Kreis Herzogtum Lauenburg - Willkommen- ukrainisch, russisch
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Gesundheit<br />
(Zahn-) Medizinische Behandlung<br />
Seit Februar 2016 gibt es die elektronische Gesundheitskarte<br />
von einer der vielen gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland.<br />
Sie entscheiden, bei welcher Krankenkasse Sie gesetzlich<br />
versichert sein möchten.<br />
Wenn Sie „Bürgergeld“ bekommen beantragen Sie die Gesundheitskarte<br />
und den Befreiungsausweis für Zuzahlungen<br />
bei Medikamenten beim Jobcenter. Die Karte bekommen Sie<br />
per Post nach Hause geschickt.<br />
Wer seinen Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder<br />
Vermögen bestreiten kann, hat keinen Anspruch auf das<br />
„Bürgergeld“. Aus der Ukraine Geflüchtete haben in diesem<br />
Fall dennoch ein Recht auf Beitritt in eine Krankenkasse. Sie<br />
stellen einen Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft direkt bei<br />
der Krankenkasse. Das Recht auf Beitritt muss innerhalb von<br />
sechs Monaten nach der Ankunft ausgeübt werden.<br />
Die Gesundheitskarte ist zunächst zwei Jahre gültig und<br />
knüpft an Ihr Aufenthaltsrecht an.<br />
Mit der Gesundheitskarte können Sie zu einem (Zahn-) Arzt<br />
oder ins Krankenhaus gehen ohne, dass Sie eine Bescheinigung<br />
vom Sozialamt benötigen. In der Regel suchen Sie zunächst<br />
einen Allgemeinarzt auf, der - wenn nötig - zu einem<br />
Facharzt überweist. Zum Zahnarzt können Sie direkt gehen.<br />
Vorbereitung (Zahn-) Arztbesuch<br />
Beim (Zahn-) Arztbesuch sollten Sie konkret die Beschwerden<br />
(welcher Art, wann, unter welchen Umständen) und<br />
Vorbehandlungen beschreiben können, evtl. Vorberichte/<br />
Laborwerte und eine Medikamentenliste (Einnahme, Unverträglichkeiten)<br />
zum Termin mitnehmen.<br />
• Ärzte und Praxispersonal unterliegen der Schweigepflicht<br />
und dürfen Ihre persönlichen Daten nicht an Dritte weitergeben.<br />
So können Sie mit dem (Zahn-)Arzt offen über alles<br />
sprechen, was mit Ihrer Erkrankung zusammenhängen<br />
könnte und für ihn wichtig ist.<br />
• Nach dem (Zahn-) Arztgespräch sollten Sie verstanden haben<br />
welche Erkrankung Sie haben, ob diese ansteckend ist,<br />
ob es Komplikationen geben kann und welche Risiken eine<br />
Behandlung hat.<br />
• Bei sehr geringen oder fehlenden Kenntnissen der deutschen<br />
Sprache ist eine Unterstützung beim (Zahn-) Arztbesuch<br />
durch einen Begleiter angeraten.<br />
Apotheke<br />
Alle Arznei- und Verbandsmittel bekommen Sie in Apotheken.<br />
Das sind verschreibungspflichtige, für die der Arzt ein<br />
Rezept ausstellen muss, aber auch rezeptfreie, frei verkäufliche,<br />
wie zum Beispiel Nasensprays oder Kopfschmerz-<br />
Tabletten. Lassen Sie sich dazu beraten und fragen bei vergleichbaren<br />
Produkten immer nach dem niedrigsten Preis.<br />
• Mit einem Arzt-Rezept erhalten Sie in der Apotheke Ihre<br />
Arzneien kostenfrei. Meist müssen Sie aber eine Zuzahlung<br />
in Höhe von 5-10€ leisten. Fragen Sie daher ggfs. nach einem<br />
vergleichbaren, zuzahlungsfreien Medikament.<br />
• Apotheken sind überwiegend Montag – Freitag von 9 bis 18<br />
Uhr und am Samstag bis mittags geöffnet.<br />
• Nachts und am Wochenende hat immer eine andere Apotheke<br />
Notdienst. Name und Adresse der nächstgelegenen Notfallapotheke<br />
finden Sie an der Apothekentür, in Ihrer Lokalzeitung<br />
oder im Internet mit Angabe von ‚Notfallapotheke‘<br />
und Standort. Meist fällt eine einmalige zusätzliche Notfallgebühr<br />
(in Höhe von 2,50 €) an.<br />
Schwangerschaft,<br />
Mutterschutz und Kindergeld<br />
• Wenn Sie ein Kind erwarten, hilft Ihnen die Schwangerschaftsberatung<br />
und unterstützt Sie vor und während der<br />
Schwangerschaft in medizinischen, juristischen und sozialen<br />
Fragen.<br />
• Denken Sie an einen Abbruch, berät Sie die Schwangerschaftskonfliktberatung.<br />
Diese Beratung ist vorgeschrieben<br />
für einen Abbruch, der nur in den ersten 12 Wochen nach der<br />
Befruchtung rechtlich erlaubt ist.<br />
• Die Bundesstiftung ‚Mutter und Kind‘ hilft Schwangeren<br />
in Notlagen durch eine meist einmalige finanzielle Unterstützung<br />
für die durch Schwangerschaft und Geburt entstehenden<br />
Kosten in Verbindung mit persönlicher Beratung. Der Antrag<br />
muss vor Geburt des Kindes bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle<br />
gestellt werden. (www.bundesstiftung-mutter-undkind.de)<br />
• Während der Schwangerschaft und nach der Geburt haben<br />
Sie Anspruch auf die Betreuung durch eine Hebamme oder<br />
einen Arzt. Die Kosten werden übernommen. Berufstätige<br />
Schwangere genießen Mutterschutz: ab 6 Wochen vor der Geburt<br />
bis 8 Wochen danach. In dieser Zeit dürfen Schwangere<br />
grundsätzlich nicht arbeiten. Ihr Arbeitsplatz bleibt erhalten<br />
und sie können danach zurückkehren.<br />
• Eltern können Kindergeld auf Antrag erhalten. Näheres erfahren<br />
Sie bei der Bundesagentur für Arbeit (https://www.arbeitsagentur.de/ukraine/ukraine-kindergeld)<br />
.<br />
In Deutschland lebende Kinder müssen zur<br />
Schule gehen, auch ausländische. Für eine gute<br />
und schnelle Integration ist wichtig, dass Kinder<br />
und Jugendliche direkt nach der Einreise<br />
eine Kindertageseinrichtung (Kita) bzw. Schule<br />
besuchen. Die Eltern müssen dafür sorgen, dass Ihre<br />
Kinder dorthin kommen.<br />
• Sie haben einen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung<br />
(Krippe [0 – 3 Jahre] bzw. Kindergartenplatz<br />
[3 Jahre – Schulbeginn]). Beantragen Sie den Kitaplatz<br />
und die Beitragsbefreiung so früh wie möglich bei Ihrer<br />
Gemeinde. Die Anmeldung erfolgt über das „Kita-Portal“.<br />
Fragen dazu an: Lea Rothbauer rothbauer@kreis-rz.de<br />
• Im Bundesland Schleswig-Holstein lernen Kinder und Jugendliche<br />
meist in den Schulen zuerst ‚Deutsch als Zweitsprache‘<br />
in sogenannten DaZ-Zentren. Je nach individueller<br />
Sprachbefähigung und freien Kapazitäten in den DaZ-Zentren<br />
werden sie in die regulären Schulklassen integriert.<br />
• In die Grundschule gehen Kinder im Alter von 6 – 10<br />
Jahren. Dann schließen sich die weiterführenden Schulen<br />
(Gemeinschaftsschule, Gymnasium) an. Dort gibt es meist<br />
ergänzende Sprachförderangebote.<br />
Tipps:<br />
• Klassenfahrten, Ausflüge, Schulfeste und Schwimmunt<br />
erricht gehören zum Unterricht für alle Kinder. Fragen<br />
Sie beim Jobcenter oder bei einer Migrationsberatungsstelle<br />
nach Zuschüssen zu Fahrtkosten, Mittagsverpflegung,<br />
Schulbedarf.<br />
Kindertagesstätte und Schule<br />
• Für Kinder und Jugendliche sind nach der Schule altersgerechte<br />
Beschäftigungsmöglichkeiten wichtig. Dafür<br />
gibt es Vereine und Jugendeinrichtungen mit unterschiedlichen<br />
Freizeit- und Sportangeboten, um Kontakte<br />
zu knüpfen und die Sprache zu festigen. Es können hierfür<br />
Zuschüsse beim Jobcenter beantragt werden.<br />
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