Jahresbericht 2011 - Landvolk Niedersachsen
Jahresbericht 2011 - Landvolk Niedersachsen
Jahresbericht 2011 - Landvolk Niedersachsen
- Keine Tags gefunden...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Wirtschaftliche und agrarpolitische Situation<br />
10<br />
Nahrungsmittelverarbeitung mit AFP-Mitteln gefördert<br />
werden. Außerdem sollen noch näher zu definierende<br />
kleine landwirtschaftliche Betriebe vorrangig<br />
berücksichtigt werden. Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit<br />
wird auch hier erforderlich sein. Investitionen<br />
zur Förderung der Gesamtleistung des Betriebs, wie<br />
der Stallneubau, können nur gefördert werden, wenn<br />
eine bestimmte Betriebsgröße nicht überschritten<br />
wird. Investitionen in Klimaschutz, Einkommendiversifizierung,<br />
Energie usw. können hingegen ohne (Größen-)Restriktionen<br />
gefördert werden. Schließlich soll<br />
die Zweckbindungsfrist bei der Investitionsförderung<br />
von fünf Jahren nach Bewilligung auf drei Jahre nach<br />
Schlusszahlung umgestellt werden.<br />
Bei Maßnahmen zur Erschließung des Potenzials<br />
der ländlichen Gebiete soll ein größerer Wert auf innovative<br />
Ideen für Unternehmen und Kommunalbehörden<br />
gelegt werden. Innerhalb dieses Rahmens kann<br />
alles gefördert werden, was der „kleinräumigen Infrastruktur“,<br />
dem Tourismus, der sozialen Integration und<br />
dem demographischen Wandel Rechnung trägt. In den<br />
Bereichen erneuerbare Energien und Breitband sollen<br />
auch größere Vorhaben zum Zuge kommen.<br />
Neue Chancen für die lokale Entwicklung, z.B.<br />
neue Vertriebskanäle, mit denen lokale Ressourcen<br />
aufgewertet werden, sollen künftig stärker genutzt<br />
werden. Der Ausbau von Direktverkäufen und lokalen<br />
Märkten sollen ebenso wie die forstliche Förderung<br />
verstärkt werden. Auch die Gründung von Kooperationen<br />
soll im Rahmen der künftigen ELER-Förderung<br />
Die sechs wichtigsten Förderziele<br />
1. Stärkung des Wissenstransfers in der Land- und Forstwirtschaft:<br />
Dazu sollen das „Humankapital“ und die intelligente<br />
Vernetzung in der Land- und Forstwirtschaft gefördert, „Innovation<br />
und Wissen“ in der Land- und Forstwirtschaft ebenso<br />
gestärkt werden wie die „Zusammenarbeit von Landwirtschaft,<br />
Forstwirtschaft, Forschung und Entwicklung“. Geplant ist die<br />
Förderung von Weiterbildungskursen, Workshops, Coachings,<br />
Demonstrationsaktivitäten, Informationsaktionen und der<br />
Wissensaustausch über Besuchsprogramme. Die bisherige EU-<br />
Beratungsförderung soll erheblich ausgeweitet werden. Neben<br />
„Umweltberatungen“ sollen auch betriebswirtschaftliche Beratungen<br />
und Beratungen zur einzelbetrieblichen Ausrichtung<br />
förderfähig werden.<br />
2. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit aller Formen der Landwirtschaft<br />
und Stärkung ihrer Existenzfähigkeit: Geplant sind<br />
Erleichterungen von Betriebsumstrukturierungen und die Erleichterung<br />
des Generationswechsels in der Landwirtschaft.<br />
3. Förderung der Organisation von Lebensmittelketten sowie<br />
Förderung des Risikomanagements in der Landwirtschaft:<br />
Angedacht sind Qualitätsprogramme zur besseren Integration<br />
der landwirtschaftlichen Erzeuger in die Lebensmittelkette<br />
und die Förderung von Regionalmärkten und regionaler<br />
Wertschöpfungsketten. Zur Unterstützung des landwirtschaftlichen<br />
Risikomanagements plant die Kommission, die Artikel<br />
70 (Versicherungen im pflanzlichen und tierischen Bereich)<br />
und 71 (unter anderem Tierseuchenfonds) aus der EU-Direkt<br />
einen hohen Stellenwert erhalten. Schließlich möchte<br />
die Kommission den Bedürfnissen von Junglandwirten<br />
und Marktneulingen eine besondere Aufmerksamkeit<br />
widmen, während die Vorruhestandsregelung aus Kostengründen<br />
aus der ELER-Verordnung gestrichen wird.<br />
Bei den Agrarumweltmaßnahmen sollen die bestehenden<br />
Laufzeiten von fünf bis sieben Jahren erhalten<br />
bleiben. Nur bei der „Beibehaltungsprämie“ im<br />
Ökolandbau und den Zahlungen für „Tierschutzmaßnahmen“<br />
(z.B. Förderung der Weidehaltung) könnte<br />
sich die Kommission jährliche Laufzeiten vorstellen.<br />
Die einzuhaltenden „Standards“ bei den Agrarumweltprogrammen<br />
sollen künftig oberhalb der Cross<br />
Compliane und der neu einzuführenden „Greening“-<br />
Standards der 1. Säule angesiedelt sein mit Ausnahme<br />
der Förderung des Ökolandbaus. Bis zu 20 Prozent<br />
Prämienaufschlag (bei Kooperationen 30 Prozent) an<br />
Transaktionskosten sollen möglich sein.<br />
Die Fördersätze bei der Ausgleichszulage sollen<br />
nicht geändert werden. An der Neuabgrenzung der<br />
benachteiligten Gebiete anhand der acht biophysikalischen<br />
Kriterien wird festgehalten. Die Neuabgrenzung<br />
soll auf Gemeindeebene mit einem Schwellenwert von<br />
66 Prozent erfolgen. Durch die Neuabgrenzung herausfallende<br />
Gebiete können bis 2017 eine degressive<br />
Übergangsförderung erhalten (80-60-40-20 Prozent<br />
der AGZ 2013). Neben Natura 2000-Gebieten sollen<br />
künftig auch Gebiete mit Bewirtschaftungseinschränkungen<br />
im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie<br />
gefördert werden können.<br />
zahlungenverordnung nahezu unverändert in die neue ELER-<br />
Verordnung zu übernehmen. Darüber hinaus sollen auch Einkommensverluste<br />
von mehr als 30 Prozent mit EU-Förderung<br />
abgesichert werden können. Subventioniert werden sollen die<br />
fälligen Versicherungsbeiträge der Landwirte.<br />
4. Erhaltung und Förderung von land- und forstwirtschaftlichen<br />
Ökosystemen: Hier soll der Schwerpunkt liegen auf der „Erhaltung<br />
der Biodiversität und des Zustandes europäischer Kulturlandschaften“,<br />
der „Verbesserung des Wassermanagements“<br />
und des „Bodenmanagements“.<br />
5. Unterstützung von Ressourceneffizienz und CO2-armen Wirtschaftsweisen<br />
in der Land- und Forstwirtschaft sowie der Ernährungsindustrie:<br />
Maßnahmenschwerpunkte sollen die<br />
effizientere Wasserverwendung in der Landwirtschaft, der effiziente<br />
Energieeinsatz in der Landwirtschaft und in der Lebensmittelverarbeitung,<br />
die Erleichterung der Bereitstellung und<br />
Nutzung von Abfällen, Reststoffen oder anderen nicht landwirtschaftlichen<br />
Rohmaterialien für Zwecke der Bioökonomie,<br />
die Verringerung von landwirtschaftlichen Stickoxiden und<br />
Methanemissionen und die Förderung der Kohlenstoffsequestrierung<br />
in der Land- und Forstwirtschaft zum Inhalt haben.<br />
6. Mobilisierung des Arbeitsplatzpotenzials und Entwicklung von<br />
ländlichen Gebieten: Dazu sollen gehören Erleichterungen bei<br />
der Erwerbsdiversifizierung und Arbeitsplatzbeschaffung, die<br />
Förderung sozialer Integration und Armutsbekämpfung sowie<br />
die Förderung lokaler Entwicklung in ländlichen Gebieten.<br />
Der „bottom-up-Ansatz“ bei der Gemeinschafts-<br />
initiative Leader soll verstärkt werden. Eine generelle<br />
federführende öffentliche Trägerschaft soll es bei<br />
Leader deshalb künftig nicht mehr geben. Die Zusammensetzung<br />
der Leader-Aktionsgruppen soll ein<br />
„Spiegelbild“ der „lokalen Gesellschaft“ darstellen.<br />
Auch die Strukturfonds (z.B. EFRE, ESF) sollen zur<br />
Verwirklichung der Leader-Ziele beitragen. Schließlich<br />
sollen die fondsübergreifenden Finanzregeln harmonisiert<br />
werden. Betreffen soll die Harmonisierung aber<br />
lediglich die Anrechnung der Mehrwertsteuer und die<br />
Abrechnung von Kostenpauschalen, nicht aber die<br />
Anrechnung von privaten Mitteln bei der geforderten<br />
nationalen Kofinanzierung.<br />
Als vorläufiges Fazit zur künftig geplanten ELER-<br />
Förderung bleibt festzuhalten: Die Vorschläge zu den<br />
Durchführungsmechanismen und Verknüpfungen der<br />
EU-Fonds enthalten interessante Ansätze. Kritisch ist<br />
zu sehen, dass immer neue Anforderungen formuliert<br />
(Strategie Europa 2020) werden, die mit den bekannten<br />
(alten) Maßnahmen und den „alten“ Mittelansätzen<br />
der 2. Säule angegangen werden. Gleichzeitig soll der<br />
Kreis der Empfänger in Richtung KMU geöffnet werden.<br />
Ob im Gegenzug künftig auch der „EFRE-Topf“<br />
für landwirtschaftliche Vorhaben zur Verfügung steht,<br />
muss sich erst noch zeigen. Zur Bewältigung des demographischen<br />
Wandels soll verstärkt auf Junglandwirteförderung<br />
gesetzt werden. Gleichzeitig wird die<br />
Vorruhestandsregelung aus Kostengründen aus der<br />
ELER-Verordnung gestrichen.<br />
Landesverband<br />
erfolgreich QM zertifiziert<br />
Mit dem Ziel, die Qualität der Zusammenarbeit mit den Kreisverbänden und externen<br />
Organisationen zu verbessern und die Arbeitsabläufe innerhalb des Hauses transparenter<br />
und effektiver zu gestalten, ist der Landesverband im vergangenen September an den<br />
Start gegangen und hat an der Implementierung eines Qualitätsmanagement (QM)-<br />
Systems nach ISO 9001:2008 gearbeitet. Nach einem zweitägigen externen Audit,<br />
der Prüfung durch einen akkreditierten Zertifizierer, schloss der Landesverband die<br />
Zertifizierung mit Erfolg ab. Nachdem bereits einige <strong>Landvolk</strong>-Kreisverbände nach ISO<br />
9001:2008 auditiert wurden, ist die Geschäftsstelle des <strong>Landvolk</strong>es <strong>Niedersachsen</strong> nun<br />
der erste Landesverband mit QM-Zertifizierung.<br />
Von Anfang an waren die Erwartungen der<br />
Mitarbeiter an das QM-System groß. Es sollten<br />
unter anderem die internen Strukturen verbessert<br />
und die Transparenz innerhalb des Hauses erhöht<br />
werden. Damit verknüpft war auch der Wunsch,<br />
die erarbeiteten Grundlagen und Ergebnisse zum<br />
Wohle des Verbandes konsequent umzusetzen. Mit<br />
der Unterstützung des externen Beraters Joachim<br />
Ahlers sind in über 30 Arbeitsgruppengesprächen<br />
mit allen Mitarbeitern sowie der Geschäftsführung<br />
Optimierungspotenziale bei den internen Strukturen<br />
und Arbeitsabläufen des Hauses erkannt worden.<br />
Zusammen mit der verantwortlichen Qualitätsmanage<br />
Bei den vorgesehenen „fondsübergreifenden<br />
Strategievereinbarungen“ zwischen der Kommission<br />
und den Mitgliedstaaten besteht die Gefahr, dass<br />
die Strukturfonds die ELER-Mittel „vereinnahmen“<br />
werden. Die fondsübergreifende Harmonisierung der<br />
Finanzregeln ist hingegen überfällig (Mehrwertsteuer,<br />
Kostenpauschalen), soll aber nicht im Bereich der<br />
gerade bei der ELER-Förderung so wichtigen Anrechnung<br />
von privaten Mitteln bei der geforderten nationalen<br />
Kofinanzierung gelten.<br />
Die vorgeschlagenen Leitthemen Klima, Umwelt<br />
und Innovation dürfen der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit<br />
landwirtschaftlicher Betriebe nicht<br />
übergeordnet werden. Die vorgesehene Anhebung<br />
der Standards bei den Agrarumweltprogrammen der<br />
2. Säule führt zwangsläufig zu „komplexeren Vorhaben“,<br />
die wiederum für deutlich weniger Betriebe als<br />
bisher umsetzbar sind. Schließlich kommt dem Risikomanagement<br />
eine steigende Bedeutung zu. Der<br />
Vorschlag der Kommission zur Überführung der vorhandenen<br />
Instrumente aus der 1. in die 2. Säule erscheint<br />
insoweit folgerichtig. Ob Versicherungs- oder<br />
Fondslösungen allerdings grundsätzlich geeignete Instrumente<br />
darstellen, ist zu prüfen, insbesondere was<br />
die „Nebenbedingungen“ angeht. Auch ist das „Zusammenspiel“<br />
mit der geplanten Öffnung der Krisen-<br />
und Globalisierungsfonds für die Landwirtschaft noch<br />
ungeklärt. Sinnvoll wäre die Einführung einer Risikoausgleichsrücklage,<br />
wie vom DBV gefordert.<br />
Dr. Wilfried Steffens<br />
mentbeauftragten, Dr. Friederike Albersmeier, und dem<br />
KVP-Team mit Kerstin Riechmann und Werner Bosse,<br />
es soll den kontinuierlichen Verbesserungsprozess<br />
des QM-Systems überwachen, wurde die Anpassung<br />
der verbesserungswürdige Prozesse begonnen. Die<br />
Arbeitsergebnisse aus allen Gesprächskreisen sind<br />
in einem Handbuch zusammengestellt, in dem<br />
alle wesentlichen Prozesse beschrieben sowie die<br />
dazugehörigen Dokumente und Vorlagen hinterlegt<br />
sind.<br />
Ein wichtiger Meilenstein im QM-Prozess ist die<br />
Einführung eines neuen, einheitlichen Ablagesystems.<br />
Die Umsetzung erfolgte im Herbst durch die Firma<br />
Dr. Friederike<br />
Albersmeier<br />
Referentin für<br />
Marktanalyse<br />
11