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Zweckverband Raum Kassel Umweltbericht - beim Zweckverband ...

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<strong>Umweltbericht</strong> zum Flächennutzungsplan des ZRK 2007<br />

5.1 - Wirkungsprognose - Einzelprüfung der Eingriffe V e l l m a r<br />

3. Wechselwirkungen und Auswirkungen zwischen den vorgenannten Umweltbelangen<br />

im Plangebiet - Prognose<br />

Mensch<br />

Es ist mit einer Zunahme des Zielverkehrs auf der Hamburger Straße auszugehen. Die hieraus<br />

entstehenden zusätzlichen Emissionen dürften allerdings eher gering ausfallen.<br />

Pflanzen/Tiere/Biologische Vielfalt<br />

Da eine strukturarme Landschaft vorliegt, dürfte das Artenvorkommen verhältnismäßig verarmt<br />

sein, so dass die Auswirkungen einer Bebauung sich nicht erheblich auswirken. Da es<br />

sich bei der nördlich angrenzenden Ausgleichsfläche noch um eine sehr junge Anpflanzung<br />

handelt, ist auch in diesem Bereich noch von einem geringen Artenvorkommen auszugehen.<br />

Boden<br />

Ein Eingriff würde zunächst die Versiegelung eines Teils der ackerbaulichen Fläche (0,64 ha<br />

bei einer GRZ von 0,4) bedeuten. In diesem Falle werden die Auswirkungen durch Versiegelung<br />

und Gesamtverlust als landwirtschaftliche Fläche als erheblich negativ angesehen. Einflüsse<br />

anderer Umweltbelange auf Boden und Geologie sind nicht voraussehbar oder aber<br />

zu vernachlässigen.<br />

Wasser<br />

Aufgrund der deckenden und filternden Schichten des Mittleren Buntsandsteins (vgl. Hydrogeologisches<br />

Kartenwerk Hessen), wären erhebliche und nachhaltige Folgen wie eine bakterielle<br />

Verschmutzung des Grundwassers nicht zu erwarten. Negativ auf den Wasserhaushalt<br />

macht sich allerdings der Verlust von Boden als versickerungsfähiger Fläche und Wasserspeicher<br />

bemerkbar.<br />

Klima/Luft<br />

Das vorhandene Freiflächenklima und Kaltluftentstehungsfläche geht für den möglichen bebauten<br />

Bereich verloren. Es entsteht ein für periphere Siedlungsbereiche charakteristisches<br />

Kleinklima, das eine etwas erhöhte durchschnittliche Temperatur aufweist. Einschränkung<br />

der klimatischen Ausgleichsfunktion. Gravierende Auswirkungen auf die Durchlüftung des<br />

angrenzenden Siedlungsbereiches sind nicht zu erwarten.<br />

Landschaft<br />

Einengung des landschaftsbildprägenden Rückens des Osterberges. Weiterer Verlust an<br />

Naherholungsraum.<br />

Kultur-/Sachgüter<br />

keine<br />

4. Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Bei Nichtumsetzung der Planung bleibt das Gebiet mit seinen heutigen Funktionen erhalten.<br />

5. Auswirkungen der Planung auf Flächen nach § 34 BNatSchG, FFH- bzw. Vogelschutzgebiete,<br />

Biotope nach § 31 HENatG und sonstige Schutzgebiete<br />

• NSG, LSG: nicht berührt<br />

• FFH, VSG: nicht berührt<br />

• § 31 HENatG: nicht berührt<br />

• sonstige Schutzgebiete: Nördlich tangierend Kompensationsfläche Taubenrock; Geringe<br />

Auswirkungen<br />

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