Zweckverband Raum Kassel Umweltbericht - beim Zweckverband ...
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<strong>Umweltbericht</strong> zum Flächennutzungsplan des ZRK 2007<br />
3. – Fachgesetzliche und fachplanerische Umweltschutzziele und Flächennutzungsplan<br />
Personen dienen. Die Gewässer sind als Lebensraum für Pflanzen<br />
und Tiere zu erhalten und zu sichern. Durch Planung,<br />
Überwachung und andere geeignete Maßnahmen ist darauf hinzuwirken,<br />
dass Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen<br />
vermieden und bestehende Beeinträchtigungen gemindert<br />
oder aufgehoben werden (§1 HWG). Gleiche Ziele werden in<br />
§1a WHG formuliert.<br />
Im BNatSchG §2 (1) Nr.4 wird der Erhalt, die Entwicklung und<br />
Wiederherstellung der natürlichen und naturnahen Gewässer,<br />
Rückhalteflächen und Uferzonen benannt. Änderungen des<br />
Grundwasserspiegels sollen vermieden werden, der Ausbau der<br />
Gewässer naturnah erfolgen.<br />
Grundwasser und oberirdische Gewässer (vgl. §§ 7f und §§ 32 f<br />
HWG sowie § 33a Abs. 1 bzw. § 25a Abs. 1 WHG) sind so zu<br />
bewirtschaften, dass eine nachteilige Veränderung eines mengenmäßigen<br />
und chemischen Zustands vermieden wird, alle<br />
signifikanten Trends ansteigender Schadstoffkonzentrationen<br />
aufgrund der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten umgekehrt<br />
werden, ein Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und<br />
Grundwasserneubildung gewährleistet und ein guter mengenmäßiger<br />
und chemischer Zustand erhalten oder erreicht wird.<br />
Grundwasser<br />
Der Landschaftsrahmenplan 2000 (S. 162) führt Ziele des<br />
Grundwasserschutzes wie folgt aus:<br />
• Erhaltung des unbeeinflussten Zustandes (Entnahme darf nicht<br />
höher als Neubildung sein)<br />
• Verminderung des Eintrags nutzungsspezifischer Schadstoffe<br />
• Vermeidung von Grundwasserabsenkung<br />
• Keine Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung, Minimierung<br />
der Oberflächenversiegelung.<br />
Die Festlegung der Wasserschutzgebiete (§ 19 WHG und § 33<br />
HWG) erfüllt die Ziele des Grundwasserschutzes, die Schutzgebietsbestimmungen<br />
regeln die möglichen Nutzungen. Im <strong>Zweckverband</strong>sgebiet<br />
sind Wasserschutzgebiete der Zonen I, II und III<br />
ausgewiesen, ihre Größe beträgt 15.790 ha.<br />
Neue Bauflächen liegen in Wasserschutzgebieten der Zone IIIA .<br />
In der Wasserschutzgebietszone III ist eine Siedlungsentwicklung<br />
zwar grundsätzlich, jedoch mit Einschränkungen möglich;<br />
die Einschränkungen ergeben sich aus der jeweiligen Schutzgebietsverordnung.<br />
Negative Auswirkungen der Bebauung auf das<br />
Grundwasser und die Wassergewinnung müssen in der verbindlichen<br />
Bauleitplanung durch geeignete Festsetzungen verhindert<br />
werden.<br />
14,6 ha der Siedlungserweiterungsflächen liegen in den Wasserschutzgebieten<br />
der Zone III.<br />
Bebauung ist in WSG-<br />
Zone III ist bei Beachtung<br />
der Schutzgebietsverordnung<br />
möglich<br />
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