GALABAUJournal
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NATURSTEIN<br />
Auch im Natursteinbereich wurden<br />
in den letzten Jahren zahlreiche<br />
nationale Normen<br />
schrittweise an geltendes EU–Recht angepasst.<br />
Schon im Jahr 2000 wurden<br />
beispielsweise die Europäischen Normen<br />
(EN) für Wegebaumaterialen eingeführt<br />
und in den Folgejahren teilweise<br />
aktualisiert. Dabei behandelt die<br />
EN 1341 „Platten aus Naturstein für<br />
Außenbereiche“, die EN 1342 „Pflastersteine<br />
aus Naturstein für Außenbereiche“,<br />
und die EN 1343 „Bordsteine<br />
aus Naturstein für Außenbereiche“.<br />
Als Zeichen der Konformität mit den<br />
europäischen Normen muss ab September<br />
dieses Jahres für derartige Produkte,<br />
die innerhalb der EU in den Handel<br />
gebracht werden, auch eine CE-<br />
Kennzeichnung erfolgen. Wie für zahlreiche<br />
Industrieprodukte und Konsumgüter<br />
bereits seit längerer Zeit üblich,<br />
haben diese neuen EU-weit geltenden<br />
Normen nicht die Funktion einer Verschärfung<br />
oder Änderung bisheriger<br />
länderspezifischer Normen, sondern<br />
sollen primär als Maßstab für eine verbesserte<br />
Vergleichbarkeit dienen. Innereuropäische<br />
Handelshemmnisse könn-<br />
48<br />
GARTEN- UND LANDSCHAFTSBAUVERBAND ÖSTERREICH<br />
<strong>GALABAUJournal</strong><br />
Normen–Harmonisierung und CE-Kennzeichnung<br />
EUROPAKOMPATIBLE<br />
PFLASTERSTEINE<br />
Die CE–Kennzeichnungspflicht innerhalb der EU macht auch vor Pflastersteinen nicht Halt.<br />
Entsteht dadurch eine bessere Vergleichbarkeit oder sind neue Handelshemmnisse und<br />
höhere Preise zu erwarten?<br />
ten damit abgebaut werden, so die<br />
Vorstellungen der EU-Behörden.<br />
Verbunden ist die Kennzeichnung auch<br />
mit einer Produkthaftung des Herstellers,<br />
der nun für die rückverfolgbare<br />
Einhaltung der Anforderungen verantwortlich<br />
ist. Gewährleisten soll dies<br />
eine gut dokumentierte werkseigene<br />
Produktionskontrolle. Bei allem damit<br />
verbundenen Aufwand: Dies kann Vorteile<br />
für beide Seiten bringen, da neben<br />
gleich bleibender Qualität für den Kunden<br />
auch Sicherheit für den Produzenten<br />
hinsichtlich unberechtigter Forderungen<br />
besteht.<br />
Ernst zu nehmen sind die neuen Normen<br />
auf jeden Fall, da Verstöße auch<br />
ohne konkreten Schadensfall beispielsweise<br />
von unterlegenen Mitbewerbern<br />
bei Ausschreibungen angezeigt und<br />
mit hohen Strafen geahndet werden.<br />
Vorausetzung für eine CE-Kennzeichnung<br />
von Natursteinprodukten ist<br />
zunächst eine Erstprüfung gesteinstechnischer<br />
Daten durch ein von der<br />
EU-akkreditiertes Prüflabor. Weiterhin<br />
muss neben zeitlich definierten weiteren<br />
Prüfzyklen ein Dokumentationssystem<br />
vorliegen.<br />
Genormtes Massenprodukt: Pflastersteine müssen geltenden EU-Normen entsprechen.<br />
Günstige technische Daten anzugeben,<br />
wie im Rahmen bisheriger Normen<br />
durch gezielte Probenauswahl möglich,<br />
macht also weiterhin keinen Sinn, da<br />
der Hersteller zu jedem Zeitpunkt eigenverantwortlich<br />
für die zugesicherten<br />
Eigenschaften gerade stehen muss.<br />
Ändern sich beispielsweise die Gesteinseigenschaften<br />
in einem Bruch mit<br />
dem Abbaufortschritt, muss dies schon<br />
vor den regelmäßigen Prüfzyklen durch<br />
neue Prüfungen dokumentiert werden.<br />
Da Naturstein aber ein Naturprodukt<br />
mit natürlichen Schwankungen ist, bereiten<br />
die aus neuen Normen resultierenden<br />
Anforderungen in der Praxis<br />
häufig Probleme, wie das Beispiel der<br />
Pflastersteine zeigt.<br />
Neue EN 1342 Früher bestand – beispielsweise<br />
in deutschen Regelwerken<br />
– bei Wegebaumaterialien nur eine definierte<br />
Qualität bzw. es konnte zwischen<br />
zwei Güteklassen ausgewählt<br />
werden. Nun sind für viele Produkteigenschaften<br />
jeweils mehrere Anforderungsklassen<br />
vorhanden oder es müssen<br />
für technische Werte bestimmte<br />
Mindestanforderungen erfüllt sein.