Zweckverband Raum Kassel Umweltbericht - beim Zweckverband ...
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<strong>Umweltbericht</strong> zum Flächennutzungsplan des ZRK 2007<br />
5.1 - Wirkungsprognose - Einzelprüfung der Eingriffe K a s s e l<br />
Landschaft<br />
Starke Reduzierung der landschaftsbildprägenden Flächen und Strukturen. Verlust von Freiraum<br />
für potentielle Grünverbindungen. Dieser Verlust im verdichteten Bereich wird als erheblich<br />
bewertet.<br />
Kultur-/Sachgüter<br />
keine<br />
4. Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung<br />
Bei Nichtumsetzung der Planung bleibt das Gebiet mit seinen heutigen Funktionen erhalten.<br />
5. Auswirkungen der Planung auf Flächen nach § 34 BNatSchG, FFH- bzw. Vogelschutzgebiete,<br />
Biotope nach § 31 HENatG und sonstige Schutzgebiete<br />
• NSG, LSG: nicht berührt.<br />
• FFH, VSG: nicht berührt.<br />
• § 31 HENatG: nicht berührt.<br />
• Sonstige: nicht berührt.<br />
6. Vermeidung, Verringerung und Maßnahmen zum Ausgleich<br />
Möglichst Umsetzung des Maßnahmenvorschlages des Landschaftsplanes (Offenlegung<br />
des Mittelbaches) oder Verlegung des Baches an den Rand.<br />
Ansonsten Ausgleichsmaßnahmen aus dem Pool der Kompensationsbereiche, vorzugsweise<br />
im Stadtteil Nord / Holland.<br />
7. Alternativenprüfung<br />
Die Fläche stellt eine Arrondierung der südlichen angrenzenden "Gewerbliche Bauflächen"<br />
dar und gliedert sich in das gewerblich geprägte Umfeld ein. Da sie wesentlich auch zur<br />
Verbesserung der Wiedernutzungsmöglichkeiten dieser Gewerbebrache dienen soll, kommt<br />
ein anderer Standort nicht in Betracht.<br />
8. Prüfung kumulativer Wirkungen<br />
Im Süden grenzt ein Gebiet gewerblichen Charakters an (ehemals großflächiger Einzelhandel),<br />
nach Norden besteht auf der Gemarkung der Stadt Vellmar als Realnutzung zzt. noch<br />
eine überwiegend erwerbsgärtnerisch genutzte Fläche (Baumschule / Gartenbau), die aber<br />
in der Bauleitplanung als "Gewerbliche Bauflächen" gewidmet ist (Bebauungsplan langjährig<br />
rechtswirksam). Wegen dieser planungsrechtlich verfestigten Situation müssen die "Gewerbliche<br />
Bauflächen" aus planerischer als Bestand gewertet werden. Sie bilden die letzte nennenswerte<br />
Gewerbeflächenreserve der Stadt Vellmar.<br />
Durch den räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit diesen baulichen Vorhaben entfallen<br />
die zzt. (aufgrund der Realnutzung) noch wirksamen Funktionen in Bezug auf Klimahygiene,<br />
Sonderhabitate für Flora und Fauna, siedlungsnaher Freiraum mit Wirkung der<br />
Siedlungsgliederung.<br />
9. Empfehlungen für das Monitoring<br />
Die Berücksichtigung der unter "6. Vermeidung …" vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen<br />
in den verbindlichen Bauleitplänen sollte im Rahmen der Beteiligung des ZRK an dem Bauleitplanverfahren<br />
der Kommune geprüft werden. Bei der Fortschreibung des Landschaftsplans<br />
sind die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen sowie die Entwicklung der Schutzgüter<br />
zu beobachten. Insbesondere die empfohlene Sicherung des Luftflusses ist zu überprüfen.<br />
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