Kreis Herzogtum Lauenburg - Willkommen- ukrainisch, russisch
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Ämter und andere Institutionen Ankommen und orientieren<br />
1) Bundesamt für Migration und<br />
Flüchtlinge (BAMF):<br />
Informationen für Menschen aus der Ukraine zur Einreise<br />
nach Deutschland und zum Aufenthalt finden Sie auf der<br />
Internetseite des BAMF auch in <strong>ukrainisch</strong>er Sprache unter<br />
https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/<br />
ResettlementRelocation/InformationenEinreiseUkraine/<br />
informationen-einreise-ukraine-node.html .<br />
chend melden und eine Beratung erhalten. Weiterhin besteht<br />
für Sie die Möglichkeit an fördernden Maßnahmen teilnehmen.<br />
Damit verbessern Sie Ihre Möglichkeiten langfristig<br />
einen Arbeitsplatz zu finden.<br />
Die Tafel<br />
Die ‚Tafel‘ ist eine Institution, bei der bedürftige Menschen<br />
sehr günstig Lebensmittel zu festen Zeiten bekommen<br />
können. Oft zahlen Sie einen Kostenbeitrag von nur<br />
1-2€ für den gesamten Einkauf. Sie müssen sich dort<br />
anmelden und bekommen einen Ausweis.<br />
Einkaufen<br />
2) Örtliches Sozialamt/<br />
Einwohnermeldeamt:<br />
Wenn Sie sich nach Ihrer Einreise in einer Landesunterkunft<br />
–LUK- (z.B. Segeberg, Neumünster) gemeldet haben,<br />
verbleiben Sie einige Tage dort. Anschließend werden Sie<br />
einem <strong>Kreis</strong> (z.B. <strong>Herzogtum</strong> <strong>Lauenburg</strong>) oder einer kreisfreien<br />
Stadt zugewiesen. Dort wird Ihnen Ihre zukünftige<br />
Unterkunft zugewiesen. Dies kann eine Stadt oder kleinere<br />
Gemeinde sein. Wie diese Unterkunft aussieht und wo genau<br />
diese liegt, entscheidet das jeweilige örtliche Sozialamt. Im<br />
örtlichen Einwohnermeldeamt müssen Sie sich und ggf. Ihre<br />
Familie noch anmelden.<br />
3) Ausländerbehörde:<br />
Wenn Sie nicht mehr in der Landesunterkunft wohnen, ist<br />
die Ausländerbehörde zuständig für Fragen des Aufenthaltsrechts.<br />
Dort müssen Sie sich registrieren lassen. Als<br />
Nachweis wird Ihnen in der Regel zunächst ein sogenannter<br />
Ankunftsnachweis ausgestellt. Auch eine Arbeitserlaubnis<br />
erteilt die Ausländerbehörde (gegebenenfalls in Rücksprache<br />
mit anderen Behörden). Später erhalten Sie dann Ihre<br />
befristete Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz.<br />
4) Jobcenter:<br />
Mit diesem Ankunftsnachweis wenden Sie sich direkt an<br />
das Jobcenter. Das ist u.a. für die Zahlung der Sozialleistungen<br />
(ab 01.01.2023 = Bürgergeld) zuständig. Das Jobcenter<br />
berät Sie ggf. auch schon, welche Arbeitsmöglichkeiten es<br />
für Sie gibt oder ob Sie zunächst einen Sprachkurs besuchen<br />
sollten.<br />
5) Agentur für Arbeit:<br />
Die Agentur für Arbeit hilft Ihnen sich über den deutschen<br />
Arbeitsmarkt zu informieren. Sie können sich dort arbeitssu-<br />
6) Arbeiterwohlfahrt (AWO),<br />
Diakonisches Werk (Diakonie):<br />
Diese unabhängigen Organisationen sind keine staatlichen<br />
Behörden, sondern bieten Ihnen kostenlose Beratung an. In<br />
den (Jugend-)Migrationsberatungsstellen können Sie u.a.<br />
Fragen zum Aufenthalt oder zur Familienzusammenführung<br />
stellen. Dort bekommen Sie ebenfalls Hilfe beim Verstehen<br />
und Ausfüllen von Formularen und anderen Papieren. Weiterhin<br />
erhalten Sie dort Informationen über das Sprachkursangebot<br />
und den Arbeitsmarktzugang.<br />
7) Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe:<br />
Viele Menschen in Deutschland helfen Flüchtlingen, die in<br />
ihrer Nähe wohnen. An vielen Orten haben sich Einzelpersonen<br />
und Gruppen zusammengefunden, um Flüchtlinge<br />
willkommen zu heißen und ihnen bei Fragen im Alltag zur<br />
Seite zu stehen. Diese Menschen bekommen kein Geld<br />
für ihre Arbeit, sondern helfen freiwillig. Sie können nicht<br />
rechtlich beraten, da sie keine Experten sind. Sie begleiten<br />
jedoch oft z.B. zum Arzt oder Ämtern, unterstützen Sie im<br />
Alltag und verbringen ihre Freizeit mit Ihnen.<br />
Tipp: Denken Sie daran alle Ämter zu informieren,<br />
wenn Sie umziehen und eine neue Adresse<br />
haben und bringen Sie möglichst schnell ein Namensschild<br />
an dem Briefkasten an.<br />
Das Sozialkaufhaus<br />
Sozial-Kaufhäuser gibt es in vielen Städten. Dort werden<br />
gespendete, gut erhaltene Kleidung, Haushaltsgegenstände<br />
und Möbel preiswert weiterverkauft.<br />
Kleiderkammer<br />
Bei einer Kleiderkammer (z.B. vom Deutschen Roten<br />
Kreuz) bekommen Sie gebrauchte und gut erhaltene Kleidung,<br />
Textilien und Schuhe, aber auch kleinere Haushaltsund<br />
Wohnartikel. Alles wird kostenlos oder gegen eine<br />
geringe Spende ausgegeben.<br />
Öffnungszeiten<br />
• Die meisten Geschäfte in Schleswig-Holstein haben von<br />
Montag bis Samstag (Mo-Sa) geöffnet. Nur Restaurants, Tankstellen<br />
und wenige andere Geschäfte dürfen am Sonntag öffnen.<br />
• Supermärkte haben meistens bis 20 Uhr geöffnet, manchmal<br />
länger.<br />
• Es gibt viele Feiertage in Deutschland, an denen die Geschäfte<br />
geschlossen haben.<br />
z.B. Weihnachten (25.+26.Dezember), Tag der Deutschen<br />
Einheit (3.Oktober)<br />
• Bewahren Sie den Kassenbon auf, wenn Sie teure, langlebige<br />
Dinge kaufen.<br />
Oft können Sie einen Artikel zurückgeben, wenn er z.B. zum<br />
Zeitpunkt des Kaufes kaputt ist. Manche Geschäfte gewähren<br />
sogar eine Garantiezeit, in der sie Reparaturen oder einen Umtausch<br />
ermöglichen. Dies hängt jedoch immer vom Produkt<br />
und dem Verkäufer ab.<br />
• Bringen Sie leere Pfandflaschen wieder zurück zum Supermarkt,<br />
dann gibt es das Pfand (z.B. 0,02-0,03€, 0,08€, 0,15€,<br />
0,25€) zurück! (https://www.mehrweg.org/einkaufen/pfand/)<br />
Es gibt verschiedene Zeichen, an denen man Pfandflaschen<br />
erkennt. Zum Beispiel diese:<br />
Gesetzliche Feiertage in Schleswig-Holstein<br />
Datum:<br />
Feiertag:<br />
01.01. Neujahr<br />
wechselnd<br />
Karfreitag<br />
wechselnd<br />
Ostermontag<br />
01.05. Tag der Arbeit<br />
wechselnd<br />
Christi Himmelfahrt<br />
wechselnd<br />
Pfingstmontag<br />
03.10. Tag der Deutschen Einheit<br />
Tipp: Fragen Sie beim örtlichen Sozialamt<br />
oder der Migrationsberatung nach den Adressen<br />
in Ihrer Nähe.<br />
31.10. Reformationstag<br />
25.12. 1.Weihnachtsfeiertag<br />
26.12. 2.Weihnachtsfeiertag<br />
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