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Zweckverband Raum Kassel Umweltbericht - beim Zweckverband ...

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3.4 Luft / Klima<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Flächennutzungsplan des ZRK 2007<br />

3. – Fachgesetzliche und fachplanerische Umweltschutzziele und Flächennutzungsplan<br />

Die wichtigsten Ziele in Bezug auf das Schutzgut Luft/Klima umreißt<br />

der Landschaftsrahmenplan (S. 163): Die Erhaltung und<br />

Entwicklung einer die Gesundheit und das Wohlbefinden des<br />

Menschen sowie die naturraumtypische Entwicklung von Tieren,<br />

Pflanzen und deren Lebensgemeinschaften gewährleistende<br />

Luftqualität sowie die Erhaltung und Entwicklung eines das<br />

Wohlbefinden des Menschen gewährleistenden Bioklimas.<br />

Das Schutzgut Klima wird in BNatschG und Bundesimmissionsschutzgesetz<br />

(BImSchG) behandelt. Das Erstere (§ 2 (1) Nr.6)<br />

betont Wege zum Schutz und zur Verbesserung des Klimas<br />

durch den Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung insbesondere<br />

durch zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien<br />

sowie die Einbettung des Klimaschutzes in den Naturschutz und<br />

die Landschaftspflege. Das BImSchG dient der Vermeidung und<br />

Verringerung von Emissionen bei der Genehmigung und dem<br />

Betrieb von Anlagen. Das BImSchG verpflichtet außerdem zur<br />

Einhaltung von Immissionsgrenzwerten bestimmter Substanzen<br />

in der Luft (s. 22. BImSchV).<br />

Die Städte <strong>Kassel</strong>, Baunatal und Vellmar und die Gemeinden<br />

Fuldatal, Niestetal, Kaufungen, Lohfelden und Fuldabrück sind<br />

gem. § 9 (2) 22. BImSchV als Ballungsraum <strong>Kassel</strong> eingestuft<br />

und verpflichtet, gem. § 47 BImSchG einen Luftreinhalteplan zu<br />

erstellen und die erforderlichen Maßnahmen zur Verminderung<br />

der Luftverunreinigung festzulegen.<br />

Der Luftreinhalteplan für den Ballungsraum <strong>Kassel</strong> ist im Juni<br />

2006 festgestellt worden und enthält mittel- und langfristige<br />

Maßnahmen. Darunter fallen Verbesserungen wie Nachrüstungen<br />

der Dieselfahrzeuge und Verbesserung des ÖV-Angebotes.<br />

Die Ausweisung einer „Umweltzone <strong>Kassel</strong>er Becken“ (Einschränkung<br />

des Verkehrs) erfolgt erst 2008 und soll weite Teile<br />

des ZRK-Gebiets umfassen.<br />

Bei der Zuordnung der neuen Bauflächen wurde auf die Verträglichkeit<br />

der Nutzungen mit den im Umfeld bestehenden Nutzungsarten<br />

geachtet, soweit dies auf Ebene der Flächennutzungsplanung<br />

möglich ist. Nachteilige lufthygienische Auswirkungen<br />

können durch die Ansiedlung emissionsarmer Betriebe<br />

(bzgl. Luftschadstoffe, Gerüche, Staub) bzw. die Festsetzung<br />

von Emissionsbeschränkungen für Betriebe oder technische Anlagen<br />

im Rahmen der verbindlichen Bebauungsplanung vermieden<br />

bzw. gemindert werden (entsprechend dem Optimierungsgebot<br />

des § 50 BImSchG).<br />

Luftreinhaltung und Erhaltung<br />

lokalklimatischer<br />

Wohlfahrtsleistungen im<br />

<strong>Kassel</strong>er Becken von großer<br />

Bedeutung für Mensch<br />

und Natur<br />

Luftreinhalteplan als gesetzliche<br />

Aufgabe<br />

35

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