nen<br />

und Mitarbeiter ist e<strong>in</strong> wichtiger Faktor<br />

für die Entwicklung von Unternehmen und zur<br />

Vorbeugung von Fachkräftemangel. Oft gibt es<br />

aber nur sehr ungenaue Vorstellungen über<br />

den Weiterbildungsbedarf im Unternehmen.<br />

Seit kurzer Zeit bietet das M<strong>in</strong>isterium für<br />

Arbeit, Integration und Soziales des Landes<br />

NRW unter Kof<strong>in</strong>anzierung des Europäischen<br />

Sozialfonds deshalb e<strong>in</strong> neues Förderprogramm<br />

zur Bildungsbedarfsermittlung <strong>in</strong> Unternehmen<br />

an.<br />

Mit e<strong>in</strong>er zielgenauen und systematischen<br />

Erfassung des Weiterbildungsbedarfs bietet die<br />

Beratungsstelle der VHS <strong>Kleve</strong> e<strong>in</strong>e kostenlose<br />

Unterstützung für <strong>in</strong>teressierte Unternehmen<br />

bei der Ermittlung bedarfsgerechter Qualifizierung<br />

und Förderung ihrer Mitarbeiter.<br />

Sprechen Sie uns an!<br />

Beratungsterm<strong>in</strong>e für den Bildungsscheck, Bildungsprämie<br />

und zur Bildungsbedarfsermittlung<br />

können Sie unter<br />

Tel.: 02821/7231-15 (Frau Otto) oder<br />

Tel.: 02821/7231-16 (Herr Holtermann)<br />

vere<strong>in</strong>baren.<br />

168 Laufende Aktualisierung des Programms im Internet unter: www.vhs-kleve.de

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