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Kreis Herzogtum Lauenburg - Willkommen- ukrainisch, russisch

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Straßenverkehr<br />

eine Geldstrafe. Kinder müssen einen speziellen Kindersitz<br />

mit Sitzerhöhung und Rückhaltesystem benutzen, der ihrer<br />

Größe angepasst ist.<br />

• Vorfahrt<br />

An gleichrangigen Straßen gilt die Regel: rechts vor links.<br />

Ansonsten weisen Schilder auf Vorfahrtstraßen hin.<br />

In einem Notfall sollten Sie nicht zögern<br />

die Polizei oder Feuerwehr zu rufen. Jeder<br />

Notruf ist kostenlos. Sie erreichen den<br />

Notruf von jedem Telefon. Auch, wenn Sie<br />

kein Guthaben auf dem Handy haben.<br />

Notruf<br />

• Abbiegen<br />

Wer abbiegen will, muss rechtzeitig blinken. Wer nach links<br />

abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren<br />

lassen.<br />

• Promillegrenze<br />

Wer alkoholisiert ist, sollte grundsätzlich nicht Auto fahren.<br />

Eine Promillegrenze wurde auf 0,5 Promille Blutalkohol<br />

festgesetzt. Fahranfänger in der Probezeit müssen die absolute<br />

Null-Promille Regel beachten.<br />

Hinweis für Fahrradfahrer<br />

Es ist verboten während der Fahrt mit dem Handy zu telefonieren<br />

oder zu schreiben.<br />

Bestehen Sie nicht auf Ihren Rechten: Sie sind auf Ihrem<br />

Fahrrad schwächer als alle anderen Fahrzeuge.<br />

Einige Regeln<br />

• Rechtsfahrgebot<br />

• Handy-Verbot am Steuer<br />

Der Fahrer muss im fahrenden Auto über eine Freisprechanlage<br />

telefonieren.<br />

Kein Notfall<br />

liegt vor bei Beschwerden, bei denen man auch eine Arztpraxis<br />

aufsuchen könnte. Es ist kein Problem, wenn Sie die<br />

Lage falsch einschätzen und am Ende gar kein Notfall vorliegt.<br />

Nur wenn Sie absichtlich den Notruf wählen ohne,<br />

dass ein echter Notfall vorliegt, machen Sie sich strafbar.<br />

• Geschwindigkeit<br />

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt innerhalb geschlossener<br />

Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 Stundenkilometer.<br />

Vermehrt gibt es auch dort jedoch auch die<br />

„30-Zone“. In „Spielstraßen“ dürfen Sie lediglich „Schritt“-<br />

Tempo (= 10 kmh) fahren. Außerhalb geschlossener Ortschaften<br />

müssen Pkw und Motorräder maximal 100 Stundenkilometer<br />

einhalten. Auf Autobahnen gilt generell<br />

keine Geschwindigkeitsbeschränkung, außer die aufgestellten<br />

Schilder geben eine maximale Geschwindigkeit vor. Generell<br />

darf nur so schnell gefahren werden wie es die Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder<br />

anzeigen.<br />

• Anschnallpflicht<br />

Wer im Auto unterwegs ist muss sich anschnallen, so wie<br />

alle Mitfahrer:innen auch. Wer sich nicht anschnallt, zahlt<br />

• Anerkennung der Fahrerlaubnis/<br />

Führerschein<br />

Sofern Sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis aus der<br />

Ukraine sind, müssen Sie bis zum Ablauf des Schutzstatus<br />

nichts unternehmen. Ihr <strong>ukrainisch</strong>er Führerschein wird derzeit<br />

in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt.<br />

Das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung oder<br />

ein internationaler Führerschein sind nicht erforderlich. Dies<br />

gilt auch, wenn ihr <strong>ukrainisch</strong>er Führerschein nach dem 31.<br />

Dezember 2021 abgelaufen ist.<br />

Sagen Sie: „Es gibt hier einen Notfall“.<br />

Und sagen Sie „Ich spreche nicht gut<br />

Deutsch“, wenn Sie die Person am Telefon nicht<br />

verstehen.<br />

Versuchen Sie die folgenden Punkte<br />

zu benennen:<br />

• Wie ist Ihr Name?<br />

• Was ist passiert?<br />

Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst:<br />

Wählen Sie die Telefonnummer 112<br />

bei einem Notfall, um Feuerwehr,<br />

Notarzt und Rettungsdienst zu erreichen.<br />

Beispiele: Feuer, Unfälle, lebensbedrohliche, besonders<br />

schlimme oder außergewöhnliche medizinische Notfälle, …<br />

Polizei:<br />

Die Polizei erreichen Sie unter der Telefonnummer 110<br />

Beispiele:<br />

Beobachten oder Erleiden von Gewalt,<br />

Einbruch in die Wohnung,<br />

Bedrohung durch eine Person, …<br />

Spezielle Fragen dazu kann Ihnen die Führerscheinbehörde<br />

des <strong>Kreis</strong>es <strong>Herzogtum</strong> <strong>Lauenburg</strong><br />

beantworten:<br />

Kesselflickerstraße 2, 21493 Elmenhorst,<br />

Ortsteil Lanken<br />

Tel. 04151-8673-34 bis -39,<br />

Email: strassenverkehr@kreis-rz.de<br />

• Wo ist der Notfall?<br />

• Wie viele Personen sind verletzt<br />

oder betroffen?<br />

• Warten Sie auf Rückfragen<br />

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