Zweckverband Raum Kassel Umweltbericht - beim Zweckverband ...
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<strong>Umweltbericht</strong> zum Flächennutzungsplan des ZRK 2007<br />
5.1 - Wirkungsprognose - Einzelprüfung der Eingriffe V e l l m a r<br />
Siedlungsrahmenkonzept<br />
2006 (SRK):<br />
- Die Fläche ist im Siedlungsrahmenkonzept 2015 nicht dargestellt. Jedoch hat Vellmar nach<br />
SRK noch ein Flächenkontingent von 5 ha ohne räumliche Konkretisierung zur Verfügung.<br />
Die Fläche 9003 ist aber ein Teilbereich dieser nunmehr erfolgten Festlegung der Erweiterung<br />
Am Taubenrock (SRK-Planvorhaben Vellmar Nr. 4) und Kiefernweg (Eingriffsflächen Nr. 9004<br />
bzw. 9002).<br />
2. Bestandsaufnahme Naturpotentiale - Mensch - Kultur-/Sachgüter<br />
a) Naturpotentiale Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima sowie Wirkungsgefüge zwischen<br />
ihnen sowie Landschaft und biologische Vielfalt<br />
Pflanzen / Tiere (Tiere,<br />
Pflanzen, biolog. Vielfalt)<br />
Boden (Boden, Geologie,<br />
Ablagerungen)<br />
Im Untersuchungsraum findet ackerbauliche Nutzung statt.<br />
Ausgeräumte Landschaft mit geringem Artenvorkommen.<br />
A2-Böden, gering für ackerbauliche Nutzung geeignet.<br />
Wasser Der Obere Buntsandstein tritt als grundwasserschützende<br />
Deckschicht auf. Natürliche Still- oder Fließgewässer sind nicht<br />
vorhanden.<br />
Klima/Luft<br />
(Kaltluft, Luftqualität, Immissionen)<br />
Landschaft<br />
(Orts/Landschaftsbild, Erholungsraum)<br />
Kaltluftentstehungsgebiet. Die Klimabewertungskarte des Klimagutachtens<br />
des ZRK weist dem Untersuchungsgebiet die<br />
Stufe 2 zu. Diese Zone ist charakterisiert durch Luftleitsysteme<br />
mit hoher Ausgleichsleistung sowie Kaltluftentstehungsflächen<br />
mit hoher Aktivität. In solchen hochwertigen Klimabereichen<br />
sollten keine weiteren baul. Tätigkeiten unternommen werden.<br />
Der Untersuchungsraum gehört großräumig zum landschaftsprägenden<br />
Rücken des Osterberges. Er liegt hier allerdings an<br />
seiner südöstlichen Randlage und weist selbst keine Strukturvielfalt<br />
auf. Südlich und östlich schließt sich Wohnbebauung an.<br />
b) Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung<br />
insgesamt<br />
Es sind keine Belastungen bekannt<br />
c) Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter u. sonstige Sachgüter § 1 (6) Nr. 7d BauGB<br />
Kultur- oder Sachgüter sind im Eingriffsbereich nicht vorhanden<br />
3. Wechselwirkungen und Auswirkungen zwischen den vorgenannten Umweltbelangen<br />
im Plangebiet - Prognose<br />
Mensch<br />
Vorbelastungen waren nicht vorhanden. Die Zunahme durch Verkehre und z.B. Heizungsemissionen<br />
dürfte bei der geringen Fläche vernachlässigbar sein.<br />
Pflanzen/Tiere/Biologische Vielfalt<br />
Da eine strukturarme Landschaft vorliegt, dürfte das Artenvorkommen verhältnismäßig verarmt<br />
sein, so dass die Auswirkungen einer Bebauung sich nicht erheblich auswirken.<br />
Boden<br />
Ein Eingriff würde zunächst die Versiegelung eines Teils der ackerbaulichen Fläche (40%<br />
bei einer GRZ von 0,4) bedeuten. In diesem Falle werden die Auswirkungen durch Versiegelung<br />
als erheblich negativ angesehen. Einflüsse anderer Umweltbelange auf Boden und<br />
Geologie sind nicht voraussehbar oder aber zu vernachlässigen.<br />
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