Zweckverband Raum Kassel Umweltbericht - beim Zweckverband ...
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<strong>Umweltbericht</strong> zum Flächennutzungsplan des ZRK 2007<br />
5.1 - Wirkungsprognose - Einzelprüfung der Eingriffe L o h f e l d e n<br />
4. Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung<br />
Bei Nichtumsetzung der Planung bleibt das Gebiet mit seinen heutigen Funktionen erhalten.<br />
5. Auswirkungen der Planung auf Flächen nach § 34 BNatSchG, FFH- bzw. Vogelschutzgebiete,<br />
Biotope nach § 31 HENatG und sonstige Schutzgebiete<br />
• NSG, LSG: nicht berührt.<br />
• FFH, VSG: nicht berührt.<br />
• § 31 HENatG: nicht berührt.<br />
• Sonstige: WSG III;<br />
Verträglichkeitsprüfung:<br />
Es sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.<br />
6. Vermeidung, Verringerung und Maßnahmen zum Ausgleich<br />
• Durchgrünung sowie Anschluss an die Grünzonen der südlich und nordwestlich gelegenen<br />
Neubaugebiete,<br />
• Aufbau eines Ortsrandes und Fortsetzung der innerörtlichen Grünzüge der tangiernden<br />
Siedlungsbereiche<br />
• Bepflanzungen im Landschaftsraum entsprechend Maßnahmenplanung LP.<br />
7. Alternativenprüfung<br />
Der Gemeinde Lohfelden verbleiben nur wenige andere verfügbare Siedlungserweiterungsflächen.<br />
Mit der Entscheidung für die Besiedlung des nordwestlich gelegenen Gebietes "Lindenberg"<br />
(Entwicklungsschwerpunkt nach Siedlungsrahmenkonzept 2015) ist es folgerichtig,<br />
den Ort hier abzurunden. Andere für Siedlungserweiterungen in Frage kommenden Flächen<br />
haben gleiche oder stärkere Auswirkungen auf die Schutzgüter.<br />
Die Siedlungsflächenentwicklung der Kommunen des Verbandsgebiets sind im Rahmen der<br />
Entwicklungsplanung, dem Siedlungsrahmenkonzept (SRK 2006) geprüft und die Standorte<br />
festgelegt worden, Alternativen wurden im Verfahren geprüft.<br />
8. Prüfung kumulativer Wirkungen<br />
Die geplante Siedlungserweiterung steht mit der nordwestlich gelegenen Fläche "Lindenberg",<br />
die sich bereits im Aufbau befindet, in räumlichem und funktionalem Zusammenhang.<br />
Negative Auswirkungen auf den <strong>Raum</strong> durch kumulative Wirkungen sind jedoch nicht zu<br />
erwarten.<br />
9. Empfehlungen für das Monitoring<br />
Die Berücksichtigung der unter "6. Vermeidung …" vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen<br />
in den verbindlichen Bauleitplänen sollte im Rahmen der Beteiligung des ZRK an den Bauleitplanverfahren<br />
der Kommunen geprüft werden. Bei der Fortschreibung des Landschaftsplans<br />
sind die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen sowie die Entwicklung der Schutzgüter<br />
zu beobachten.<br />
Die Wirksamkeit des empfohlenen Aufbaues eines Ortsbild gestaltenden Siedlungsrandes ist<br />
besonders zu beachten.<br />
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