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Zweckverband Raum Kassel Umweltbericht - beim Zweckverband ...

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<strong>Umweltbericht</strong> zum Flächennutzungsplan des ZRK 2007<br />

5.1 - Wirkungsprognose - Einzelprüfung der Eingriffe L o h f e l d e n<br />

4. Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Bei Nichtumsetzung der Planung bleibt das Gebiet mit seinen heutigen Funktionen erhalten.<br />

5. Auswirkungen der Planung auf Flächen nach § 34 BNatSchG, FFH- bzw. Vogelschutzgebiete,<br />

Biotope nach § 31 HENatG und sonstige Schutzgebiete<br />

• NSG, LSG: nicht berührt.<br />

• FFH, VSG: nicht berührt.<br />

• § 31 HENatG: nicht berührt.<br />

• Sonstige: WSG III;<br />

Verträglichkeitsprüfung:<br />

Es sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.<br />

6. Vermeidung, Verringerung und Maßnahmen zum Ausgleich<br />

• Durchgrünung sowie Anschluss an die Grünzonen der südlich und nordwestlich gelegenen<br />

Neubaugebiete,<br />

• Aufbau eines Ortsrandes und Fortsetzung der innerörtlichen Grünzüge der tangiernden<br />

Siedlungsbereiche<br />

• Bepflanzungen im Landschaftsraum entsprechend Maßnahmenplanung LP.<br />

7. Alternativenprüfung<br />

Der Gemeinde Lohfelden verbleiben nur wenige andere verfügbare Siedlungserweiterungsflächen.<br />

Mit der Entscheidung für die Besiedlung des nordwestlich gelegenen Gebietes "Lindenberg"<br />

(Entwicklungsschwerpunkt nach Siedlungsrahmenkonzept 2015) ist es folgerichtig,<br />

den Ort hier abzurunden. Andere für Siedlungserweiterungen in Frage kommenden Flächen<br />

haben gleiche oder stärkere Auswirkungen auf die Schutzgüter.<br />

Die Siedlungsflächenentwicklung der Kommunen des Verbandsgebiets sind im Rahmen der<br />

Entwicklungsplanung, dem Siedlungsrahmenkonzept (SRK 2006) geprüft und die Standorte<br />

festgelegt worden, Alternativen wurden im Verfahren geprüft.<br />

8. Prüfung kumulativer Wirkungen<br />

Die geplante Siedlungserweiterung steht mit der nordwestlich gelegenen Fläche "Lindenberg",<br />

die sich bereits im Aufbau befindet, in räumlichem und funktionalem Zusammenhang.<br />

Negative Auswirkungen auf den <strong>Raum</strong> durch kumulative Wirkungen sind jedoch nicht zu<br />

erwarten.<br />

9. Empfehlungen für das Monitoring<br />

Die Berücksichtigung der unter "6. Vermeidung …" vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen<br />

in den verbindlichen Bauleitplänen sollte im Rahmen der Beteiligung des ZRK an den Bauleitplanverfahren<br />

der Kommunen geprüft werden. Bei der Fortschreibung des Landschaftsplans<br />

sind die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen sowie die Entwicklung der Schutzgüter<br />

zu beobachten.<br />

Die Wirksamkeit des empfohlenen Aufbaues eines Ortsbild gestaltenden Siedlungsrandes ist<br />

besonders zu beachten.<br />

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