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Kreis Herzogtum Lauenburg - Willkommen- ukrainisch, russisch

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Gesundheit<br />

(Zahn-) Medizinische Behandlung<br />

Seit Februar 2016 gibt es die elektronische Gesundheitskarte<br />

von einer der vielen gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland.<br />

Sie entscheiden, bei welcher Krankenkasse Sie gesetzlich<br />

versichert sein möchten.<br />

Wenn Sie „Bürgergeld“ bekommen beantragen Sie die Gesundheitskarte<br />

und den Befreiungsausweis für Zuzahlungen<br />

bei Medikamenten beim Jobcenter. Die Karte bekommen Sie<br />

per Post nach Hause geschickt.<br />

Wer seinen Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder<br />

Vermögen bestreiten kann, hat keinen Anspruch auf das<br />

„Bürgergeld“. Aus der Ukraine Geflüchtete haben in diesem<br />

Fall dennoch ein Recht auf Beitritt in eine Krankenkasse. Sie<br />

stellen einen Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft direkt bei<br />

der Krankenkasse. Das Recht auf Beitritt muss innerhalb von<br />

sechs Monaten nach der Ankunft ausgeübt werden.<br />

Die Gesundheitskarte ist zunächst zwei Jahre gültig und<br />

knüpft an Ihr Aufenthaltsrecht an.<br />

Mit der Gesundheitskarte können Sie zu einem (Zahn-) Arzt<br />

oder ins Krankenhaus gehen ohne, dass Sie eine Bescheinigung<br />

vom Sozialamt benötigen. In der Regel suchen Sie zunächst<br />

einen Allgemeinarzt auf, der - wenn nötig - zu einem<br />

Facharzt überweist. Zum Zahnarzt können Sie direkt gehen.<br />

Vorbereitung (Zahn-) Arztbesuch<br />

Beim (Zahn-) Arztbesuch sollten Sie konkret die Beschwerden<br />

(welcher Art, wann, unter welchen Umständen) und<br />

Vorbehandlungen beschreiben können, evtl. Vorberichte/<br />

Laborwerte und eine Medikamentenliste (Einnahme, Unverträglichkeiten)<br />

zum Termin mitnehmen.<br />

• Ärzte und Praxispersonal unterliegen der Schweigepflicht<br />

und dürfen Ihre persönlichen Daten nicht an Dritte weitergeben.<br />

So können Sie mit dem (Zahn-)Arzt offen über alles<br />

sprechen, was mit Ihrer Erkrankung zusammenhängen<br />

könnte und für ihn wichtig ist.<br />

• Nach dem (Zahn-) Arztgespräch sollten Sie verstanden haben<br />

welche Erkrankung Sie haben, ob diese ansteckend ist,<br />

ob es Komplikationen geben kann und welche Risiken eine<br />

Behandlung hat.<br />

• Bei sehr geringen oder fehlenden Kenntnissen der deutschen<br />

Sprache ist eine Unterstützung beim (Zahn-) Arztbesuch<br />

durch einen Begleiter angeraten.<br />

Apotheke<br />

Alle Arznei- und Verbandsmittel bekommen Sie in Apotheken.<br />

Das sind verschreibungspflichtige, für die der Arzt ein<br />

Rezept ausstellen muss, aber auch rezeptfreie, frei verkäufliche,<br />

wie zum Beispiel Nasensprays oder Kopfschmerz-<br />

Tabletten. Lassen Sie sich dazu beraten und fragen bei vergleichbaren<br />

Produkten immer nach dem niedrigsten Preis.<br />

• Mit einem Arzt-Rezept erhalten Sie in der Apotheke Ihre<br />

Arzneien kostenfrei. Meist müssen Sie aber eine Zuzahlung<br />

in Höhe von 5-10€ leisten. Fragen Sie daher ggfs. nach einem<br />

vergleichbaren, zuzahlungsfreien Medikament.<br />

• Apotheken sind überwiegend Montag – Freitag von 9 bis 18<br />

Uhr und am Samstag bis mittags geöffnet.<br />

• Nachts und am Wochenende hat immer eine andere Apotheke<br />

Notdienst. Name und Adresse der nächstgelegenen Notfallapotheke<br />

finden Sie an der Apothekentür, in Ihrer Lokalzeitung<br />

oder im Internet mit Angabe von ‚Notfallapotheke‘<br />

und Standort. Meist fällt eine einmalige zusätzliche Notfallgebühr<br />

(in Höhe von 2,50 €) an.<br />

Schwangerschaft,<br />

Mutterschutz und Kindergeld<br />

• Wenn Sie ein Kind erwarten, hilft Ihnen die Schwangerschaftsberatung<br />

und unterstützt Sie vor und während der<br />

Schwangerschaft in medizinischen, juristischen und sozialen<br />

Fragen.<br />

• Denken Sie an einen Abbruch, berät Sie die Schwangerschaftskonfliktberatung.<br />

Diese Beratung ist vorgeschrieben<br />

für einen Abbruch, der nur in den ersten 12 Wochen nach der<br />

Befruchtung rechtlich erlaubt ist.<br />

• Die Bundesstiftung ‚Mutter und Kind‘ hilft Schwangeren<br />

in Notlagen durch eine meist einmalige finanzielle Unterstützung<br />

für die durch Schwangerschaft und Geburt entstehenden<br />

Kosten in Verbindung mit persönlicher Beratung. Der Antrag<br />

muss vor Geburt des Kindes bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle<br />

gestellt werden. (www.bundesstiftung-mutter-undkind.de)<br />

• Während der Schwangerschaft und nach der Geburt haben<br />

Sie Anspruch auf die Betreuung durch eine Hebamme oder<br />

einen Arzt. Die Kosten werden übernommen. Berufstätige<br />

Schwangere genießen Mutterschutz: ab 6 Wochen vor der Geburt<br />

bis 8 Wochen danach. In dieser Zeit dürfen Schwangere<br />

grundsätzlich nicht arbeiten. Ihr Arbeitsplatz bleibt erhalten<br />

und sie können danach zurückkehren.<br />

• Eltern können Kindergeld auf Antrag erhalten. Näheres erfahren<br />

Sie bei der Bundesagentur für Arbeit (https://www.arbeitsagentur.de/ukraine/ukraine-kindergeld)<br />

.<br />

In Deutschland lebende Kinder müssen zur<br />

Schule gehen, auch ausländische. Für eine gute<br />

und schnelle Integration ist wichtig, dass Kinder<br />

und Jugendliche direkt nach der Einreise<br />

eine Kindertageseinrichtung (Kita) bzw. Schule<br />

besuchen. Die Eltern müssen dafür sorgen, dass Ihre<br />

Kinder dorthin kommen.<br />

• Sie haben einen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung<br />

(Krippe [0 – 3 Jahre] bzw. Kindergartenplatz<br />

[3 Jahre – Schulbeginn]). Beantragen Sie den Kitaplatz<br />

und die Beitragsbefreiung so früh wie möglich bei Ihrer<br />

Gemeinde. Die Anmeldung erfolgt über das „Kita-Portal“.<br />

Fragen dazu an: Lea Rothbauer rothbauer@kreis-rz.de<br />

• Im Bundesland Schleswig-Holstein lernen Kinder und Jugendliche<br />

meist in den Schulen zuerst ‚Deutsch als Zweitsprache‘<br />

in sogenannten DaZ-Zentren. Je nach individueller<br />

Sprachbefähigung und freien Kapazitäten in den DaZ-Zentren<br />

werden sie in die regulären Schulklassen integriert.<br />

• In die Grundschule gehen Kinder im Alter von 6 – 10<br />

Jahren. Dann schließen sich die weiterführenden Schulen<br />

(Gemeinschaftsschule, Gymnasium) an. Dort gibt es meist<br />

ergänzende Sprachförderangebote.<br />

Tipps:<br />

• Klassenfahrten, Ausflüge, Schulfeste und Schwimmunt<br />

erricht gehören zum Unterricht für alle Kinder. Fragen<br />

Sie beim Jobcenter oder bei einer Migrationsberatungsstelle<br />

nach Zuschüssen zu Fahrtkosten, Mittagsverpflegung,<br />

Schulbedarf.<br />

Kindertagesstätte und Schule<br />

• Für Kinder und Jugendliche sind nach der Schule altersgerechte<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten wichtig. Dafür<br />

gibt es Vereine und Jugendeinrichtungen mit unterschiedlichen<br />

Freizeit- und Sportangeboten, um Kontakte<br />

zu knüpfen und die Sprache zu festigen. Es können hierfür<br />

Zuschüsse beim Jobcenter beantragt werden.<br />

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