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Jahresbericht 2011 - Landvolk Niedersachsen

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Wirtschaftliche und agrarpolitische Situation<br />

10<br />

Nahrungsmittelverarbeitung mit AFP-Mitteln gefördert<br />

werden. Außerdem sollen noch näher zu definierende<br />

kleine landwirtschaftliche Betriebe vorrangig<br />

berücksichtigt werden. Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit<br />

wird auch hier erforderlich sein. Investitionen<br />

zur Förderung der Gesamtleistung des Betriebs, wie<br />

der Stallneubau, können nur gefördert werden, wenn<br />

eine bestimmte Betriebsgröße nicht überschritten<br />

wird. Investitionen in Klimaschutz, Einkommendiversifizierung,<br />

Energie usw. können hingegen ohne (Größen-)Restriktionen<br />

gefördert werden. Schließlich soll<br />

die Zweckbindungsfrist bei der Investitionsförderung<br />

von fünf Jahren nach Bewilligung auf drei Jahre nach<br />

Schlusszahlung umgestellt werden.<br />

Bei Maßnahmen zur Erschließung des Potenzials<br />

der ländlichen Gebiete soll ein größerer Wert auf innovative<br />

Ideen für Unternehmen und Kommunalbehörden<br />

gelegt werden. Innerhalb dieses Rahmens kann<br />

alles gefördert werden, was der „kleinräumigen Infrastruktur“,<br />

dem Tourismus, der sozialen Integration und<br />

dem demographischen Wandel Rechnung trägt. In den<br />

Bereichen erneuerbare Energien und Breitband sollen<br />

auch größere Vorhaben zum Zuge kommen.<br />

Neue Chancen für die lokale Entwicklung, z.B.<br />

neue Vertriebskanäle, mit denen lokale Ressourcen<br />

aufgewertet werden, sollen künftig stärker genutzt<br />

werden. Der Ausbau von Direktverkäufen und lokalen<br />

Märkten sollen ebenso wie die forstliche Förderung<br />

verstärkt werden. Auch die Gründung von Kooperationen<br />

soll im Rahmen der künftigen ELER-Förderung<br />

Die sechs wichtigsten Förderziele<br />

1. Stärkung des Wissenstransfers in der Land- und Forstwirtschaft:<br />

Dazu sollen das „Humankapital“ und die intelligente<br />

Vernetzung in der Land- und Forstwirtschaft gefördert, „Innovation<br />

und Wissen“ in der Land- und Forstwirtschaft ebenso<br />

gestärkt werden wie die „Zusammenarbeit von Landwirtschaft,<br />

Forstwirtschaft, Forschung und Entwicklung“. Geplant ist die<br />

Förderung von Weiterbildungskursen, Workshops, Coachings,<br />

Demonstrationsaktivitäten, Informationsaktionen und der<br />

Wissensaustausch über Besuchsprogramme. Die bisherige EU-<br />

Beratungsförderung soll erheblich ausgeweitet werden. Neben<br />

„Umweltberatungen“ sollen auch betriebswirtschaftliche Beratungen<br />

und Beratungen zur einzelbetrieblichen Ausrichtung<br />

förderfähig werden.<br />

2. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit aller Formen der Landwirtschaft<br />

und Stärkung ihrer Existenzfähigkeit: Geplant sind<br />

Erleichterungen von Betriebsumstrukturierungen und die Erleichterung<br />

des Generationswechsels in der Landwirtschaft.<br />

3. Förderung der Organisation von Lebensmittelketten sowie<br />

Förderung des Risikomanagements in der Landwirtschaft:<br />

Angedacht sind Qualitätsprogramme zur besseren Integration<br />

der landwirtschaftlichen Erzeuger in die Lebensmittelkette<br />

und die Förderung von Regionalmärkten und regionaler<br />

Wertschöpfungsketten. Zur Unterstützung des landwirtschaftlichen<br />

Risikomanagements plant die Kommission, die Artikel<br />

70 (Versicherungen im pflanzlichen und tierischen Bereich)<br />

und 71 (unter anderem Tierseuchenfonds) aus der EU-Direkt<br />

einen hohen Stellenwert erhalten. Schließlich möchte<br />

die Kommission den Bedürfnissen von Junglandwirten<br />

und Marktneulingen eine besondere Aufmerksamkeit<br />

widmen, während die Vorruhestandsregelung aus Kostengründen<br />

aus der ELER-Verordnung gestrichen wird.<br />

Bei den Agrarumweltmaßnahmen sollen die bestehenden<br />

Laufzeiten von fünf bis sieben Jahren erhalten<br />

bleiben. Nur bei der „Beibehaltungsprämie“ im<br />

Ökolandbau und den Zahlungen für „Tierschutzmaßnahmen“<br />

(z.B. Förderung der Weidehaltung) könnte<br />

sich die Kommission jährliche Laufzeiten vorstellen.<br />

Die einzuhaltenden „Standards“ bei den Agrarumweltprogrammen<br />

sollen künftig oberhalb der Cross<br />

Compliane und der neu einzuführenden „Greening“-<br />

Standards der 1. Säule angesiedelt sein mit Ausnahme<br />

der Förderung des Ökolandbaus. Bis zu 20 Prozent<br />

Prämienaufschlag (bei Kooperationen 30 Prozent) an<br />

Transaktionskosten sollen möglich sein.<br />

Die Fördersätze bei der Ausgleichszulage sollen<br />

nicht geändert werden. An der Neuabgrenzung der<br />

benachteiligten Gebiete anhand der acht biophysikalischen<br />

Kriterien wird festgehalten. Die Neuabgrenzung<br />

soll auf Gemeindeebene mit einem Schwellenwert von<br />

66 Prozent erfolgen. Durch die Neuabgrenzung herausfallende<br />

Gebiete können bis 2017 eine degressive<br />

Übergangsförderung erhalten (80-60-40-20 Prozent<br />

der AGZ 2013). Neben Natura 2000-Gebieten sollen<br />

künftig auch Gebiete mit Bewirtschaftungseinschränkungen<br />

im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie<br />

gefördert werden können.<br />

zahlungenverordnung nahezu unverändert in die neue ELER-<br />

Verordnung zu übernehmen. Darüber hinaus sollen auch Einkommensverluste<br />

von mehr als 30 Prozent mit EU-Förderung<br />

abgesichert werden können. Subventioniert werden sollen die<br />

fälligen Versicherungsbeiträge der Landwirte.<br />

4. Erhaltung und Förderung von land- und forstwirtschaftlichen<br />

Ökosystemen: Hier soll der Schwerpunkt liegen auf der „Erhaltung<br />

der Biodiversität und des Zustandes europäischer Kulturlandschaften“,<br />

der „Verbesserung des Wassermanagements“<br />

und des „Bodenmanagements“.<br />

5. Unterstützung von Ressourceneffizienz und CO2-armen Wirtschaftsweisen<br />

in der Land- und Forstwirtschaft sowie der Ernährungsindustrie:<br />

Maßnahmenschwerpunkte sollen die<br />

effizientere Wasserverwendung in der Landwirtschaft, der effiziente<br />

Energieeinsatz in der Landwirtschaft und in der Lebensmittelverarbeitung,<br />

die Erleichterung der Bereitstellung und<br />

Nutzung von Abfällen, Reststoffen oder anderen nicht landwirtschaftlichen<br />

Rohmaterialien für Zwecke der Bioökonomie,<br />

die Verringerung von landwirtschaftlichen Stickoxiden und<br />

Methanemissionen und die Förderung der Kohlenstoffsequestrierung<br />

in der Land- und Forstwirtschaft zum Inhalt haben.<br />

6. Mobilisierung des Arbeitsplatzpotenzials und Entwicklung von<br />

ländlichen Gebieten: Dazu sollen gehören Erleichterungen bei<br />

der Erwerbsdiversifizierung und Arbeitsplatzbeschaffung, die<br />

Förderung sozialer Integration und Armutsbekämpfung sowie<br />

die Förderung lokaler Entwicklung in ländlichen Gebieten.<br />

Der „bottom-up-Ansatz“ bei der Gemeinschafts-<br />

initiative Leader soll verstärkt werden. Eine generelle<br />

federführende öffentliche Trägerschaft soll es bei<br />

Leader deshalb künftig nicht mehr geben. Die Zusammensetzung<br />

der Leader-Aktionsgruppen soll ein<br />

„Spiegelbild“ der „lokalen Gesellschaft“ darstellen.<br />

Auch die Strukturfonds (z.B. EFRE, ESF) sollen zur<br />

Verwirklichung der Leader-Ziele beitragen. Schließlich<br />

sollen die fondsübergreifenden Finanzregeln harmonisiert<br />

werden. Betreffen soll die Harmonisierung aber<br />

lediglich die Anrechnung der Mehrwertsteuer und die<br />

Abrechnung von Kostenpauschalen, nicht aber die<br />

Anrechnung von privaten Mitteln bei der geforderten<br />

nationalen Kofinanzierung.<br />

Als vorläufiges Fazit zur künftig geplanten ELER-<br />

Förderung bleibt festzuhalten: Die Vorschläge zu den<br />

Durchführungsmechanismen und Verknüpfungen der<br />

EU-Fonds enthalten interessante Ansätze. Kritisch ist<br />

zu sehen, dass immer neue Anforderungen formuliert<br />

(Strategie Europa 2020) werden, die mit den bekannten<br />

(alten) Maßnahmen und den „alten“ Mittelansätzen<br />

der 2. Säule angegangen werden. Gleichzeitig soll der<br />

Kreis der Empfänger in Richtung KMU geöffnet werden.<br />

Ob im Gegenzug künftig auch der „EFRE-Topf“<br />

für landwirtschaftliche Vorhaben zur Verfügung steht,<br />

muss sich erst noch zeigen. Zur Bewältigung des demographischen<br />

Wandels soll verstärkt auf Junglandwirteförderung<br />

gesetzt werden. Gleichzeitig wird die<br />

Vorruhestandsregelung aus Kostengründen aus der<br />

ELER-Verordnung gestrichen.<br />

Landesverband<br />

erfolgreich QM zertifiziert<br />

Mit dem Ziel, die Qualität der Zusammenarbeit mit den Kreisverbänden und externen<br />

Organisationen zu verbessern und die Arbeitsabläufe innerhalb des Hauses transparenter<br />

und effektiver zu gestalten, ist der Landesverband im vergangenen September an den<br />

Start gegangen und hat an der Implementierung eines Qualitätsmanagement (QM)-<br />

Systems nach ISO 9001:2008 gearbeitet. Nach einem zweitägigen externen Audit,<br />

der Prüfung durch einen akkreditierten Zertifizierer, schloss der Landesverband die<br />

Zertifizierung mit Erfolg ab. Nachdem bereits einige <strong>Landvolk</strong>-Kreisverbände nach ISO<br />

9001:2008 auditiert wurden, ist die Geschäftsstelle des <strong>Landvolk</strong>es <strong>Niedersachsen</strong> nun<br />

der erste Landesverband mit QM-Zertifizierung.<br />

Von Anfang an waren die Erwartungen der<br />

Mitarbeiter an das QM-System groß. Es sollten<br />

unter anderem die internen Strukturen verbessert<br />

und die Transparenz innerhalb des Hauses erhöht<br />

werden. Damit verknüpft war auch der Wunsch,<br />

die erarbeiteten Grundlagen und Ergebnisse zum<br />

Wohle des Verbandes konsequent umzusetzen. Mit<br />

der Unterstützung des externen Beraters Joachim<br />

Ahlers sind in über 30 Arbeitsgruppengesprächen<br />

mit allen Mitarbeitern sowie der Geschäftsführung<br />

Optimierungspotenziale bei den internen Strukturen<br />

und Arbeitsabläufen des Hauses erkannt worden.<br />

Zusammen mit der verantwortlichen Qualitätsmanage<br />

Bei den vorgesehenen „fondsübergreifenden<br />

Strategievereinbarungen“ zwischen der Kommission<br />

und den Mitgliedstaaten besteht die Gefahr, dass<br />

die Strukturfonds die ELER-Mittel „vereinnahmen“<br />

werden. Die fondsübergreifende Harmonisierung der<br />

Finanzregeln ist hingegen überfällig (Mehrwertsteuer,<br />

Kostenpauschalen), soll aber nicht im Bereich der<br />

gerade bei der ELER-Förderung so wichtigen Anrechnung<br />

von privaten Mitteln bei der geforderten nationalen<br />

Kofinanzierung gelten.<br />

Die vorgeschlagenen Leitthemen Klima, Umwelt<br />

und Innovation dürfen der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit<br />

landwirtschaftlicher Betriebe nicht<br />

übergeordnet werden. Die vorgesehene Anhebung<br />

der Standards bei den Agrarumweltprogrammen der<br />

2. Säule führt zwangsläufig zu „komplexeren Vorhaben“,<br />

die wiederum für deutlich weniger Betriebe als<br />

bisher umsetzbar sind. Schließlich kommt dem Risikomanagement<br />

eine steigende Bedeutung zu. Der<br />

Vorschlag der Kommission zur Überführung der vorhandenen<br />

Instrumente aus der 1. in die 2. Säule erscheint<br />

insoweit folgerichtig. Ob Versicherungs- oder<br />

Fondslösungen allerdings grundsätzlich geeignete Instrumente<br />

darstellen, ist zu prüfen, insbesondere was<br />

die „Nebenbedingungen“ angeht. Auch ist das „Zusammenspiel“<br />

mit der geplanten Öffnung der Krisen-<br />

und Globalisierungsfonds für die Landwirtschaft noch<br />

ungeklärt. Sinnvoll wäre die Einführung einer Risikoausgleichsrücklage,<br />

wie vom DBV gefordert.<br />

Dr. Wilfried Steffens<br />

mentbeauftragten, Dr. Friederike Albersmeier, und dem<br />

KVP-Team mit Kerstin Riechmann und Werner Bosse,<br />

es soll den kontinuierlichen Verbesserungsprozess<br />

des QM-Systems überwachen, wurde die Anpassung<br />

der verbesserungswürdige Prozesse begonnen. Die<br />

Arbeitsergebnisse aus allen Gesprächskreisen sind<br />

in einem Handbuch zusammengestellt, in dem<br />

alle wesentlichen Prozesse beschrieben sowie die<br />

dazugehörigen Dokumente und Vorlagen hinterlegt<br />

sind.<br />

Ein wichtiger Meilenstein im QM-Prozess ist die<br />

Einführung eines neuen, einheitlichen Ablagesystems.<br />

Die Umsetzung erfolgte im Herbst durch die Firma<br />

Dr. Friederike<br />

Albersmeier<br />

Referentin für<br />

Marktanalyse<br />

11

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