Zweckverband Raum Kassel Umweltbericht - beim Zweckverband ...
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<strong>Umweltbericht</strong> zum Flächennutzungsplan des ZRK 2007<br />
5.1 - Wirkungsprognose - Einzelprüfung der Eingriffe A h n a t a l<br />
4. Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung<br />
Bei Nichtumsetzung der Planung bleibt das Gebiet mit seinen heutigen Funktionen erhalten.<br />
5. Auswirkungen der Planung auf Flächen nach § 34 BNatSchG, FFH- bzw. Vogelschutzgebiete,<br />
Biotopen nach § 31 HENatG und sonstige Schutzgebiete<br />
• NSG, LSG: Keine<br />
• FFH, VSG: Keine, aber nördlich ca. 200m Entfernung FFH; nicht erheblich<br />
• § 31 HENatG: nicht berührt<br />
6. Vermeidung, Verringerung und Maßnahmen zum Ausgleich<br />
Zur Vermeidung und im Sinne des Leitbildes ist die Versiegelung der Flächen so gering wie<br />
möglich zu halten, das Gebiet nach Nordwesten mit einem Grünpuffer, der auch gleichzeitig<br />
den Zufluss zum Erlebach schützt, zu versehen.<br />
Ausgleichsmaßnahmen stehen in den Talräumen der angrenzenden Fließgewässer zur Verfügung.<br />
Begrenzung der Emissionen, die von den anzusiedelnden Gewerbebetrieben ausgehen<br />
werden (Hausbrand, Wirtschafts-, Ziel- und Quellverkehr, ggf. Geräusch-/Geruchsemissionen<br />
aufgrund gewerblicher Tätigkeit) durch Festsetzungen im B-Plan.<br />
7. Alternativenprüfung<br />
Grundsätzlich hat eine verbandsweite Vorprüfung von alternativen Siedlungserweiterungsflächen<br />
im Rahmen des Siedlungsrahmenkonzeptes 2015 (15.03.2006) stattgefunden.<br />
Der Gemeinde Ahnatal verbleiben kaum weitere Gewerbeerweiterungsflächen. Andere für<br />
Siedlungserweiterungen in Frage kommende Flächen haben gleiche oder stärkere Auswirkungen<br />
auf die Schutzgüter, insbesondere auch auf angrenzende Siedlungsgebiete.<br />
8. Prüfung kumulativer Wirkungen<br />
Die weiteren für Ahnatal-Weimar geplanten Siedlungserweiterungen (Nr. 1003/1005 Seesenweg;<br />
Nr. 1017 Elfbuchenstraße) stehen mit der Fläche für Gewerbeerweiterung nicht in<br />
räumlichem oder funktionalem Zusammenhang, sodass kumulative Wirkungen nicht entstehen.<br />
9. Empfehlungen für das Monitoring<br />
Die Berücksichtigung der unter "6. Vermeidung …" vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen<br />
in den verbindlichen Bauleitplänen sollte im Rahmen der Beteiligung des ZRK an den Bauleitplanverfahren<br />
der Kommunen geprüft werden. Bei der Fortschreibung des Landschaftsplans<br />
sind die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen sowie die Entwicklung der Schutzgüter<br />
zu beobachten. Insbesondere die Wirksamkeit der empfohlenen Eingrünungsmaßnahmen<br />
und des Gewässerschutzes sind zu überprüfen.<br />
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