Zweckverband Raum Kassel Umweltbericht - beim Zweckverband ...
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<strong>Umweltbericht</strong> zum Flächennutzungsplan des ZRK 2007<br />
5.1 - Wirkungsprognose - Einzelprüfung der Eingriffe F u l d a t a l<br />
3. Wechselwirkungen und Auswirkungen zwischen den vorgenannten Umweltbelangen<br />
im Plangebiet - Prognose § 1 (6) Nr. 7i BauGB<br />
Mensch<br />
Keine erheblichen Auswirkungen erwartet<br />
Pflanzen/Tiere/Biologische Vielfalt<br />
Verlust von vielfältig strukturierten Bereichen, die der Verzahnung von Dorf und freier Landschaft<br />
dienen<br />
Boden<br />
Beeinträchtigung der Bodenfunktionen und des Ertragspotenzials durch Überbauung und<br />
Versiegelung von ca. 0,2 ha Boden<br />
Wasser<br />
Beeinträchtigung des natürlichen Wasserhaushaltes durch Versiegelung und Überbauung<br />
retentionsfähiger Flächen<br />
Klima/Luft<br />
Geringfügige Beeinträchtigung durch Barrierewirkung für abfließende Kaltluft<br />
Landschaft<br />
Störung des Landschaftsbildes durch Hangbebauung<br />
Kultur-/Sachgüter<br />
keine<br />
4. Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung<br />
Bei Nichtumsetzung der Planung bleibt das Gebiet mit seinen heutigen Funktionen erhalten.<br />
5. Auswirkungen der Planung auf Flächen nach § 34 BNatSchG, FFH- bzw. Vogelschutzgebiete,<br />
Biotope nach § 31 HENatG und sonstige Schutzgebiete<br />
Flächen unter dem Schutz des benannten Rechts sind nicht betroffen.<br />
6. Vermeidung, Verringerung und Maßnahmen zum Ausgleich<br />
Minimierung: Durchführung einer qualifizierten Grünordnungsplanung und im Bebauungsplan<br />
Festsetzung grünordnerischer Maßnahmen, hohe Ansprüche an architektonische Festsetzungen,<br />
um negative Auswirkungen der Hangbebauung abzumildern; Festsetzung geringer<br />
Grundstücksgrößen im B-Plan; Ausreichende „Durchgrünung“ der Flächen; Festsetzung<br />
minimaler Versiegelungsraten im B-Plan<br />
Ausgleich: Entsiegelungsmaßnahmen im alten Ortskern (z.B. im Einmündungsbereich der<br />
Dorfstraße in die Brückenstraße) dienen dem funktionellen Ausgleich des Eingriffes in Boden-<br />
und Wasserhaushalt. Ein funktioneller Ausgleich der Eingriffe in die anderen Schutzgüter<br />
kann nur im Zusammenhang mit der Durchführung von Ersatzmaßnahmen erfolgen.<br />
Ersatz: Als Ausgleichs- (Ersatz-)maßnahme im Sinne der §§ 5 und 9 BauGB wird neben der<br />
Schaffung eines neuen vielfältig strukturierten Ortsrandes durch die Anpflanzung einheimischer,<br />
standorttypischer Gehölze an der Nordostgrenze des Gebietes (ca. 80 m Länge, mindestens<br />
5 m Breite)die Durchführung erosionsmindernder Maßnahmen auf der Fläche N-<br />
2022 (ca. 0,8 ha) vorgeschlagen. Diese ackerbaulich genutzte Fläche ist stark erosionsgefährdet<br />
und sollte daher von einer permanenten Vegetationsdecke bedeckt werden (Umwandlung<br />
in artenreiches Grünland und Anpflanzung von Gehölzstrukturen zur Minderung<br />
der Hanglängen).<br />
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