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Dies macht im Zuge von Ausschreibungen<br />

eine genauere Definition des Einsatzzweckes<br />

erforderlich, um anforderungsgerechte<br />

Produkte und nicht die<br />

höchste, aber auch teuerste Qualitätsstufe<br />

zu erhalten. Dazu kommt die nun<br />

erforderliche CE-Kennzeichnungspflicht.<br />

In der EN 1342 werden als „Pflastersteine“<br />

Quader aus Naturstein bezeichnet,<br />

deren Nennmaße zwischen<br />

50 und 300 Millimeter liegen. Flächenmaße<br />

dürfen dabei das zweifache der<br />

Dicke nicht überschreiten. Für spaltrauhe<br />

Pflastersteine hat sich gegenüber<br />

der früheren Güteklasse 1 wenig geändert,<br />

lediglich die Maßtoleranzen wurden<br />

geringfügig gelockert. Bearbeitete<br />

Pflastersteine, nun erstmals in einer<br />

Norm erfasst, sind in ihrer Oberfläche<br />

durch mechanische oder Wärmebehandlungen<br />

verändert. Für diese bestehen<br />

deutlich strengere Anforderungen.<br />

Die Abweichungen dürfen so von<br />

den Nenn-Flächenmaßen je nach Bearbeitungsgrad<br />

(zwischen zwei bearbeiteten<br />

Flächen, einer gespaltenen und<br />

einer bearbeiteten oder zwei gespaltenen<br />

Flächen) 5 bis 15 Millimeter betragen.<br />

Abweichungen von der Nenndicke<br />

dürfen in der Klasse 1 (Kurzzeichen<br />

T1) bei allen Bearbeitungszuständen<br />

30 mm und bei Klasse 2 (T2) 5 bis<br />

15 Millimeter je nach Bearbeitung erreichen.<br />

Schwierig ist die Einhaltung<br />

maximaler Abweichungen von Vertiefungen<br />

und Erhebungen auf Sichtflächen,<br />

die gespalten maximal 5 Millimeter<br />

und bearbeitet maximal 3 Millimeter<br />

betragen dürfen. Besonders<br />

grobkörnige Granite mit großen Feldspäten<br />

oder ausgeprägter Richtungsvorgabe<br />

durch Klüftung oder Mineraleinregelung<br />

lassen sich oft nicht wie<br />

gewünscht brechen.<br />

Insgesamt darf eine Lieferung bis zu 10<br />

Prozent an Pflastersteinen enthalten,<br />

deren Maß mehr als 10 Millimeter von<br />

den Nennmaßen abweicht. Innerhalb<br />

der Vorschriften ist keine Angabe zur<br />

Orientierung enthalten. Da der erfahrene<br />

Verleger den Pflasterstein jedoch sowieso<br />

derart im Verbund einsetzt, wie<br />

es am günstigsten ist, sind Maßabweichungen<br />

an ein oder zwei Flächen nicht<br />

unbedingt relevant. Schon hieraus ist<br />

erkennbar, dass es in den neuen Normen<br />

in erster Linie nicht um Tauglichkeit,<br />

sondern um Vergleichbarkeit geht.<br />

GARTEN-UND LANDSCHAFTSBAUVERBAND ÖSTERREICH<br />

<strong>GALABAUJournal</strong><br />

Für die WiderstandsfähigkeitgegenFrost-Tauwechsel<br />

nach EN<br />

12371 besteht in<br />

Klasse 0 (F0) keine<br />

Anforderungen,<br />

für Klasse 1 (F1)<br />

muss die Abnahme<br />

der Druckfestigkeit<br />

kleiner oder gleich<br />

20 % nach 48<br />

Prüfzyklen liegen.<br />

Weitere Anforderungen<br />

betreffen<br />

die Winkligkeit, die Angabe der Wasseraufnahme<br />

nach EN 13755, der<br />

Druckfestigkeit nach EN 1926, der Abriebfestigkeit<br />

als Schleifspurlänge beim<br />

Prüfverfahren nach Anhang B und des<br />

Gleit- bzw. Rutschwiderstandes.<br />

Schwierige Umsetzung Dass die<br />

neuen Normen teils wenig praxisgerecht<br />

sind, wird dem Handel bei der<br />

Umsetzung klar werden. Zudem können<br />

zahlreiche europäische Firmen<br />

wohl noch nicht absehen, wie der erhöhte<br />

Aufwand auf einem schwierigen<br />

Natursteinmarkt ausgeglichen werden<br />

kann. Pflastersteine guter Qualität wurden<br />

in der Vergangenheit als Fertigprodukte<br />

beispielsweise aus Portugal geliefert.<br />

Im Zuge zunehmenden Preisdruckes<br />

drängt China seit Jahren mit<br />

wechselnder Qualität auf den europäischen<br />

Markt. Bei entsprechender<br />

Für die eigentliche Verlegearbeit bringt die EU-Harmonisierung<br />

und CE-Kennzeichnungspflicht kaum Veränderungen.<br />

Marktkenntnis des Einkäufers und guter<br />

Auswahl wäre auch hier gute Qualität<br />

möglich, die aber dann ihren Preis<br />

hätte.<br />

Momentan scheinen viele Natursteinfirmen<br />

immer noch abzuwarten, wie die<br />

neuen Normen vom Markt angenommen,<br />

umgesetzt und überprüft werden.<br />

Fest steht – sie müssen ab sofort<br />

umsetzt werden. Wer sich nicht ganz<br />

damit abfinden mag – immerhin besteht<br />

die Möglichkeit, Änderungsvorschläge<br />

einzureichen, die bei Sitzungen<br />

der EU-Normungsausschüsse in den<br />

kommenden Jahren berücksichtigt<br />

werden könnten. Ansprechpartner<br />

dafür sind die jeweiligen Natursteinverbände<br />

der EU-Länder.<br />

Text und Fotos:<br />

Heinz G. Lorenz /Robert Mächtel,<br />

Redaktion STONEplus<br />

NATURSTEIN

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