Kreis Herzogtum Lauenburg - Willkommen- ukrainisch, russisch
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Straßenverkehr<br />
eine Geldstrafe. Kinder müssen einen speziellen Kindersitz<br />
mit Sitzerhöhung und Rückhaltesystem benutzen, der ihrer<br />
Größe angepasst ist.<br />
• Vorfahrt<br />
An gleichrangigen Straßen gilt die Regel: rechts vor links.<br />
Ansonsten weisen Schilder auf Vorfahrtstraßen hin.<br />
In einem Notfall sollten Sie nicht zögern<br />
die Polizei oder Feuerwehr zu rufen. Jeder<br />
Notruf ist kostenlos. Sie erreichen den<br />
Notruf von jedem Telefon. Auch, wenn Sie<br />
kein Guthaben auf dem Handy haben.<br />
Notruf<br />
• Abbiegen<br />
Wer abbiegen will, muss rechtzeitig blinken. Wer nach links<br />
abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren<br />
lassen.<br />
• Promillegrenze<br />
Wer alkoholisiert ist, sollte grundsätzlich nicht Auto fahren.<br />
Eine Promillegrenze wurde auf 0,5 Promille Blutalkohol<br />
festgesetzt. Fahranfänger in der Probezeit müssen die absolute<br />
Null-Promille Regel beachten.<br />
Hinweis für Fahrradfahrer<br />
Es ist verboten während der Fahrt mit dem Handy zu telefonieren<br />
oder zu schreiben.<br />
Bestehen Sie nicht auf Ihren Rechten: Sie sind auf Ihrem<br />
Fahrrad schwächer als alle anderen Fahrzeuge.<br />
Einige Regeln<br />
• Rechtsfahrgebot<br />
• Handy-Verbot am Steuer<br />
Der Fahrer muss im fahrenden Auto über eine Freisprechanlage<br />
telefonieren.<br />
Kein Notfall<br />
liegt vor bei Beschwerden, bei denen man auch eine Arztpraxis<br />
aufsuchen könnte. Es ist kein Problem, wenn Sie die<br />
Lage falsch einschätzen und am Ende gar kein Notfall vorliegt.<br />
Nur wenn Sie absichtlich den Notruf wählen ohne,<br />
dass ein echter Notfall vorliegt, machen Sie sich strafbar.<br />
• Geschwindigkeit<br />
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt innerhalb geschlossener<br />
Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 Stundenkilometer.<br />
Vermehrt gibt es auch dort jedoch auch die<br />
„30-Zone“. In „Spielstraßen“ dürfen Sie lediglich „Schritt“-<br />
Tempo (= 10 kmh) fahren. Außerhalb geschlossener Ortschaften<br />
müssen Pkw und Motorräder maximal 100 Stundenkilometer<br />
einhalten. Auf Autobahnen gilt generell<br />
keine Geschwindigkeitsbeschränkung, außer die aufgestellten<br />
Schilder geben eine maximale Geschwindigkeit vor. Generell<br />
darf nur so schnell gefahren werden wie es die Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder<br />
anzeigen.<br />
• Anschnallpflicht<br />
Wer im Auto unterwegs ist muss sich anschnallen, so wie<br />
alle Mitfahrer:innen auch. Wer sich nicht anschnallt, zahlt<br />
• Anerkennung der Fahrerlaubnis/<br />
Führerschein<br />
Sofern Sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis aus der<br />
Ukraine sind, müssen Sie bis zum Ablauf des Schutzstatus<br />
nichts unternehmen. Ihr <strong>ukrainisch</strong>er Führerschein wird derzeit<br />
in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt.<br />
Das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung oder<br />
ein internationaler Führerschein sind nicht erforderlich. Dies<br />
gilt auch, wenn ihr <strong>ukrainisch</strong>er Führerschein nach dem 31.<br />
Dezember 2021 abgelaufen ist.<br />
Sagen Sie: „Es gibt hier einen Notfall“.<br />
Und sagen Sie „Ich spreche nicht gut<br />
Deutsch“, wenn Sie die Person am Telefon nicht<br />
verstehen.<br />
Versuchen Sie die folgenden Punkte<br />
zu benennen:<br />
• Wie ist Ihr Name?<br />
• Was ist passiert?<br />
Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst:<br />
Wählen Sie die Telefonnummer 112<br />
bei einem Notfall, um Feuerwehr,<br />
Notarzt und Rettungsdienst zu erreichen.<br />
Beispiele: Feuer, Unfälle, lebensbedrohliche, besonders<br />
schlimme oder außergewöhnliche medizinische Notfälle, …<br />
Polizei:<br />
Die Polizei erreichen Sie unter der Telefonnummer 110<br />
Beispiele:<br />
Beobachten oder Erleiden von Gewalt,<br />
Einbruch in die Wohnung,<br />
Bedrohung durch eine Person, …<br />
Spezielle Fragen dazu kann Ihnen die Führerscheinbehörde<br />
des <strong>Kreis</strong>es <strong>Herzogtum</strong> <strong>Lauenburg</strong><br />
beantworten:<br />
Kesselflickerstraße 2, 21493 Elmenhorst,<br />
Ortsteil Lanken<br />
Tel. 04151-8673-34 bis -39,<br />
Email: strassenverkehr@kreis-rz.de<br />
• Wo ist der Notfall?<br />
• Wie viele Personen sind verletzt<br />
oder betroffen?<br />
• Warten Sie auf Rückfragen<br />
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