21.02.2013 Aufrufe

Szenario-Planung & Simulation - Haufe.de

Szenario-Planung & Simulation - Haufe.de

Szenario-Planung & Simulation - Haufe.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

30<br />

Standortstilllegungsentscheidungen mit <strong>de</strong>m Economic Value Ad<strong>de</strong>d?<br />

Abb. 7: Erweiterte Residualgewinnberechnung im zweiten Akt<br />

Wie man anhand von (8) erkennt, empfiehlt es<br />

sich, die Stilllegungsauszahlungen als Bestandteil<br />

<strong>de</strong>r Liquidationserlöse anzusehen. Denn nur<br />

im Falle einer Liquidation fallen diese Auszahlungen<br />

an.<br />

Gemäß Abbildung 5 sollte <strong>de</strong>r betrachtete<br />

Standort zwei weitere Perio<strong>de</strong> genutzt wer<strong>de</strong>n,<br />

da dann <strong>de</strong>r Kapitalwert, wenn auch negativ,<br />

noch am größten ausfällt. Die Sinnhaftigkeit<br />

dieser Empfehlung wird <strong>de</strong>utlicher, wenn wir die<br />

zeitlichen Grenzgewinne berechnen. Abbildung<br />

6 zeigt alle Resultate; Gleichung (9) greift <strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r ersten Planperio<strong>de</strong> heraus:<br />

(9) G 1 = R 1 + L 1 – (1 + i) ∙ L 0 = 0 + (13.000 –<br />

40.000) – 1,1 ∙ (14.000 – 40.000) = +1.600,–<br />

Eine nähere Betrachtung <strong>de</strong>r Liquidationserlöse<br />

in (9) zeigt, wovon die Weiternutzungsempfehlung<br />

entschei<strong>de</strong>nd abhängt:<br />

Einerseits entgehen <strong>de</strong>n Eigentümern <strong>de</strong>r Firmengruppe<br />

durch ihren Verzicht auf eine sofortige<br />

Liquidation veräußerungsbedingte Einzahlungen<br />

(bspw. Grundstückserlöse) einschließlich<br />

einer möglichen Verzinsung von t = 0 nach<br />

t = 1 (Auswirkung auf <strong>de</strong>n Grenzgewinn: 13.000<br />

– 1,1 ∙ 14.000 = –2.400).<br />

An<strong>de</strong>rerseits vermei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Konzern durch <strong>de</strong>n<br />

Weiterbetrieb bis En<strong>de</strong> kommen<strong>de</strong>n Jahres<br />

(t = 1) die sofortige Abbuchung von Stillegungsauszahlungen<br />

bzw. die sofortige betragsgleiche<br />

Auflösung <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n 10%igen Geldanlage.<br />

Die Weiternutzung erlaubt daher das Erzielen<br />

von Zinserträgen in t = 1 (Auswirkung auf<br />

<strong>de</strong>n Grenzgewinn: –40.000 –1,1 ∙ (–40.000) =<br />

+4.000). Saldiert betrachtet erhalten wir damit<br />

<strong>de</strong>n in (9) berechneten zeitlichen Grenzgewinn. 1<br />

Betrachten wir abschließend die Residualgewinnberechnung.<br />

Da sich, mit Ausnahme <strong>de</strong>r<br />

nur im Falle <strong>de</strong>r Werksschließung anfallen<strong>de</strong>n<br />

Stilllegungsauszahlung, keine operativen Ergebnisdaten<br />

verän<strong>de</strong>rn, können wir die im ersten<br />

Akt bestimmten Residualgewinne zunächst<br />

unverän<strong>de</strong>rt übernehmen (vgl. Abbildung 7).<br />

Allerdings darf die Berechnung <strong>de</strong>r Residualgewinne<br />

jetzt nicht an <strong>de</strong>r Stelle „EVA I“ abbrechen.<br />

Es müssen, damit wir handlungslogisch<br />

i<strong>de</strong>ntische Signale zur oberen Grenzgewinnberechnung<br />

erhalten, die „zeitlichen Opportunitätserträge<br />

durch Stilllegungsverschiebung“<br />

mit berücksichtigt wer<strong>de</strong>n: Da eine Stilllegungsentscheidung<br />

in je<strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong> annahmegemäß<br />

<strong>de</strong>n gleich hohen Stilllegungsaufwand<br />

auslösen wür<strong>de</strong>, wäre je<strong>de</strong> <strong>Planung</strong>sperio<strong>de</strong><br />

potenziell mit 40.000,– GE belastet. Da die<br />

Finanzierung dieses Aufwan<strong>de</strong>s aus eigenen<br />

Geldbestän<strong>de</strong>n erfolgt, verhin<strong>de</strong>rt das jeweilige<br />

Verschieben <strong>de</strong>r Stilllegung eine Reduktion <strong>de</strong>r<br />

für die Sharehol<strong>de</strong>r erzielbaren Zinserträge aus<br />

<strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Geldanlage. 2<br />

Wie Abbildung 7 zeigt, erhalten wir beim Residualgewinnkonzept<br />

erst mit dieser zusätzlichen<br />

Opportunitätsüberlegung dieselben Handlungssignale,<br />

die wir bereits mit <strong>de</strong>n zeitlichen Grenzgewinnen<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Kapitalwertberechnungen<br />

generiert haben.<br />

Was lässt sich aus <strong>de</strong>m zweiten Akt lernen? Die<br />

Fortführung eines Standortes setzt in <strong>de</strong>r Praxis<br />

nicht zwingend positive operative Rückflüsse<br />

bzw. positive EBIT-DAs voraus. Betrachten wir<br />

die Grenzgewinnrechnung, so darf ein operativer<br />

Rückfluss folgen<strong>de</strong>s kritisches Niveau einnehmen,<br />

damit die Aktionäre für eine anstehen<strong>de</strong><br />

Nutzungsperio<strong>de</strong> n indifferent zwischen Fortführung<br />

o<strong>de</strong>r Aufgabe eines Standortes sind:<br />

!<br />

(10) G = R + L – (1 + i) ∙ L = 0 bzw.<br />

n n n n-1<br />

R = (1 + i) ∙ L – L n,krit n-1 n<br />

Im Fallbeispiel wür<strong>de</strong> sich für das dritte Jahr ein<br />

noch akzeptabler „kritischer Rückfluss“ von<br />

-1.800,– GE ergeben. Da vom Management<br />

aber -5.000,– GE erwartet wer<strong>de</strong>n, ist auf Basis<br />

aktueller Datenlage eine Werksfortführung<br />

im dritten Jahr nicht zu rechtfertigen. Freilich<br />

sollte dies im Rahmen einer rollieren<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong><br />

bzw. einer mitlaufen<strong>de</strong>n Kontrollrechnung<br />

zu Beginn eines je<strong>de</strong>n neuen Jahres nochmals<br />

überprüft wer<strong>de</strong>n. Und selbstverständlich haben<br />

wir es hier mit einer Handlungsempfehlung<br />

zu tun, die allein auf einer monetären Zielgröße<br />

aufbaut. An<strong>de</strong>re bzw. weitere Handlungsmotive<br />

können „im wahren Leben“ durchaus zu einer<br />

an<strong>de</strong>ren Finalentscheidung führen.<br />

Als zweites Ergebnis sollten wir erkannt<br />

haben, dass das Rechnen mit Grenzgewinnen<br />

aufgrund <strong>de</strong>r „zahlungsbasierten<br />

Denkweise“ eher zur richtigen Entscheidung<br />

führt als das Rechnen mit Residualgewinnen.<br />

Es stellt sich logisch stringenter<br />

dar, da es zeitliche Handlungsalternativen<br />

(„Sollten wir wirklich ins nächste Jahr gehen<br />

o<strong>de</strong>r aufhören?“) ein<strong>de</strong>utig <strong>de</strong>finiert. Ergebnisrechnungen<br />

wer<strong>de</strong>n von uns eher als „Was<br />

kommt <strong>de</strong>nn heraus?“-Berechnungen betrachtet.<br />

Dass sie ggf. Opportunitätsüberlegungen<br />

enthalten o<strong>de</strong>r diese noch zu ergänzen<br />

sind, ist man sich nicht immer bewusst.<br />

Zu<strong>de</strong>m ist es eine Erfahrung aus <strong>de</strong>r Praxis,<br />

dass sich so mancher Manager o<strong>de</strong>r Controller<br />

mit seinen diversen Opportunitätsüberlegungen<br />

schon mal „selbst ausgetrickst“ hat.<br />

Letztlich haben wir auch in diesem Akt i<strong>de</strong>ntische<br />

Handlungssignale herstellen können.<br />

Im folgen<strong>de</strong>n dritten Akt wird uns das nicht<br />

mehr so leicht gelingen.<br />

Fußnoten<br />

1 Die laufen<strong>de</strong>n Rückflüsse beeinflussen das<br />

Ergebnis von (2) nicht, da EBITDA in t = 1 Null<br />

beträgt.<br />

2 In <strong>de</strong>r Praxis wird es sich nicht (nur) um klassische<br />

Zinserträge aus Anleihen, Tagesgeldkonten<br />

und <strong>de</strong>rgleichen mehr han<strong>de</strong>ln, son<strong>de</strong>rn<br />

auch aus Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>ntiteln wie Aktien bzw. Aktienfonds.<br />

Freuen Sie sich auf Teil zwei dieses Beitrages<br />

im März / April Heft.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!