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Kreis Herzogtum Lauenburg - Willkommen- ukrainisch, russisch

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Ämter und andere Institutionen Ankommen und orientieren<br />

1) Bundesamt für Migration und<br />

Flüchtlinge (BAMF):<br />

Informationen für Menschen aus der Ukraine zur Einreise<br />

nach Deutschland und zum Aufenthalt finden Sie auf der<br />

Internetseite des BAMF auch in <strong>ukrainisch</strong>er Sprache unter<br />

https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/<br />

ResettlementRelocation/InformationenEinreiseUkraine/<br />

informationen-einreise-ukraine-node.html .<br />

chend melden und eine Beratung erhalten. Weiterhin besteht<br />

für Sie die Möglichkeit an fördernden Maßnahmen teilnehmen.<br />

Damit verbessern Sie Ihre Möglichkeiten langfristig<br />

einen Arbeitsplatz zu finden.<br />

Die Tafel<br />

Die ‚Tafel‘ ist eine Institution, bei der bedürftige Menschen<br />

sehr günstig Lebensmittel zu festen Zeiten bekommen<br />

können. Oft zahlen Sie einen Kostenbeitrag von nur<br />

1-2€ für den gesamten Einkauf. Sie müssen sich dort<br />

anmelden und bekommen einen Ausweis.<br />

Einkaufen<br />

2) Örtliches Sozialamt/<br />

Einwohnermeldeamt:<br />

Wenn Sie sich nach Ihrer Einreise in einer Landesunterkunft<br />

–LUK- (z.B. Segeberg, Neumünster) gemeldet haben,<br />

verbleiben Sie einige Tage dort. Anschließend werden Sie<br />

einem <strong>Kreis</strong> (z.B. <strong>Herzogtum</strong> <strong>Lauenburg</strong>) oder einer kreisfreien<br />

Stadt zugewiesen. Dort wird Ihnen Ihre zukünftige<br />

Unterkunft zugewiesen. Dies kann eine Stadt oder kleinere<br />

Gemeinde sein. Wie diese Unterkunft aussieht und wo genau<br />

diese liegt, entscheidet das jeweilige örtliche Sozialamt. Im<br />

örtlichen Einwohnermeldeamt müssen Sie sich und ggf. Ihre<br />

Familie noch anmelden.<br />

3) Ausländerbehörde:<br />

Wenn Sie nicht mehr in der Landesunterkunft wohnen, ist<br />

die Ausländerbehörde zuständig für Fragen des Aufenthaltsrechts.<br />

Dort müssen Sie sich registrieren lassen. Als<br />

Nachweis wird Ihnen in der Regel zunächst ein sogenannter<br />

Ankunftsnachweis ausgestellt. Auch eine Arbeitserlaubnis<br />

erteilt die Ausländerbehörde (gegebenenfalls in Rücksprache<br />

mit anderen Behörden). Später erhalten Sie dann Ihre<br />

befristete Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz.<br />

4) Jobcenter:<br />

Mit diesem Ankunftsnachweis wenden Sie sich direkt an<br />

das Jobcenter. Das ist u.a. für die Zahlung der Sozialleistungen<br />

(ab 01.01.2023 = Bürgergeld) zuständig. Das Jobcenter<br />

berät Sie ggf. auch schon, welche Arbeitsmöglichkeiten es<br />

für Sie gibt oder ob Sie zunächst einen Sprachkurs besuchen<br />

sollten.<br />

5) Agentur für Arbeit:<br />

Die Agentur für Arbeit hilft Ihnen sich über den deutschen<br />

Arbeitsmarkt zu informieren. Sie können sich dort arbeitssu-<br />

6) Arbeiterwohlfahrt (AWO),<br />

Diakonisches Werk (Diakonie):<br />

Diese unabhängigen Organisationen sind keine staatlichen<br />

Behörden, sondern bieten Ihnen kostenlose Beratung an. In<br />

den (Jugend-)Migrationsberatungsstellen können Sie u.a.<br />

Fragen zum Aufenthalt oder zur Familienzusammenführung<br />

stellen. Dort bekommen Sie ebenfalls Hilfe beim Verstehen<br />

und Ausfüllen von Formularen und anderen Papieren. Weiterhin<br />

erhalten Sie dort Informationen über das Sprachkursangebot<br />

und den Arbeitsmarktzugang.<br />

7) Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe:<br />

Viele Menschen in Deutschland helfen Flüchtlingen, die in<br />

ihrer Nähe wohnen. An vielen Orten haben sich Einzelpersonen<br />

und Gruppen zusammengefunden, um Flüchtlinge<br />

willkommen zu heißen und ihnen bei Fragen im Alltag zur<br />

Seite zu stehen. Diese Menschen bekommen kein Geld<br />

für ihre Arbeit, sondern helfen freiwillig. Sie können nicht<br />

rechtlich beraten, da sie keine Experten sind. Sie begleiten<br />

jedoch oft z.B. zum Arzt oder Ämtern, unterstützen Sie im<br />

Alltag und verbringen ihre Freizeit mit Ihnen.<br />

Tipp: Denken Sie daran alle Ämter zu informieren,<br />

wenn Sie umziehen und eine neue Adresse<br />

haben und bringen Sie möglichst schnell ein Namensschild<br />

an dem Briefkasten an.<br />

Das Sozialkaufhaus<br />

Sozial-Kaufhäuser gibt es in vielen Städten. Dort werden<br />

gespendete, gut erhaltene Kleidung, Haushaltsgegenstände<br />

und Möbel preiswert weiterverkauft.<br />

Kleiderkammer<br />

Bei einer Kleiderkammer (z.B. vom Deutschen Roten<br />

Kreuz) bekommen Sie gebrauchte und gut erhaltene Kleidung,<br />

Textilien und Schuhe, aber auch kleinere Haushaltsund<br />

Wohnartikel. Alles wird kostenlos oder gegen eine<br />

geringe Spende ausgegeben.<br />

Öffnungszeiten<br />

• Die meisten Geschäfte in Schleswig-Holstein haben von<br />

Montag bis Samstag (Mo-Sa) geöffnet. Nur Restaurants, Tankstellen<br />

und wenige andere Geschäfte dürfen am Sonntag öffnen.<br />

• Supermärkte haben meistens bis 20 Uhr geöffnet, manchmal<br />

länger.<br />

• Es gibt viele Feiertage in Deutschland, an denen die Geschäfte<br />

geschlossen haben.<br />

z.B. Weihnachten (25.+26.Dezember), Tag der Deutschen<br />

Einheit (3.Oktober)<br />

• Bewahren Sie den Kassenbon auf, wenn Sie teure, langlebige<br />

Dinge kaufen.<br />

Oft können Sie einen Artikel zurückgeben, wenn er z.B. zum<br />

Zeitpunkt des Kaufes kaputt ist. Manche Geschäfte gewähren<br />

sogar eine Garantiezeit, in der sie Reparaturen oder einen Umtausch<br />

ermöglichen. Dies hängt jedoch immer vom Produkt<br />

und dem Verkäufer ab.<br />

• Bringen Sie leere Pfandflaschen wieder zurück zum Supermarkt,<br />

dann gibt es das Pfand (z.B. 0,02-0,03€, 0,08€, 0,15€,<br />

0,25€) zurück! (https://www.mehrweg.org/einkaufen/pfand/)<br />

Es gibt verschiedene Zeichen, an denen man Pfandflaschen<br />

erkennt. Zum Beispiel diese:<br />

Gesetzliche Feiertage in Schleswig-Holstein<br />

Datum:<br />

Feiertag:<br />

01.01. Neujahr<br />

wechselnd<br />

Karfreitag<br />

wechselnd<br />

Ostermontag<br />

01.05. Tag der Arbeit<br />

wechselnd<br />

Christi Himmelfahrt<br />

wechselnd<br />

Pfingstmontag<br />

03.10. Tag der Deutschen Einheit<br />

Tipp: Fragen Sie beim örtlichen Sozialamt<br />

oder der Migrationsberatung nach den Adressen<br />

in Ihrer Nähe.<br />

31.10. Reformationstag<br />

25.12. 1.Weihnachtsfeiertag<br />

26.12. 2.Weihnachtsfeiertag<br />

6<br />

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