GALABAUJournal
GALABAUJournal
GALABAUJournal
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Dies macht im Zuge von Ausschreibungen<br />
eine genauere Definition des Einsatzzweckes<br />
erforderlich, um anforderungsgerechte<br />
Produkte und nicht die<br />
höchste, aber auch teuerste Qualitätsstufe<br />
zu erhalten. Dazu kommt die nun<br />
erforderliche CE-Kennzeichnungspflicht.<br />
In der EN 1342 werden als „Pflastersteine“<br />
Quader aus Naturstein bezeichnet,<br />
deren Nennmaße zwischen<br />
50 und 300 Millimeter liegen. Flächenmaße<br />
dürfen dabei das zweifache der<br />
Dicke nicht überschreiten. Für spaltrauhe<br />
Pflastersteine hat sich gegenüber<br />
der früheren Güteklasse 1 wenig geändert,<br />
lediglich die Maßtoleranzen wurden<br />
geringfügig gelockert. Bearbeitete<br />
Pflastersteine, nun erstmals in einer<br />
Norm erfasst, sind in ihrer Oberfläche<br />
durch mechanische oder Wärmebehandlungen<br />
verändert. Für diese bestehen<br />
deutlich strengere Anforderungen.<br />
Die Abweichungen dürfen so von<br />
den Nenn-Flächenmaßen je nach Bearbeitungsgrad<br />
(zwischen zwei bearbeiteten<br />
Flächen, einer gespaltenen und<br />
einer bearbeiteten oder zwei gespaltenen<br />
Flächen) 5 bis 15 Millimeter betragen.<br />
Abweichungen von der Nenndicke<br />
dürfen in der Klasse 1 (Kurzzeichen<br />
T1) bei allen Bearbeitungszuständen<br />
30 mm und bei Klasse 2 (T2) 5 bis<br />
15 Millimeter je nach Bearbeitung erreichen.<br />
Schwierig ist die Einhaltung<br />
maximaler Abweichungen von Vertiefungen<br />
und Erhebungen auf Sichtflächen,<br />
die gespalten maximal 5 Millimeter<br />
und bearbeitet maximal 3 Millimeter<br />
betragen dürfen. Besonders<br />
grobkörnige Granite mit großen Feldspäten<br />
oder ausgeprägter Richtungsvorgabe<br />
durch Klüftung oder Mineraleinregelung<br />
lassen sich oft nicht wie<br />
gewünscht brechen.<br />
Insgesamt darf eine Lieferung bis zu 10<br />
Prozent an Pflastersteinen enthalten,<br />
deren Maß mehr als 10 Millimeter von<br />
den Nennmaßen abweicht. Innerhalb<br />
der Vorschriften ist keine Angabe zur<br />
Orientierung enthalten. Da der erfahrene<br />
Verleger den Pflasterstein jedoch sowieso<br />
derart im Verbund einsetzt, wie<br />
es am günstigsten ist, sind Maßabweichungen<br />
an ein oder zwei Flächen nicht<br />
unbedingt relevant. Schon hieraus ist<br />
erkennbar, dass es in den neuen Normen<br />
in erster Linie nicht um Tauglichkeit,<br />
sondern um Vergleichbarkeit geht.<br />
GARTEN-UND LANDSCHAFTSBAUVERBAND ÖSTERREICH<br />
<strong>GALABAUJournal</strong><br />
Für die WiderstandsfähigkeitgegenFrost-Tauwechsel<br />
nach EN<br />
12371 besteht in<br />
Klasse 0 (F0) keine<br />
Anforderungen,<br />
für Klasse 1 (F1)<br />
muss die Abnahme<br />
der Druckfestigkeit<br />
kleiner oder gleich<br />
20 % nach 48<br />
Prüfzyklen liegen.<br />
Weitere Anforderungen<br />
betreffen<br />
die Winkligkeit, die Angabe der Wasseraufnahme<br />
nach EN 13755, der<br />
Druckfestigkeit nach EN 1926, der Abriebfestigkeit<br />
als Schleifspurlänge beim<br />
Prüfverfahren nach Anhang B und des<br />
Gleit- bzw. Rutschwiderstandes.<br />
Schwierige Umsetzung Dass die<br />
neuen Normen teils wenig praxisgerecht<br />
sind, wird dem Handel bei der<br />
Umsetzung klar werden. Zudem können<br />
zahlreiche europäische Firmen<br />
wohl noch nicht absehen, wie der erhöhte<br />
Aufwand auf einem schwierigen<br />
Natursteinmarkt ausgeglichen werden<br />
kann. Pflastersteine guter Qualität wurden<br />
in der Vergangenheit als Fertigprodukte<br />
beispielsweise aus Portugal geliefert.<br />
Im Zuge zunehmenden Preisdruckes<br />
drängt China seit Jahren mit<br />
wechselnder Qualität auf den europäischen<br />
Markt. Bei entsprechender<br />
Für die eigentliche Verlegearbeit bringt die EU-Harmonisierung<br />
und CE-Kennzeichnungspflicht kaum Veränderungen.<br />
Marktkenntnis des Einkäufers und guter<br />
Auswahl wäre auch hier gute Qualität<br />
möglich, die aber dann ihren Preis<br />
hätte.<br />
Momentan scheinen viele Natursteinfirmen<br />
immer noch abzuwarten, wie die<br />
neuen Normen vom Markt angenommen,<br />
umgesetzt und überprüft werden.<br />
Fest steht – sie müssen ab sofort<br />
umsetzt werden. Wer sich nicht ganz<br />
damit abfinden mag – immerhin besteht<br />
die Möglichkeit, Änderungsvorschläge<br />
einzureichen, die bei Sitzungen<br />
der EU-Normungsausschüsse in den<br />
kommenden Jahren berücksichtigt<br />
werden könnten. Ansprechpartner<br />
dafür sind die jeweiligen Natursteinverbände<br />
der EU-Länder.<br />
Text und Fotos:<br />
Heinz G. Lorenz /Robert Mächtel,<br />
Redaktion STONEplus<br />
NATURSTEIN