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Zweckverband Raum Kassel Umweltbericht - beim Zweckverband ...

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<strong>Umweltbericht</strong> zum Flächennutzungsplan des ZRK 2007<br />

5.1 - Wirkungsprognose - Einzelprüfung der Eingriffe N i e s t e t a l<br />

• § 31 HENatG: Feuchtwiese.<br />

Verträglichkeitsprüfung:<br />

Durch den zu erwartenden Totalverlust fehlt ein wichtiger Trittstein im Biotopverbund.<br />

• Sonstige: keine.<br />

6. Vermeidung, Verringerung und Maßnahmen zum Ausgleich<br />

• Minimierung u.a. des Eingriffs in den Klimahaushalt durch Anordnung und Höhen der<br />

Gebäude.<br />

• Des Weiteren Durchgrünung und Offenhaltung sensibler Bereiche wie z.B. der beschriebenen<br />

Feuchtwiese.<br />

• Eingrünung des Gebietes.<br />

• Puffer zum FFH-Gebiet anlegen.<br />

• Neben den Minimierungsmaßnahmen sollten naturschutzfachlich bezogene Aufwertungen<br />

an anderer Stelle durchgeführt werden, um zumindest einen rechnerischen<br />

„Ausgleich“ gewährleistet zu bekommen; s. LP-Maßnahmenpool Kalk- und Kacksberg.<br />

7. Alternativenprüfung<br />

Im Verbandsgebiet verbleiben nur wenige andere gewerblich nutzbare Siedlungserweiterungsflächen.<br />

Stärker im Innenbereich gelegene Flächen sind mit Vorrang zu nutzen, sind<br />

aber nur kleinteilig und werden aber den Bedarf nicht decken können. Außerdem weisen sie<br />

nicht die Lagequalität (unmittelbar am zukünftigen BAB-Kreuz) auf. Andere für Niestetal in<br />

Frage kommende Flächen haben vergleichbare Auswirkungen auf die Schutzgüter.<br />

8. Prüfung kumulativer Wirkungen<br />

Die geplante Siedlungserweiterung steht nicht mit anderen Erweiterungsflächen, wohl aber<br />

mit dem geplanten BAB A44-Bau in räumlichem und funktionalem Zusammenhang.<br />

Die Wohnbauflächenerweiterung Heiligenrode (südl. der Schule; Eingriffsnr. 8002 [s.o.]) ist<br />

weiter von dem hier zu beurteilenden Gewerbeflächenvorhaben entfernt, sodass eine Kumulation<br />

nicht zu erwarten ist.<br />

In der Zusammenschau von Gewerbeflächenvorhaben und BAB A44-Bau und Anschluss an<br />

die BAB A7 sind kumulative Auswirkungen zu erwarten, wenngleich der <strong>Raum</strong> durch die<br />

bereits 4-streifig ausgebaute B7 mit BAB-Anschluss an die BAB A7 bereits vorbelastet ist.<br />

Zu erwartende Kumulationswirkungen beziehen sich auf<br />

- Versiegelung<br />

im Talauenbereich,<br />

- Barriere- und Umlenkungswirkungen für den Kaltluftabfluss durch Gebäude und Versiegelungen<br />

und durch damit verbundene Aufheizungsinseln im Bereich dieses Abschnitts des Lossetales,<br />

- Verstärkung des Verkehrs am künftigen BAB-Kreuz durch den vom Gewerbegebiet erzeugten<br />

Ziel-/Quellverkehr,<br />

- Barrierewirkung für die faunistischen Wanderwege zwischen dem FFH-Bereich am Hang und<br />

jenem südlich der B7.<br />

Durch die unter "6. Vermeidung …" genannten Verringerungsmaßnahmen müssen die Kumulationswirkungen<br />

begrenzt werden.<br />

9. Empfehlungen für das Monitoring<br />

Die Berücksichtigung der unter "6. Vermeidung …" vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen<br />

in den verbindlichen Bauleitplänen sollte im Rahmen der Beteiligung des ZRK an den Bauleitplanverfahren<br />

der Kommunen geprüft werden. Bei der Fortschreibung des Landschaftsplans<br />

sind die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen sowie die Entwicklung der Schutzgüter<br />

zu beobachten. Die Wirksamkeit der empfohlenen Eingriffsreduzierung zur möglichst geringen<br />

Beeinträchtigung des Kaltluftabflusses und die Festsetzung von Puffern zur sensiblen<br />

Umgebung, insbes. zum FFH-Gebiet, sind zu überprüfen.<br />

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