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Zweckverband Raum Kassel Umweltbericht - beim Zweckverband ...

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<strong>Umweltbericht</strong> zum Flächennutzungsplan des ZRK 2007<br />

3. – Fachgesetzliche und fachplanerische Umweltschutzziele und Flächennutzungsplan<br />

Personen dienen. Die Gewässer sind als Lebensraum für Pflanzen<br />

und Tiere zu erhalten und zu sichern. Durch Planung,<br />

Überwachung und andere geeignete Maßnahmen ist darauf hinzuwirken,<br />

dass Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen<br />

vermieden und bestehende Beeinträchtigungen gemindert<br />

oder aufgehoben werden (§1 HWG). Gleiche Ziele werden in<br />

§1a WHG formuliert.<br />

Im BNatSchG §2 (1) Nr.4 wird der Erhalt, die Entwicklung und<br />

Wiederherstellung der natürlichen und naturnahen Gewässer,<br />

Rückhalteflächen und Uferzonen benannt. Änderungen des<br />

Grundwasserspiegels sollen vermieden werden, der Ausbau der<br />

Gewässer naturnah erfolgen.<br />

Grundwasser und oberirdische Gewässer (vgl. §§ 7f und §§ 32 f<br />

HWG sowie § 33a Abs. 1 bzw. § 25a Abs. 1 WHG) sind so zu<br />

bewirtschaften, dass eine nachteilige Veränderung eines mengenmäßigen<br />

und chemischen Zustands vermieden wird, alle<br />

signifikanten Trends ansteigender Schadstoffkonzentrationen<br />

aufgrund der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten umgekehrt<br />

werden, ein Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und<br />

Grundwasserneubildung gewährleistet und ein guter mengenmäßiger<br />

und chemischer Zustand erhalten oder erreicht wird.<br />

Grundwasser<br />

Der Landschaftsrahmenplan 2000 (S. 162) führt Ziele des<br />

Grundwasserschutzes wie folgt aus:<br />

• Erhaltung des unbeeinflussten Zustandes (Entnahme darf nicht<br />

höher als Neubildung sein)<br />

• Verminderung des Eintrags nutzungsspezifischer Schadstoffe<br />

• Vermeidung von Grundwasserabsenkung<br />

• Keine Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung, Minimierung<br />

der Oberflächenversiegelung.<br />

Die Festlegung der Wasserschutzgebiete (§ 19 WHG und § 33<br />

HWG) erfüllt die Ziele des Grundwasserschutzes, die Schutzgebietsbestimmungen<br />

regeln die möglichen Nutzungen. Im <strong>Zweckverband</strong>sgebiet<br />

sind Wasserschutzgebiete der Zonen I, II und III<br />

ausgewiesen, ihre Größe beträgt 15.790 ha.<br />

Neue Bauflächen liegen in Wasserschutzgebieten der Zone IIIA .<br />

In der Wasserschutzgebietszone III ist eine Siedlungsentwicklung<br />

zwar grundsätzlich, jedoch mit Einschränkungen möglich;<br />

die Einschränkungen ergeben sich aus der jeweiligen Schutzgebietsverordnung.<br />

Negative Auswirkungen der Bebauung auf das<br />

Grundwasser und die Wassergewinnung müssen in der verbindlichen<br />

Bauleitplanung durch geeignete Festsetzungen verhindert<br />

werden.<br />

14,6 ha der Siedlungserweiterungsflächen liegen in den Wasserschutzgebieten<br />

der Zone III.<br />

Bebauung ist in WSG-<br />

Zone III ist bei Beachtung<br />

der Schutzgebietsverordnung<br />

möglich<br />

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