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Zweckverband Raum Kassel Umweltbericht - beim Zweckverband ...

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<strong>Umweltbericht</strong> zum Flächennutzungsplan des ZRK 2007<br />

5.1 - Wirkungsprognose - Einzelprüfung der Eingriffe K a s s e l<br />

Landschaft<br />

Starke Reduzierung der landschaftsbildprägenden Flächen und Strukturen. Verlust von Freiraum<br />

für potentielle Grünverbindungen. Dieser Verlust im verdichteten Bereich wird als erheblich<br />

bewertet.<br />

Kultur-/Sachgüter<br />

keine<br />

4. Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Bei Nichtumsetzung der Planung bleibt das Gebiet mit seinen heutigen Funktionen erhalten.<br />

5. Auswirkungen der Planung auf Flächen nach § 34 BNatSchG, FFH- bzw. Vogelschutzgebiete,<br />

Biotope nach § 31 HENatG und sonstige Schutzgebiete<br />

• NSG, LSG: nicht berührt.<br />

• FFH, VSG: nicht berührt.<br />

• § 31 HENatG: nicht berührt.<br />

• Sonstige: nicht berührt.<br />

6. Vermeidung, Verringerung und Maßnahmen zum Ausgleich<br />

Möglichst Umsetzung des Maßnahmenvorschlages des Landschaftsplanes (Offenlegung<br />

des Mittelbaches) oder Verlegung des Baches an den Rand.<br />

Ansonsten Ausgleichsmaßnahmen aus dem Pool der Kompensationsbereiche, vorzugsweise<br />

im Stadtteil Nord / Holland.<br />

7. Alternativenprüfung<br />

Die Fläche stellt eine Arrondierung der südlichen angrenzenden "Gewerbliche Bauflächen"<br />

dar und gliedert sich in das gewerblich geprägte Umfeld ein. Da sie wesentlich auch zur<br />

Verbesserung der Wiedernutzungsmöglichkeiten dieser Gewerbebrache dienen soll, kommt<br />

ein anderer Standort nicht in Betracht.<br />

8. Prüfung kumulativer Wirkungen<br />

Im Süden grenzt ein Gebiet gewerblichen Charakters an (ehemals großflächiger Einzelhandel),<br />

nach Norden besteht auf der Gemarkung der Stadt Vellmar als Realnutzung zzt. noch<br />

eine überwiegend erwerbsgärtnerisch genutzte Fläche (Baumschule / Gartenbau), die aber<br />

in der Bauleitplanung als "Gewerbliche Bauflächen" gewidmet ist (Bebauungsplan langjährig<br />

rechtswirksam). Wegen dieser planungsrechtlich verfestigten Situation müssen die "Gewerbliche<br />

Bauflächen" aus planerischer als Bestand gewertet werden. Sie bilden die letzte nennenswerte<br />

Gewerbeflächenreserve der Stadt Vellmar.<br />

Durch den räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit diesen baulichen Vorhaben entfallen<br />

die zzt. (aufgrund der Realnutzung) noch wirksamen Funktionen in Bezug auf Klimahygiene,<br />

Sonderhabitate für Flora und Fauna, siedlungsnaher Freiraum mit Wirkung der<br />

Siedlungsgliederung.<br />

9. Empfehlungen für das Monitoring<br />

Die Berücksichtigung der unter "6. Vermeidung …" vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen<br />

in den verbindlichen Bauleitplänen sollte im Rahmen der Beteiligung des ZRK an dem Bauleitplanverfahren<br />

der Kommune geprüft werden. Bei der Fortschreibung des Landschaftsplans<br />

sind die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen sowie die Entwicklung der Schutzgüter<br />

zu beobachten. Insbesondere die empfohlene Sicherung des Luftflusses ist zu überprüfen.<br />

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