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Zweckverband Raum Kassel Umweltbericht - beim Zweckverband ...

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<strong>Umweltbericht</strong> zum Flächennutzungsplan des ZRK 2007<br />

5.1 - Wirkungsprognose - Einzelprüfung der Eingriffe A h n a t a l<br />

4. Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Bei Nichtumsetzung der Planung bleibt das Gebiet mit seinen heutigen Funktionen erhalten.<br />

5. Auswirkungen der Planung auf Flächen nach § 34 BNatSchG, FFH- bzw. Vogelschutzgebiete,<br />

Biotopen nach § 31 HENatG und sonstige Schutzgebiete<br />

• NSG, LSG: Keine<br />

• FFH, VSG: Keine, aber nördlich ca. 200m Entfernung FFH; nicht erheblich<br />

• § 31 HENatG: nicht berührt<br />

6. Vermeidung, Verringerung und Maßnahmen zum Ausgleich<br />

Zur Vermeidung und im Sinne des Leitbildes ist die Versiegelung der Flächen so gering wie<br />

möglich zu halten, das Gebiet nach Nordwesten mit einem Grünpuffer, der auch gleichzeitig<br />

den Zufluss zum Erlebach schützt, zu versehen.<br />

Ausgleichsmaßnahmen stehen in den Talräumen der angrenzenden Fließgewässer zur Verfügung.<br />

Begrenzung der Emissionen, die von den anzusiedelnden Gewerbebetrieben ausgehen<br />

werden (Hausbrand, Wirtschafts-, Ziel- und Quellverkehr, ggf. Geräusch-/Geruchsemissionen<br />

aufgrund gewerblicher Tätigkeit) durch Festsetzungen im B-Plan.<br />

7. Alternativenprüfung<br />

Grundsätzlich hat eine verbandsweite Vorprüfung von alternativen Siedlungserweiterungsflächen<br />

im Rahmen des Siedlungsrahmenkonzeptes 2015 (15.03.2006) stattgefunden.<br />

Der Gemeinde Ahnatal verbleiben kaum weitere Gewerbeerweiterungsflächen. Andere für<br />

Siedlungserweiterungen in Frage kommende Flächen haben gleiche oder stärkere Auswirkungen<br />

auf die Schutzgüter, insbesondere auch auf angrenzende Siedlungsgebiete.<br />

8. Prüfung kumulativer Wirkungen<br />

Die weiteren für Ahnatal-Weimar geplanten Siedlungserweiterungen (Nr. 1003/1005 Seesenweg;<br />

Nr. 1017 Elfbuchenstraße) stehen mit der Fläche für Gewerbeerweiterung nicht in<br />

räumlichem oder funktionalem Zusammenhang, sodass kumulative Wirkungen nicht entstehen.<br />

9. Empfehlungen für das Monitoring<br />

Die Berücksichtigung der unter "6. Vermeidung …" vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen<br />

in den verbindlichen Bauleitplänen sollte im Rahmen der Beteiligung des ZRK an den Bauleitplanverfahren<br />

der Kommunen geprüft werden. Bei der Fortschreibung des Landschaftsplans<br />

sind die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen sowie die Entwicklung der Schutzgüter<br />

zu beobachten. Insbesondere die Wirksamkeit der empfohlenen Eingrünungsmaßnahmen<br />

und des Gewässerschutzes sind zu überprüfen.<br />

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