Zweckverband Raum Kassel Umweltbericht - beim Zweckverband ...
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3.4 Luft / Klima<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Flächennutzungsplan des ZRK 2007<br />
3. – Fachgesetzliche und fachplanerische Umweltschutzziele und Flächennutzungsplan<br />
Die wichtigsten Ziele in Bezug auf das Schutzgut Luft/Klima umreißt<br />
der Landschaftsrahmenplan (S. 163): Die Erhaltung und<br />
Entwicklung einer die Gesundheit und das Wohlbefinden des<br />
Menschen sowie die naturraumtypische Entwicklung von Tieren,<br />
Pflanzen und deren Lebensgemeinschaften gewährleistende<br />
Luftqualität sowie die Erhaltung und Entwicklung eines das<br />
Wohlbefinden des Menschen gewährleistenden Bioklimas.<br />
Das Schutzgut Klima wird in BNatschG und Bundesimmissionsschutzgesetz<br />
(BImSchG) behandelt. Das Erstere (§ 2 (1) Nr.6)<br />
betont Wege zum Schutz und zur Verbesserung des Klimas<br />
durch den Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung insbesondere<br />
durch zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien<br />
sowie die Einbettung des Klimaschutzes in den Naturschutz und<br />
die Landschaftspflege. Das BImSchG dient der Vermeidung und<br />
Verringerung von Emissionen bei der Genehmigung und dem<br />
Betrieb von Anlagen. Das BImSchG verpflichtet außerdem zur<br />
Einhaltung von Immissionsgrenzwerten bestimmter Substanzen<br />
in der Luft (s. 22. BImSchV).<br />
Die Städte <strong>Kassel</strong>, Baunatal und Vellmar und die Gemeinden<br />
Fuldatal, Niestetal, Kaufungen, Lohfelden und Fuldabrück sind<br />
gem. § 9 (2) 22. BImSchV als Ballungsraum <strong>Kassel</strong> eingestuft<br />
und verpflichtet, gem. § 47 BImSchG einen Luftreinhalteplan zu<br />
erstellen und die erforderlichen Maßnahmen zur Verminderung<br />
der Luftverunreinigung festzulegen.<br />
Der Luftreinhalteplan für den Ballungsraum <strong>Kassel</strong> ist im Juni<br />
2006 festgestellt worden und enthält mittel- und langfristige<br />
Maßnahmen. Darunter fallen Verbesserungen wie Nachrüstungen<br />
der Dieselfahrzeuge und Verbesserung des ÖV-Angebotes.<br />
Die Ausweisung einer „Umweltzone <strong>Kassel</strong>er Becken“ (Einschränkung<br />
des Verkehrs) erfolgt erst 2008 und soll weite Teile<br />
des ZRK-Gebiets umfassen.<br />
Bei der Zuordnung der neuen Bauflächen wurde auf die Verträglichkeit<br />
der Nutzungen mit den im Umfeld bestehenden Nutzungsarten<br />
geachtet, soweit dies auf Ebene der Flächennutzungsplanung<br />
möglich ist. Nachteilige lufthygienische Auswirkungen<br />
können durch die Ansiedlung emissionsarmer Betriebe<br />
(bzgl. Luftschadstoffe, Gerüche, Staub) bzw. die Festsetzung<br />
von Emissionsbeschränkungen für Betriebe oder technische Anlagen<br />
im Rahmen der verbindlichen Bebauungsplanung vermieden<br />
bzw. gemindert werden (entsprechend dem Optimierungsgebot<br />
des § 50 BImSchG).<br />
Luftreinhaltung und Erhaltung<br />
lokalklimatischer<br />
Wohlfahrtsleistungen im<br />
<strong>Kassel</strong>er Becken von großer<br />
Bedeutung für Mensch<br />
und Natur<br />
Luftreinhalteplan als gesetzliche<br />
Aufgabe<br />
35