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Zweckverband Raum Kassel Umweltbericht - beim Zweckverband ...

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<strong>Umweltbericht</strong> zum Flächenutzungsplan des ZRK 2007<br />

5.1 - Wirkungsprognose - Einzelprüfung der Eingriffe K a s s e l<br />

Klima/Luft<br />

Verlust als Kaltluftentstehungsfläche, Einschränkung der lokalklimatischen Ausgleichsfunktion<br />

Landschaft<br />

Beschneidung des Grünzuges Fuldaniederung - Langes Feld<br />

Kultur-/Sachgüter<br />

keine<br />

4. Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Bei Nichtumsetzung der Planung bleibt das Gebiet mit seinen heutigen Funktionen erhalten.<br />

5. Auswirkungen der Planung auf Flächen nach § 34 BNatSchG, FFH- bzw. Vogelschutzgebiete,<br />

Biotope nach § 31 HENatG und sonstige Schutzgebiete<br />

• NSG, LSG: Unmittelbar westlich angrenzend LSG<br />

Verträglichkeitsprüfung:<br />

Keine wesentlich negativen Auswirkungen zu erwarten.<br />

• FFH, VSG: nicht berührt<br />

• § 31 HENatG, Sonstige: Größeres Feldgehölz nordwestlich angrenzend; WSG III;<br />

HQ;<br />

Verträglichkeitsprüfung:<br />

Es sind keine wesentlich negativen Auswirkungen zu erwarten.<br />

6. Vermeidung, Verringerung und Maßnahmen zum Ausgleich<br />

• Wegen seiner besonderen Bedeutung für das Lokalklima soll der Bereich freigehalten<br />

werden. Ggf. vertiefende Untersuchung / Bewertung der klimatischen Belange zur genaueren<br />

Abgrenzung bzw. klimaverträglichen Gestaltung einer Siedlungserweiterung.<br />

• Im Falle des Eingriffes sollen die Freizeitanlagen erhalten werden. Nach Westen sollte<br />

ein Puffer zu den Grünstrukturen einschließlich des Bereiches nach § 31 HENatG eingehalten<br />

werden. Dies könnte auch zur Aufrechterhaltung der Grünzugfunktion dienen.<br />

7. Alternativenprüfung<br />

Der Stadt <strong>Kassel</strong> verbleiben nur wenige andere verfügbare gewerbliche Erweiterungsflächen.<br />

Andere für Gewerbeerweiterungen in Frage kommende Flächen haben gleiche oder<br />

stärkere Auswirkungen auf die Schutzgüter.<br />

8. Prüfung kumulativer Wirkungen<br />

Die geplante Erweiterung Nr. 10018 steht nicht in räumlichem oder funktionalem Zusammenhang<br />

mit anderen Erweiterungsflächen, sodass kumulative Wirkungen nicht entstehen.<br />

Auch in Verbindung mit der angrenzenden Gewerbefläche und der Erweiterung Nr. 10022<br />

"Am Krappgarten" (s.u.) sind erhebliche Auswirkungen nicht zu erwarten.<br />

9. Empfehlungen für das Monitoring<br />

Die Berücksichtigung der unter "6. Vermeidung …" vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen<br />

in den verbindlichen Bauleitplänen sollte im Rahmen der Beteiligung des ZRK an den Bauleitplanverfahren<br />

der Kommunen geprüft werden. Bei der Fortschreibung des Landschaftsplans<br />

sind die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen sowie die Entwicklung der Schutzgüter<br />

zu beobachten.<br />

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