Jahresbericht 2011 - Landvolk Niedersachsen
Jahresbericht 2011 - Landvolk Niedersachsen
Jahresbericht 2011 - Landvolk Niedersachsen
- Keine Tags gefunden...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Sozial- und Steuerpolitik<br />
32<br />
Heinz Möller,<br />
Sozialreferent<br />
Soziale Sicherung<br />
erneut heftig in Bewegung<br />
1. Landwirtschaftliche Sozialversicherung: Die durch den Erfurter Beschluss des<br />
DBV-Präsidiums vom 11.10.2010 eingeleiteten Diskussionen zur Errichtung eines<br />
Bundesträgers der landwirtschaftlichen Sozialversicherung haben letztlich zur Vorlage<br />
des Referentenentwurfes eines „Gesetzes zur Neuordnung der Organisation der<br />
landwirtschaftlichen Sozialversicherung – LSVNOG –“ im September <strong>2011</strong> geführt.<br />
Vorab wurden in zahlreichen Gesprächen,<br />
Ausschusssitzungen und Verhandlungen die<br />
Positionen aller Beteiligten eingebracht, um die<br />
Interessen der betroffenen Landwirte in eine neu zu<br />
gründende Zentralverwaltung einzubringen. Das<br />
<strong>Landvolk</strong> <strong>Niedersachsen</strong> hat immer wieder betont,<br />
dass es einem Bundesträger skeptisch gegenüber<br />
steht, weil für die niedersächsischen Landwirte, so die<br />
Erfahrungen mit den Zahlungen zum Strukturausgleich,<br />
höhere Sozialversicherungsbeiträge zu erwarten<br />
sind. Die Mehrheit aus Politik, Bauernverbänden und<br />
Verwaltungen hat sich jedoch abschließend für die<br />
Errichtung eines LSV-Bundesträgers ausgesprochen.<br />
Als Begründung wurde zugesagt, das eigenständige<br />
System zu erhalten und zusätzliche Bundesmittel<br />
zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung in Höhe<br />
von zusätzlich 150 Mio.<br />
Euro für die nächsten drei<br />
Jahre zu sichern. Mit dem<br />
LSVNOG ist ein Gesetz auf<br />
den Weg gebracht worden,<br />
dessen Auswirkungen<br />
für den einzelnen landwirtschaftlichen<br />
Betrieb<br />
noch nicht absehbar<br />
sind, weil das Gesetz<br />
keinerlei Aussagen zu den<br />
zukünftig anzuwendenden Beitragsmaßstäben in der<br />
landwirtschaftlichen Unfall- und Krankenversicherung<br />
enthält. Diese Beschlussfassung ist allein den<br />
Selbstverwaltungsorga-nen des neuen LSV-Trägers<br />
vorbehalten. Die niedersächsischen Positionen sind in<br />
folgenden Veranstaltungen eingebracht worden:<br />
• Arbeits- und Sozialministerkonferenz am 25.11.2010<br />
Ergebnis: Ablehnung eines LSV-Bundesträgers<br />
• Sozialpolitischer Ausschuss des <strong>Landvolk</strong>es am<br />
3.2.<strong>2011</strong><br />
Ergebnis: Kein LSV-Bundesträger vor 2018<br />
• Sozialpolitischer Ausschuss des DVB am 16.3.<strong>2011</strong><br />
Ergebnis: Überwiegende Zustimmung zum Bundesträger,<br />
keine Beschlussfassung<br />
• Agrarministerkonferenz am 1.4.<strong>2011</strong><br />
Ergebnis: Keine Beschlussfassung<br />
• Gespräch Präsident Hilse mit <strong>Niedersachsen</strong>s Sozialministerin<br />
Aygül Özkan und Landwirtschaftsminister<br />
Gert Lindemann am 27.5.<strong>2011</strong><br />
Ergebnis: Erstellung des niedersächsischen Forderungskatalogs<br />
vom 1.6.<strong>2011</strong><br />
• Sozialpolitischer Ausschuss des <strong>Landvolk</strong>es am<br />
17.6.<strong>2011</strong><br />
„Entscheidend für die Akzeptanz<br />
des neuen Bundesträgers<br />
wird für die Landwirte jedoch<br />
die Höhe des Beitrags in der<br />
landwirtschaftlichen Unfall- und<br />
Krankenversicherung sein.“<br />
Ergebnis: Zustimmung zum Forderungskatalog, Ablehnung<br />
der Zentralisierung zum 1.1.2012<br />
• Eckpunktepapier des BMELV aus Juni <strong>2011</strong><br />
Ergebnis: Errichtung eines LSV-Bundesträgers zum<br />
1.1.2012<br />
• Gutachten von Prof. Enno Bahrs vom 9.7.<strong>2011</strong><br />
Ergebnis: Bundeseinheitlicher Beitragsmaßstab in<br />
der landwirtschaftlichen Unfall- und Krankenversicherung<br />
ist machbar<br />
• Bundesregierung im August <strong>2011</strong><br />
Ergebnis: Vorlage des Referentenentwurfes eines<br />
LSVNOG<br />
• Abschließendes Abstimmungsgespräch zwischen<br />
Politik und Bundesministerien am 20.9.<strong>2011</strong><br />
Ergebnis: Zustimmung zur Errichtung eines LSV-<br />
Bundesträgers zum 1.1.2013<br />
• Sozialpolitischer Aus-<br />
schuss des DBV am<br />
5.10.<strong>2011</strong><br />
Ergebnis: Erarbeitung eines<br />
Forderungskatalogs zur Beschlussfassung<br />
für das DBV-<br />
Präsidium<br />
• DBV-Präsidium am<br />
11.10.<strong>2011</strong><br />
Ergebnis: Beschlussfassung<br />
eines Forderungskatalogs,<br />
Zustimmung zur Errichtung eines LSV-Bundesträgers.<br />
Das LSV-Neuordnungsgesetz, das nach Auffassung<br />
der Bundesregierung nicht zustimmungspflichtig<br />
ist, sieht die Errichtung eines Bundesträgers zum 1.<br />
Januar 2013 unter dem Namen Sozialversicherung für<br />
Landwirtschaft und Gartenbau vor. Zu diesem Termin<br />
werden die regionalen Träger und der Spitzenverband<br />
aufgelöst, wobei das Vermögen sowie die Rechte und<br />
Pflichten auf den neuen Träger übergehen. Vorgesehen<br />
ist ein zweistufiger Aufbau, d. h. die zentralen Dienste<br />
werden beim Bundesträger erledigt, während das sog.<br />
„operative Geschäft“ in den Hauptverwaltungen der<br />
ehemaligen Träger erledigt wird. Damit soll eine ortsnahe<br />
Betreuung der Versichertengarantiert werden (z.<br />
B. Versicherung, Mitgliedschaft, Beitrag und Leistung).<br />
Vorgesehen ist die Gründung eines Errichtungsausschusses,<br />
dem die Aufgabe zufällt, den Entwurf<br />
eines Personal-, Organisations- und Standortkonzepts<br />
zu erarbeiten sowie die innere Organisation des neuen<br />
Bundesträgers zu regeln. In einer Übergangszeit<br />
bis zur nächsten Sozialwahl 2017 soll die Vertreterversammlung<br />
aus 81 Mitgliedern, der Vorstand aus 18<br />
oder 27 Mitgliedern bestehen. In dieser Übergangszeit<br />
gilt in der Vertreterversammlung ein Stimmenquorum<br />
von 60 Prozent für Beschlüsse zum Haushalt, zur<br />
Festlegung des Beitragsmaßstabes in der LUV und<br />
LKV sowie über Standortkonzepte. Die mit den Sozialwahlen<br />
<strong>2011</strong> gewählten Mitglieder der regionalen<br />
Selbstverwaltungsorgane, die nicht im Bundesträger<br />
mitarbeiten, werden in Regionalbeiräten mitarbeiten<br />
und erhalten ein Vorschlagsrecht z. B. zur Festsetzung<br />
von Umlage und Beitrag und zu Entnahmen aus dem<br />
Sondervermögen für ihren Zuständigkeitsbereich.<br />
Insbesondere die Verwendung des Sondervermögens<br />
stellt ein Problem dar, denn obwohl das Vermögen auf<br />
den neuen Bundesträger übergeht, wird das bei den<br />
regionalen Trägern vorhandene Vermögen bestehend<br />
aus Betriebsmitteln und liquiden Mitteln der Rücklage,<br />
nach Abzug der für den Bundesträger benötigten<br />
Betriebsmitteln den Regionen zur weiteren Verwendung<br />
zur Verfügung gestellt. Eine Einigung über die<br />
Verwendung des Sondervermögens ist bisher nicht<br />
erfolgt, so dass hier noch Klärungsbedarf besteht. Entscheidend<br />
für die Akzeptanz des neuen Bundesträgers<br />
wird für die Landwirte jedoch die Höhe des Beitrags<br />
in der landwirtschaftlichen Unfall- und Krankenversicherung<br />
sein. Diesbezüglich regelt der Referentenentwurf<br />
nur, dass in einer Übergangszeit bis 2017 ein<br />
gleitender Übergang zu den neuen Beitragsmaßstäben<br />
eingeführt wird. In fünf gleichmäßigen Anpassungsschritten<br />
werden die Beiträge vom Ausgangsbetrag des<br />
bisherigen regionalen LSV-Trägers bis zum Zielbeitrag<br />
des neuen Bundesträgers angepasst und erhoben. Die<br />
neue Vertreterversammlung hat die entsprechenden<br />
Beschlüsse zu fassen, um einen bundeseinheitlichen<br />
Beitragsmaßstab in Kraft zu setzen. Das <strong>Landvolk</strong> wird<br />
die Interessen der niedersächsischen Landwirte in den<br />
anstehenden Verhandlungen und Diskussionen einbringen.<br />
Das LSVNOG beinhaltet zudem Regelungen in<br />
der Alterssicherung der Landwirte, die im Wesentlichen<br />
auf Forderungen des <strong>Landvolk</strong>es und des DBV<br />
zurückzuführen sind. Zum Einen soll die Schädlichkeit<br />
der gewerblichen Tierhaltung bei Abgabe des landwirtschaftlichen<br />
Unternehmens wegfallen, zum Anderen<br />
soll eine Abgabe zukünftig für alle Mitunternehmer<br />
von Gesellschaften ermöglicht werden. Als dritte<br />
wesentliche Regelung ist festzuhalten, dass zukünftig<br />
eine Abgabe an den Ehegatte nicht mehr an dessen Lebensalter<br />
geknüpft sein soll. Die Neuregelungen werden<br />
ausdrücklich begrüßt.<br />
Das Bundeskabinett wird sich Mitte November mit<br />
dem Gesetzentwurf befassen, so dass das LSVNOG<br />
Mitte 2012 in Kraft treten soll.<br />
Saisonarbeitskräfte<br />
Ab dem 1. Mai <strong>2011</strong> ist es wegen der Freizügigkeit für<br />
die sog. EU-8-Staaten (u. a. Polen) zu einer Neuausrichtung<br />
des Saisonarbeitnehmerverfahrens gekommen.<br />
Das bisherige Zulassungsverfahren wurde für<br />
33