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Zweckverband Raum Kassel Umweltbericht - beim Zweckverband ...

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<strong>Umweltbericht</strong> zum Flächennutzungsplan des ZRK 2007<br />

5.1 - Wirkungsprognose - Einzelprüfung der Eingriffe V e l l m a r<br />

4. Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Bei Nichtumsetzung der Planung bleibt das Gebiet mit seinen heutigen Funktionen erhalten.<br />

5. Auswirkungen der Planung auf Flächen nach § 34 BNatSchG, FFH- bzw. Vogelschutzgebiete,<br />

Biotope nach § 31 HENatG und sonstige Schutzgebiete<br />

• NSG, LSG: nicht berührt<br />

• FFH, VSG: nicht berührt<br />

• § 31 HENatG: Streuobst ca. 4000 m²; Wegfall der Obstwiese<br />

6. Vermeidung, Verringerung und Maßnahmen zum Ausgleich<br />

Die Realisierung und Übernahme der Maßnahmenempfehlungen des Landschaftsplanes, zu<br />

welchen neben der Anbindung und Gestaltung eines Grünzuges auch die Einhaltung eines<br />

Sicherheitsabstandes zur geplanten Aufforstung nördlich des Untersuchungsbereiches zählt,<br />

würde die Folgen des Eingriffes nicht nur minimieren, sondern auch zu deren Ausgleich beitragen.<br />

Zur Verminderung der von den ca. 50 WE auf der Teilfläche ausgehenden Emissionen<br />

(Hausbrand, Ziel- und Quellverkehr), die auf die südlich und östlich gelegenen Siedlungsbereiche<br />

einwirken werden, sollten Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen werden (wie<br />

bereits in anderen Wohnsiedlungsbereichen des Osterbergs erfolgreich praktiziert).<br />

7. Alternativenprüfung<br />

Grundsätzlich hat eine verbandsweite Vorprüfung von alternativen Siedlungserweiterungsflächen<br />

im Rahmen des Siedlungsrahmenkonzeptes 2015 (15.03.2006) stattgefunden.<br />

In der Stadt Vellmar existieren noch 4 andere verfügbare Siedlungserweiterungsflächen. In<br />

Verbindung mit den Flächen Nr. 9003 und 9004 entsteht im Zusammenhang die Abrundung<br />

des ZRK-Siedlungsschwerpunktes Vellmar-Osterberg. In dieser Kombination weisen die<br />

Teilflächen 9003 bzw. 9004 tendenziell gleiche Auswirkungen auf die Schutzgüter auf wie<br />

diese Fläche 9002. Der Siedlungsschwerpunkt insgesamt soll bedarfsorientiert in Teilabschnitten<br />

umgesetzt werden, um Überangebote zu vermeiden. Andere für Vellmar für Siedlungserweiterungen<br />

in Frage kommende Flächen haben ähnlich erhebliche oder stärkere<br />

Auswirkungen auf die Schutzgüter.<br />

8. Prüfung kumulativer Wirkungen<br />

Die Flächen 9002, 9003 und 9004 als letzte Bausteine des Siedlungsschwerpunktes Osterberg<br />

stehen in räumlichem oder funktionalem Zusammenhang miteinander. Die insgesamt<br />

von ihnen ausgehenden kumulativen Wirkungen sind in ihren Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />

noch zu vertreten. Bei dieser Einschätzung werden die Einhaltung der Empfehlungen<br />

zur Verringerung der Eingriffsfolgen und die Umsetzung der Maßnahmen zum Ausgleich<br />

vorausgesetzt<br />

9. Empfehlungen für das Monitoring<br />

Die Berücksichtigung der unter "6. Vermeidung …" vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen<br />

in den verbindlichen Bauleitplänen sollte im Rahmen der Beteiligung des ZRK an den Bauleitplanverfahren<br />

der Kommunen geprüft werden. Bei der Fortschreibung des Landschaftsplans<br />

sind die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen sowie die Entwicklung der Schutzgüter<br />

zu beobachten.<br />

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