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Zweckverband Raum Kassel Umweltbericht - beim Zweckverband ...

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<strong>Umweltbericht</strong> zum Flächennutzungsplan des ZRK 2007<br />

7. – Vermeidung, Verringerung - Ausgleichs- und Maßnahmenkonzeption<br />

7 Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

- Ausgleichs- und Maßnahmenkonzeption<br />

7.1 Vermeidung und Verringerung<br />

Ist die Entscheidung gefallen, einen Eingriff vorzunehmen, so ist<br />

dafür Sorge zu tragen, dass mit dem Eingriff verbundene Beeinträchtigungen<br />

von Natur und Landschaft nach Möglichkeit vermieden<br />

bzw. - wenn das nicht möglich ist - in ihren Auswirkungen<br />

minimiert werden.<br />

Auf der Ebene der Flächennutzungsplanung sind die Vorhaben<br />

allerdings nicht weit genug konkretisiert, um hier im einzelnen<br />

Vorgaben formulieren zu können. Dementsprechend sind Vermeidungs-<br />

und Verringerungsmaßnahmen im Zuge von verbindlicher<br />

Bauleitplanung bzw. Planfeststellung festzulegen und umzusetzen.<br />

Es gibt einen Kanon von zu berücksichtigenden Vermeidungs-<br />

und Verringerungsmaßnahmen, der bei allen baulichen bzw.<br />

verkehrlichen Erweiterungsflächen berücksichtigt werden sollten.<br />

Ein solcher Kanon ist im <strong>Umweltbericht</strong> zum Flächennutzungsplan<br />

2020 der Stadt Freiburg 1 aufgeführt und als "fachlicher<br />

Standard" formuliert. Er ist in der nachstehenden Tabelle wiedergegeben.<br />

Die dort benannten Maßnahmen müssen in Orientierung<br />

an den jeweiligen ortsspezifischen Gegebenheiten konkretisiert<br />

werden; evtl. sind sogar vertiefend weitere Untersuchungen<br />

vorzuschalten.<br />

Mit Umsetzung dieser Maßnahmen können Beeinträchtigungen<br />

in ihrer Erheblichkeit in aller Regel deutlich reduziert werden.<br />

Sind Beeinträchtigungen durch die beschriebenen Vermeidungs-<br />

und Verringerungsmaßnahmen nicht auf ein unerhebliches Maß<br />

reduzierbar, so sind sie durch entsprechende, geeignete Maßnahmen<br />

auszugleichen.<br />

7.2 Ausgleich<br />

Art und Umfang des Ausgleichserfordernisses können je nach<br />

örtlicher Ausgangssituation sehr unterschiedlich sein, hängen in<br />

entscheidendem Maße aber auch von Intensität und Umfang der<br />

durch den Eingriff hervorgerufenen Beeinträchtigungen ab.<br />

Zur Ermittlung des Ausgleichserfordernisses ist der Ausgangszustand<br />

des Eingriffsbereiches aktuell, d.h., zum Zeitpunkt der<br />

konkretisierenden Planung, zu erheben und zu bewerten. Insoweit<br />

können Flächennutzungsplan wie auch dieser Umweltbe-<br />

1 Quelle: Stadt Freiburg / Büro Weisser u. Ness [Bearb. Dipl. Biol. U. Weibel u. Dipl. Ing. Monika<br />

Langer] 10/2006; <strong>Umweltbericht</strong> zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Freiburg i.Br., S. 119<br />

Die Festlegung von eingriffsspezifischenVermeidungs-<br />

und Verringerungsmaßnahmen<br />

muß<br />

auf der Ebene der verbindlichen<br />

Bauleitplanung erfolgen,<br />

…<br />

… wobei auf einen Fundus<br />

bewährter Standardmaßnahmen<br />

zurückgegriffen<br />

werden kann.<br />

Bei der Ermittlung des<br />

Ausgleichserfordernisses<br />

sind …<br />

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