08.02.2013 Aufrufe

GALABAUJournal

GALABAUJournal

GALABAUJournal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

NATURSTEIN<br />

Auch im Natursteinbereich wurden<br />

in den letzten Jahren zahlreiche<br />

nationale Normen<br />

schrittweise an geltendes EU–Recht angepasst.<br />

Schon im Jahr 2000 wurden<br />

beispielsweise die Europäischen Normen<br />

(EN) für Wegebaumaterialen eingeführt<br />

und in den Folgejahren teilweise<br />

aktualisiert. Dabei behandelt die<br />

EN 1341 „Platten aus Naturstein für<br />

Außenbereiche“, die EN 1342 „Pflastersteine<br />

aus Naturstein für Außenbereiche“,<br />

und die EN 1343 „Bordsteine<br />

aus Naturstein für Außenbereiche“.<br />

Als Zeichen der Konformität mit den<br />

europäischen Normen muss ab September<br />

dieses Jahres für derartige Produkte,<br />

die innerhalb der EU in den Handel<br />

gebracht werden, auch eine CE-<br />

Kennzeichnung erfolgen. Wie für zahlreiche<br />

Industrieprodukte und Konsumgüter<br />

bereits seit längerer Zeit üblich,<br />

haben diese neuen EU-weit geltenden<br />

Normen nicht die Funktion einer Verschärfung<br />

oder Änderung bisheriger<br />

länderspezifischer Normen, sondern<br />

sollen primär als Maßstab für eine verbesserte<br />

Vergleichbarkeit dienen. Innereuropäische<br />

Handelshemmnisse könn-<br />

48<br />

GARTEN- UND LANDSCHAFTSBAUVERBAND ÖSTERREICH<br />

<strong>GALABAUJournal</strong><br />

Normen–Harmonisierung und CE-Kennzeichnung<br />

EUROPAKOMPATIBLE<br />

PFLASTERSTEINE<br />

Die CE–Kennzeichnungspflicht innerhalb der EU macht auch vor Pflastersteinen nicht Halt.<br />

Entsteht dadurch eine bessere Vergleichbarkeit oder sind neue Handelshemmnisse und<br />

höhere Preise zu erwarten?<br />

ten damit abgebaut werden, so die<br />

Vorstellungen der EU-Behörden.<br />

Verbunden ist die Kennzeichnung auch<br />

mit einer Produkthaftung des Herstellers,<br />

der nun für die rückverfolgbare<br />

Einhaltung der Anforderungen verantwortlich<br />

ist. Gewährleisten soll dies<br />

eine gut dokumentierte werkseigene<br />

Produktionskontrolle. Bei allem damit<br />

verbundenen Aufwand: Dies kann Vorteile<br />

für beide Seiten bringen, da neben<br />

gleich bleibender Qualität für den Kunden<br />

auch Sicherheit für den Produzenten<br />

hinsichtlich unberechtigter Forderungen<br />

besteht.<br />

Ernst zu nehmen sind die neuen Normen<br />

auf jeden Fall, da Verstöße auch<br />

ohne konkreten Schadensfall beispielsweise<br />

von unterlegenen Mitbewerbern<br />

bei Ausschreibungen angezeigt und<br />

mit hohen Strafen geahndet werden.<br />

Vorausetzung für eine CE-Kennzeichnung<br />

von Natursteinprodukten ist<br />

zunächst eine Erstprüfung gesteinstechnischer<br />

Daten durch ein von der<br />

EU-akkreditiertes Prüflabor. Weiterhin<br />

muss neben zeitlich definierten weiteren<br />

Prüfzyklen ein Dokumentationssystem<br />

vorliegen.<br />

Genormtes Massenprodukt: Pflastersteine müssen geltenden EU-Normen entsprechen.<br />

Günstige technische Daten anzugeben,<br />

wie im Rahmen bisheriger Normen<br />

durch gezielte Probenauswahl möglich,<br />

macht also weiterhin keinen Sinn, da<br />

der Hersteller zu jedem Zeitpunkt eigenverantwortlich<br />

für die zugesicherten<br />

Eigenschaften gerade stehen muss.<br />

Ändern sich beispielsweise die Gesteinseigenschaften<br />

in einem Bruch mit<br />

dem Abbaufortschritt, muss dies schon<br />

vor den regelmäßigen Prüfzyklen durch<br />

neue Prüfungen dokumentiert werden.<br />

Da Naturstein aber ein Naturprodukt<br />

mit natürlichen Schwankungen ist, bereiten<br />

die aus neuen Normen resultierenden<br />

Anforderungen in der Praxis<br />

häufig Probleme, wie das Beispiel der<br />

Pflastersteine zeigt.<br />

Neue EN 1342 Früher bestand – beispielsweise<br />

in deutschen Regelwerken<br />

– bei Wegebaumaterialien nur eine definierte<br />

Qualität bzw. es konnte zwischen<br />

zwei Güteklassen ausgewählt<br />

werden. Nun sind für viele Produkteigenschaften<br />

jeweils mehrere Anforderungsklassen<br />

vorhanden oder es müssen<br />

für technische Werte bestimmte<br />

Mindestanforderungen erfüllt sein.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!