Zweckverband Raum Kassel Umweltbericht - beim Zweckverband ...
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<strong>Umweltbericht</strong> zum Flächennutzungsplan des ZRK 2007<br />
5.1 - Wirkungsprognose - Einzelprüfung der Eingriffe N i e s t e t a l<br />
• § 31 HENatG: Feuchtwiese.<br />
Verträglichkeitsprüfung:<br />
Durch den zu erwartenden Totalverlust fehlt ein wichtiger Trittstein im Biotopverbund.<br />
• Sonstige: keine.<br />
6. Vermeidung, Verringerung und Maßnahmen zum Ausgleich<br />
• Minimierung u.a. des Eingriffs in den Klimahaushalt durch Anordnung und Höhen der<br />
Gebäude.<br />
• Des Weiteren Durchgrünung und Offenhaltung sensibler Bereiche wie z.B. der beschriebenen<br />
Feuchtwiese.<br />
• Eingrünung des Gebietes.<br />
• Puffer zum FFH-Gebiet anlegen.<br />
• Neben den Minimierungsmaßnahmen sollten naturschutzfachlich bezogene Aufwertungen<br />
an anderer Stelle durchgeführt werden, um zumindest einen rechnerischen<br />
„Ausgleich“ gewährleistet zu bekommen; s. LP-Maßnahmenpool Kalk- und Kacksberg.<br />
7. Alternativenprüfung<br />
Im Verbandsgebiet verbleiben nur wenige andere gewerblich nutzbare Siedlungserweiterungsflächen.<br />
Stärker im Innenbereich gelegene Flächen sind mit Vorrang zu nutzen, sind<br />
aber nur kleinteilig und werden aber den Bedarf nicht decken können. Außerdem weisen sie<br />
nicht die Lagequalität (unmittelbar am zukünftigen BAB-Kreuz) auf. Andere für Niestetal in<br />
Frage kommende Flächen haben vergleichbare Auswirkungen auf die Schutzgüter.<br />
8. Prüfung kumulativer Wirkungen<br />
Die geplante Siedlungserweiterung steht nicht mit anderen Erweiterungsflächen, wohl aber<br />
mit dem geplanten BAB A44-Bau in räumlichem und funktionalem Zusammenhang.<br />
Die Wohnbauflächenerweiterung Heiligenrode (südl. der Schule; Eingriffsnr. 8002 [s.o.]) ist<br />
weiter von dem hier zu beurteilenden Gewerbeflächenvorhaben entfernt, sodass eine Kumulation<br />
nicht zu erwarten ist.<br />
In der Zusammenschau von Gewerbeflächenvorhaben und BAB A44-Bau und Anschluss an<br />
die BAB A7 sind kumulative Auswirkungen zu erwarten, wenngleich der <strong>Raum</strong> durch die<br />
bereits 4-streifig ausgebaute B7 mit BAB-Anschluss an die BAB A7 bereits vorbelastet ist.<br />
Zu erwartende Kumulationswirkungen beziehen sich auf<br />
- Versiegelung<br />
im Talauenbereich,<br />
- Barriere- und Umlenkungswirkungen für den Kaltluftabfluss durch Gebäude und Versiegelungen<br />
und durch damit verbundene Aufheizungsinseln im Bereich dieses Abschnitts des Lossetales,<br />
- Verstärkung des Verkehrs am künftigen BAB-Kreuz durch den vom Gewerbegebiet erzeugten<br />
Ziel-/Quellverkehr,<br />
- Barrierewirkung für die faunistischen Wanderwege zwischen dem FFH-Bereich am Hang und<br />
jenem südlich der B7.<br />
Durch die unter "6. Vermeidung …" genannten Verringerungsmaßnahmen müssen die Kumulationswirkungen<br />
begrenzt werden.<br />
9. Empfehlungen für das Monitoring<br />
Die Berücksichtigung der unter "6. Vermeidung …" vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen<br />
in den verbindlichen Bauleitplänen sollte im Rahmen der Beteiligung des ZRK an den Bauleitplanverfahren<br />
der Kommunen geprüft werden. Bei der Fortschreibung des Landschaftsplans<br />
sind die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen sowie die Entwicklung der Schutzgüter<br />
zu beobachten. Die Wirksamkeit der empfohlenen Eingriffsreduzierung zur möglichst geringen<br />
Beeinträchtigung des Kaltluftabflusses und die Festsetzung von Puffern zur sensiblen<br />
Umgebung, insbes. zum FFH-Gebiet, sind zu überprüfen.<br />
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