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Jahresbericht 2011 - Landvolk Niedersachsen

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Sozial- und Steuerpolitik<br />

32<br />

Heinz Möller,<br />

Sozialreferent<br />

Soziale Sicherung<br />

erneut heftig in Bewegung<br />

1. Landwirtschaftliche Sozialversicherung: Die durch den Erfurter Beschluss des<br />

DBV-Präsidiums vom 11.10.2010 eingeleiteten Diskussionen zur Errichtung eines<br />

Bundesträgers der landwirtschaftlichen Sozialversicherung haben letztlich zur Vorlage<br />

des Referentenentwurfes eines „Gesetzes zur Neuordnung der Organisation der<br />

landwirtschaftlichen Sozialversicherung – LSVNOG –“ im September <strong>2011</strong> geführt.<br />

Vorab wurden in zahlreichen Gesprächen,<br />

Ausschusssitzungen und Verhandlungen die<br />

Positionen aller Beteiligten eingebracht, um die<br />

Interessen der betroffenen Landwirte in eine neu zu<br />

gründende Zentralverwaltung einzubringen. Das<br />

<strong>Landvolk</strong> <strong>Niedersachsen</strong> hat immer wieder betont,<br />

dass es einem Bundesträger skeptisch gegenüber<br />

steht, weil für die niedersächsischen Landwirte, so die<br />

Erfahrungen mit den Zahlungen zum Strukturausgleich,<br />

höhere Sozialversicherungsbeiträge zu erwarten<br />

sind. Die Mehrheit aus Politik, Bauernverbänden und<br />

Verwaltungen hat sich jedoch abschließend für die<br />

Errichtung eines LSV-Bundesträgers ausgesprochen.<br />

Als Begründung wurde zugesagt, das eigenständige<br />

System zu erhalten und zusätzliche Bundesmittel<br />

zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung in Höhe<br />

von zusätzlich 150 Mio.<br />

Euro für die nächsten drei<br />

Jahre zu sichern. Mit dem<br />

LSVNOG ist ein Gesetz auf<br />

den Weg gebracht worden,<br />

dessen Auswirkungen<br />

für den einzelnen landwirtschaftlichen<br />

Betrieb<br />

noch nicht absehbar<br />

sind, weil das Gesetz<br />

keinerlei Aussagen zu den<br />

zukünftig anzuwendenden Beitragsmaßstäben in der<br />

landwirtschaftlichen Unfall- und Krankenversicherung<br />

enthält. Diese Beschlussfassung ist allein den<br />

Selbstverwaltungsorga-nen des neuen LSV-Trägers<br />

vorbehalten. Die niedersächsischen Positionen sind in<br />

folgenden Veranstaltungen eingebracht worden:<br />

• Arbeits- und Sozialministerkonferenz am 25.11.2010<br />

Ergebnis: Ablehnung eines LSV-Bundesträgers<br />

• Sozialpolitischer Ausschuss des <strong>Landvolk</strong>es am<br />

3.2.<strong>2011</strong><br />

Ergebnis: Kein LSV-Bundesträger vor 2018<br />

• Sozialpolitischer Ausschuss des DVB am 16.3.<strong>2011</strong><br />

Ergebnis: Überwiegende Zustimmung zum Bundesträger,<br />

keine Beschlussfassung<br />

• Agrarministerkonferenz am 1.4.<strong>2011</strong><br />

Ergebnis: Keine Beschlussfassung<br />

• Gespräch Präsident Hilse mit <strong>Niedersachsen</strong>s Sozialministerin<br />

Aygül Özkan und Landwirtschaftsminister<br />

Gert Lindemann am 27.5.<strong>2011</strong><br />

Ergebnis: Erstellung des niedersächsischen Forderungskatalogs<br />

vom 1.6.<strong>2011</strong><br />

• Sozialpolitischer Ausschuss des <strong>Landvolk</strong>es am<br />

17.6.<strong>2011</strong><br />

„Entscheidend für die Akzeptanz<br />

des neuen Bundesträgers<br />

wird für die Landwirte jedoch<br />

die Höhe des Beitrags in der<br />

landwirtschaftlichen Unfall- und<br />

Krankenversicherung sein.“<br />

Ergebnis: Zustimmung zum Forderungskatalog, Ablehnung<br />

der Zentralisierung zum 1.1.2012<br />

• Eckpunktepapier des BMELV aus Juni <strong>2011</strong><br />

Ergebnis: Errichtung eines LSV-Bundesträgers zum<br />

1.1.2012<br />

• Gutachten von Prof. Enno Bahrs vom 9.7.<strong>2011</strong><br />

Ergebnis: Bundeseinheitlicher Beitragsmaßstab in<br />

der landwirtschaftlichen Unfall- und Krankenversicherung<br />

ist machbar<br />

• Bundesregierung im August <strong>2011</strong><br />

Ergebnis: Vorlage des Referentenentwurfes eines<br />

LSVNOG<br />

• Abschließendes Abstimmungsgespräch zwischen<br />

Politik und Bundesministerien am 20.9.<strong>2011</strong><br />

Ergebnis: Zustimmung zur Errichtung eines LSV-<br />

Bundesträgers zum 1.1.2013<br />

• Sozialpolitischer Aus-<br />

schuss des DBV am<br />

5.10.<strong>2011</strong><br />

Ergebnis: Erarbeitung eines<br />

Forderungskatalogs zur Beschlussfassung<br />

für das DBV-<br />

Präsidium<br />

• DBV-Präsidium am<br />

11.10.<strong>2011</strong><br />

Ergebnis: Beschlussfassung<br />

eines Forderungskatalogs,<br />

Zustimmung zur Errichtung eines LSV-Bundesträgers.<br />

Das LSV-Neuordnungsgesetz, das nach Auffassung<br />

der Bundesregierung nicht zustimmungspflichtig<br />

ist, sieht die Errichtung eines Bundesträgers zum 1.<br />

Januar 2013 unter dem Namen Sozialversicherung für<br />

Landwirtschaft und Gartenbau vor. Zu diesem Termin<br />

werden die regionalen Träger und der Spitzenverband<br />

aufgelöst, wobei das Vermögen sowie die Rechte und<br />

Pflichten auf den neuen Träger übergehen. Vorgesehen<br />

ist ein zweistufiger Aufbau, d. h. die zentralen Dienste<br />

werden beim Bundesträger erledigt, während das sog.<br />

„operative Geschäft“ in den Hauptverwaltungen der<br />

ehemaligen Träger erledigt wird. Damit soll eine ortsnahe<br />

Betreuung der Versichertengarantiert werden (z.<br />

B. Versicherung, Mitgliedschaft, Beitrag und Leistung).<br />

Vorgesehen ist die Gründung eines Errichtungsausschusses,<br />

dem die Aufgabe zufällt, den Entwurf<br />

eines Personal-, Organisations- und Standortkonzepts<br />

zu erarbeiten sowie die innere Organisation des neuen<br />

Bundesträgers zu regeln. In einer Übergangszeit<br />

bis zur nächsten Sozialwahl 2017 soll die Vertreterversammlung<br />

aus 81 Mitgliedern, der Vorstand aus 18<br />

oder 27 Mitgliedern bestehen. In dieser Übergangszeit<br />

gilt in der Vertreterversammlung ein Stimmenquorum<br />

von 60 Prozent für Beschlüsse zum Haushalt, zur<br />

Festlegung des Beitragsmaßstabes in der LUV und<br />

LKV sowie über Standortkonzepte. Die mit den Sozialwahlen<br />

<strong>2011</strong> gewählten Mitglieder der regionalen<br />

Selbstverwaltungsorgane, die nicht im Bundesträger<br />

mitarbeiten, werden in Regionalbeiräten mitarbeiten<br />

und erhalten ein Vorschlagsrecht z. B. zur Festsetzung<br />

von Umlage und Beitrag und zu Entnahmen aus dem<br />

Sondervermögen für ihren Zuständigkeitsbereich.<br />

Insbesondere die Verwendung des Sondervermögens<br />

stellt ein Problem dar, denn obwohl das Vermögen auf<br />

den neuen Bundesträger übergeht, wird das bei den<br />

regionalen Trägern vorhandene Vermögen bestehend<br />

aus Betriebsmitteln und liquiden Mitteln der Rücklage,<br />

nach Abzug der für den Bundesträger benötigten<br />

Betriebsmitteln den Regionen zur weiteren Verwendung<br />

zur Verfügung gestellt. Eine Einigung über die<br />

Verwendung des Sondervermögens ist bisher nicht<br />

erfolgt, so dass hier noch Klärungsbedarf besteht. Entscheidend<br />

für die Akzeptanz des neuen Bundesträgers<br />

wird für die Landwirte jedoch die Höhe des Beitrags<br />

in der landwirtschaftlichen Unfall- und Krankenversicherung<br />

sein. Diesbezüglich regelt der Referentenentwurf<br />

nur, dass in einer Übergangszeit bis 2017 ein<br />

gleitender Übergang zu den neuen Beitragsmaßstäben<br />

eingeführt wird. In fünf gleichmäßigen Anpassungsschritten<br />

werden die Beiträge vom Ausgangsbetrag des<br />

bisherigen regionalen LSV-Trägers bis zum Zielbeitrag<br />

des neuen Bundesträgers angepasst und erhoben. Die<br />

neue Vertreterversammlung hat die entsprechenden<br />

Beschlüsse zu fassen, um einen bundeseinheitlichen<br />

Beitragsmaßstab in Kraft zu setzen. Das <strong>Landvolk</strong> wird<br />

die Interessen der niedersächsischen Landwirte in den<br />

anstehenden Verhandlungen und Diskussionen einbringen.<br />

Das LSVNOG beinhaltet zudem Regelungen in<br />

der Alterssicherung der Landwirte, die im Wesentlichen<br />

auf Forderungen des <strong>Landvolk</strong>es und des DBV<br />

zurückzuführen sind. Zum Einen soll die Schädlichkeit<br />

der gewerblichen Tierhaltung bei Abgabe des landwirtschaftlichen<br />

Unternehmens wegfallen, zum Anderen<br />

soll eine Abgabe zukünftig für alle Mitunternehmer<br />

von Gesellschaften ermöglicht werden. Als dritte<br />

wesentliche Regelung ist festzuhalten, dass zukünftig<br />

eine Abgabe an den Ehegatte nicht mehr an dessen Lebensalter<br />

geknüpft sein soll. Die Neuregelungen werden<br />

ausdrücklich begrüßt.<br />

Das Bundeskabinett wird sich Mitte November mit<br />

dem Gesetzentwurf befassen, so dass das LSVNOG<br />

Mitte 2012 in Kraft treten soll.<br />

Saisonarbeitskräfte<br />

Ab dem 1. Mai <strong>2011</strong> ist es wegen der Freizügigkeit für<br />

die sog. EU-8-Staaten (u. a. Polen) zu einer Neuausrichtung<br />

des Saisonarbeitnehmerverfahrens gekommen.<br />

Das bisherige Zulassungsverfahren wurde für<br />

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