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Zweckverband Raum Kassel Umweltbericht - beim Zweckverband ...

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<strong>Umweltbericht</strong> zum Flächennutzungsplan des ZRK 2007<br />

5.1 - Wirkungsprognose - Einzelprüfung der Eingriffe F u l d a t a l<br />

3. Wechselwirkungen und Auswirkungen zwischen den vorgenannten Umweltbelangen<br />

im Plangebiet - Prognose § 1 (6) Nr. 7i BauGB<br />

Mensch<br />

Keine erheblichen Auswirkungen erwartet<br />

Pflanzen/Tiere/Biologische Vielfalt<br />

Verlust von vielfältig strukturierten Bereichen, die der Verzahnung von Dorf und freier Landschaft<br />

dienen<br />

Boden<br />

Beeinträchtigung der Bodenfunktionen und des Ertragspotenzials durch Überbauung und<br />

Versiegelung von ca. 0,2 ha Boden<br />

Wasser<br />

Beeinträchtigung des natürlichen Wasserhaushaltes durch Versiegelung und Überbauung<br />

retentionsfähiger Flächen<br />

Klima/Luft<br />

Geringfügige Beeinträchtigung durch Barrierewirkung für abfließende Kaltluft<br />

Landschaft<br />

Störung des Landschaftsbildes durch Hangbebauung<br />

Kultur-/Sachgüter<br />

keine<br />

4. Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Bei Nichtumsetzung der Planung bleibt das Gebiet mit seinen heutigen Funktionen erhalten.<br />

5. Auswirkungen der Planung auf Flächen nach § 34 BNatSchG, FFH- bzw. Vogelschutzgebiete,<br />

Biotope nach § 31 HENatG und sonstige Schutzgebiete<br />

Flächen unter dem Schutz des benannten Rechts sind nicht betroffen.<br />

6. Vermeidung, Verringerung und Maßnahmen zum Ausgleich<br />

Minimierung: Durchführung einer qualifizierten Grünordnungsplanung und im Bebauungsplan<br />

Festsetzung grünordnerischer Maßnahmen, hohe Ansprüche an architektonische Festsetzungen,<br />

um negative Auswirkungen der Hangbebauung abzumildern; Festsetzung geringer<br />

Grundstücksgrößen im B-Plan; Ausreichende „Durchgrünung“ der Flächen; Festsetzung<br />

minimaler Versiegelungsraten im B-Plan<br />

Ausgleich: Entsiegelungsmaßnahmen im alten Ortskern (z.B. im Einmündungsbereich der<br />

Dorfstraße in die Brückenstraße) dienen dem funktionellen Ausgleich des Eingriffes in Boden-<br />

und Wasserhaushalt. Ein funktioneller Ausgleich der Eingriffe in die anderen Schutzgüter<br />

kann nur im Zusammenhang mit der Durchführung von Ersatzmaßnahmen erfolgen.<br />

Ersatz: Als Ausgleichs- (Ersatz-)maßnahme im Sinne der §§ 5 und 9 BauGB wird neben der<br />

Schaffung eines neuen vielfältig strukturierten Ortsrandes durch die Anpflanzung einheimischer,<br />

standorttypischer Gehölze an der Nordostgrenze des Gebietes (ca. 80 m Länge, mindestens<br />

5 m Breite)die Durchführung erosionsmindernder Maßnahmen auf der Fläche N-<br />

2022 (ca. 0,8 ha) vorgeschlagen. Diese ackerbaulich genutzte Fläche ist stark erosionsgefährdet<br />

und sollte daher von einer permanenten Vegetationsdecke bedeckt werden (Umwandlung<br />

in artenreiches Grünland und Anpflanzung von Gehölzstrukturen zur Minderung<br />

der Hanglängen).<br />

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