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Kapitel 1Die <str<strong>on</strong>g>Nati<strong>on</strong>al</str<strong>on</strong>g>e Kommissi<strong>on</strong> für die Rechte des KindesArtikel 2 (Zusammenfassung der Aufträge der Kommissi<strong>on</strong>):1. Beitrag zur Abfassung v<strong>on</strong> Dokumenten im Zusammenhang mit den Rechten des Kindes inBezug auf internati<strong>on</strong>ale Instituti<strong>on</strong>en2. Koordinierung der Erfassung, Analyse und Verarbeitung v<strong>on</strong> einem Minimum an Daten3. Förderung der K<strong>on</strong>zertierung und des ständigen Datenaustausches zwischen denverschiedenen Behörden und Instanzen4. Unterbreiten v<strong>on</strong> Vorschlägen oder Empfehlungen im Rahmen der Überwachung derAusführung der Vorschläge und Empfehlungen der Kommissi<strong>on</strong> für die Rechte des Kindes5. Beratung über Entwürfe des Internati<strong>on</strong>alen Übereinkommens und Protokolls, sobald diesedie Rechte des Kindes betreffenArtikel 10: Die Kinder müssen auf strukturelle und angemessene Weise in die Tätigkeiten der<str<strong>on</strong>g>Nati<strong>on</strong>al</str<strong>on</strong>g>en Kommissi<strong>on</strong> für die Rechte des Kindes einbezogen werden1 Aufgaben1.1 EinleitungDie belgischen Regierungen bezweckten mit der Gründung der Kommissi<strong>on</strong> einerseits dieFörderung der nati<strong>on</strong>alen Koordinierung der Kinderschutzpolitik und andererseits das Einleiteneines strukturellen Dialogs über Kinderrechte zwischen den politischen Entscheidungsträgernund den Vertretern wichtiger belgischer Instanzen und Organisati<strong>on</strong>en, die sich mit Kinderrechtenbefassen.Die Kommissi<strong>on</strong> koordiniert die Abfassung und Verfolgung der belgischen Fünfjahresberichtebezüglich der Anwendung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes und präsentiertdiese der Kommissi<strong>on</strong> für die Rechte des Kindes im Namen des belgischen Staats.Daneben trägt sie zur Ausarbeitung s<strong>on</strong>stiger Dokumente im Zusammenhang mit den Rechtendes Kindes bei, die der belgische Staat internati<strong>on</strong>alen Instanzen vorlegen muss.Die Kommissi<strong>on</strong> beaufsichtigt gleichfalls die Ausführung der Vorschläge und Empfehlungen derKommissi<strong>on</strong> für die Rechte des Kindes und kann den zuständigen Behörden diesbezüglich (nichtbindende) Empfehlungen unterbreiten.Daneben kann sie über Entwürfe des Internati<strong>on</strong>alen Übereinkommens und Protokolls beraten,sobald diese die Rechte des Kindes betreffen.Die Kommissi<strong>on</strong> trifft außerdem die erforderlichen Maßnahmen, um die Erfassung, die Analyseund Verarbeitung v<strong>on</strong> einem Minimum an Daten für die Kommissi<strong>on</strong> der Rechte des Kindes zukoordinieren, um so die Lage der Kinder in Belgien evaluieren zu können.Eine weitere Aufgabe der Kommissi<strong>on</strong> besteht darin, die K<strong>on</strong>zertierung und den ständigenDatenaustausch zwischen den verschiedenen Behörden und Instanzen, die sich mit den Rechtendes Kindes befassen, zu fördern, um eine maximale Abstimmung der politischen Maßnahmenauf jedem Niveau zu gewährleisten.Zum Schluss muss die Kommissi<strong>on</strong> Kinder auf eine strukturelle und angemessene Weise in ihreTätigkeiten einbeziehen.9

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