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2.Halbjahr 2011 Kursprogramm - in Kleve

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und <strong>in</strong> den Außenstellen vor.<br />

� Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler, ordentlich Studierende,<br />

Auszubildende, Praktikanten,<br />

Grundwehrdienstleistende, Zivildienstleistende,<br />

Gleichgestellte und Inhaber der<br />

Jugendleiter-Card 30%<br />

� Personen, die Leistungen nach SGBII oder<br />

SGBXII erhalten, Ger<strong>in</strong>gverdienende und<br />

deren Familienangehörige, soweit sie dem<br />

gleichen Haushalt angehören und über ke<strong>in</strong><br />

eigenes E<strong>in</strong>kommen verfügen 60%<br />

� Bei Vortragsveranstaltungen beträgt die<br />

Gebührenermäßigung für alle Ermäßigungsberechtigten<br />

50% der vollen Gebühr, soweit<br />

e<strong>in</strong>e Ermäßigung im Programmheft der VHS<br />

nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.<br />

Die ermäßigten Gebühren werden auf halbe<br />

oder volle Euro-Beträge aufgerundet.<br />

Von der Ermäßigung ausgeschlossen s<strong>in</strong>d<br />

Studienfahrten und alle kostendeckend<br />

kalkulierten Bildungsveranstaltungen sowie<br />

Veranstaltungen, denen bereits e<strong>in</strong>e<br />

ermäßigte Gebühr zugrunde liegt. Gleiches<br />

gilt für Prüfungsgebühren, Materialkosten,<br />

Lehrbücher und Nutzungsgebühren.<br />

In besonderen Härtefällen können die Gebühren<br />

im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel<br />

ermäßigt oder ganz erlassen werden. Hierzu<br />

ist e<strong>in</strong> schriftlicher Antrag an die VHS<br />

erforderlich. Die Entscheidung trifft der Bürgermeister.<br />

Sie haben sich angemeldet und können<br />

nicht teilnehmen?<br />

Können Sie e<strong>in</strong>e gebuchte Veranstaltung von<br />

Anfang an nicht besuchen, haben Sie die Möglichkeit,<br />

sich <strong>in</strong>nerhalb bestimmter Fristen<br />

schnell und unbürokratisch abzumelden. E<strong>in</strong>e<br />

Angabe von Gründen ist hierbei nicht erforderlich.<br />

Ihre Abmeldung kann jedoch nur bearbeitet<br />

werden, wenn Sie schriftlich erfolgt.<br />

Abmeldungen bei Dozent<strong>in</strong>nen und Dozenten<br />

s<strong>in</strong>d unwirksam!<br />

Bitte halten Sie bei der Abmeldung folgende<br />

Fristen (E<strong>in</strong>gang bei VHS) e<strong>in</strong>:<br />

Bei Regelveranstaltungen<br />

bis spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeg<strong>in</strong>n:<br />

Verwaltungsgebühr 5,– €.<br />

Bei Veranstaltungen mit im VHS-Programm<br />

ausgewiesenem Anmeldeschluss<br />

bis zu diesem Term<strong>in</strong>: Verwaltungsgebühr 5,– €,<br />

bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeg<strong>in</strong>n: 50% der<br />

Veranstaltungsgebühr zzgl. 5,– € Verwaltungsgebühr.<br />

Unterschreitet die Veranstaltungsgebühr<br />

die zu erhebende Verwaltungsgebühr, wird der<br />

niedrigere Betrag erhoben.<br />

Bei Bildungsurlauben<br />

ist bei Vorlage des schriftlichen Ablehnungsbescheides<br />

des Arbeitgebers der Rücktritt bis drei<br />

Tage vor Veranstaltungsbeg<strong>in</strong>n gebührenfrei.<br />

Ersatzpersonen<br />

Sie können mit Zustimmung der VHS auch e<strong>in</strong>e<br />

Ersatzperson stellen. Dann ist e<strong>in</strong>e Abmeldung<br />

bei Regelveranstaltungen bis zum 3. Unterrichtstag,<br />

bei Veranstaltungen mit Anmeldeschluss<br />

bis zum Veranstaltungsbeg<strong>in</strong>n gebührenfrei<br />

möglich. Teilnehmende, die von der<br />

VHS bereits auf Wartelisten für diese Veranstaltung<br />

geführt werden, haben Vorrang vor<br />

Personen, die von Ihnen benannt werden.<br />

Besondere Härtefälle<br />

In besonderen Härtefällen (z. B. langfristiger<br />

Erkrankung, beruflich bed<strong>in</strong>gter längerer<br />

Abwesenheit vom Wohnort, Sterbefall usw.) ist<br />

e<strong>in</strong>e Erstattung der Kursgebühr bzw. e<strong>in</strong>e<br />

anteilige Erstattung für nicht besuchte Unterrichtsstunden<br />

bei E<strong>in</strong>behaltung e<strong>in</strong>er Verwaltungsgebühr<br />

von 5,00 € auch außerhalb der<br />

o.g. Fristen möglich. Der Antrag muss schriftlich,<br />

spätestestens 5 Werktage nach E<strong>in</strong>treten<br />

des Rücktrittsgrundes (E<strong>in</strong>gang bei der VHS)<br />

und unter Vorlage der erforderlichen Atteste/<br />

Besche<strong>in</strong>igungen an die VHS gerichtet werden.<br />

Umbuchungen<br />

Sollten Sie e<strong>in</strong>e Veranstaltung gewählt haben,<br />

die Ihren Vorkenntnissen und Lernbedürfnissen<br />

nicht entspricht, s<strong>in</strong>d bei Regelveranstaltungen<br />

Umbuchungen bis zum 3. Veranstaltungsterm<strong>in</strong>,<br />

bei Veranstaltungen mit<br />

Anmeldeschluss bis zu diesem Term<strong>in</strong> mit<br />

174 Laufende Aktualisierung des Programms im Internet unter: www.vhs-kleve.de

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