22.02.2013 Aufrufe

Zweckverband Raum Kassel Umweltbericht - beim Zweckverband ...

Zweckverband Raum Kassel Umweltbericht - beim Zweckverband ...

Zweckverband Raum Kassel Umweltbericht - beim Zweckverband ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Umweltbericht</strong> zum Flächennutzungsplan des ZRK 2007<br />

5.1 - Wirkungsprognose - Einzelprüfung der Eingriffe K a s s e l<br />

Kultur-/Sachgüter<br />

keine<br />

4. Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Bei Nichtumsetzung der Planung bleibt das Gebiet mit seinen heutigen Funktionen erhalten.<br />

5. Auswirkungen der Planung auf Flächen nach § 34 BNatSchG, FFH- bzw. Vogelschutzgebiete,<br />

Biotope nach § 31 HENatG und sonstige Schutzgebiete<br />

• NSG, LSG: LSG im Norden unmittelbar tangierend<br />

Verträglichkeitsprüfung:<br />

Es sind keine erheblich negativen Auswirkungen zu erwarten.<br />

• FFH, VSG: nicht berührt.<br />

• § 31 HENatG; Sonstige: nicht berührt.<br />

6. Vermeidung, Verringerung und Maßnahmen zum Ausgleich<br />

• Beschränkung der Bodenversiegelung auf das unvermeidbare Mindestmaß<br />

• Ansiedlung vom Gebäuden und Stellplätzen ausschließlich im südlichen Teil, im Anschluss<br />

an die angrenzende Bebauung (Festsetzung im Bebauungsplan).<br />

• Freihaltung und Gestaltung einer mindestens 10 – 15 m breiten Grünzone entlang des<br />

Weges Zum Feldlager, Ausweisung als öffentliche Grünfläche.<br />

• Sicherung eines Mindestmaßes an Durchlässigkeit der Anlage<br />

• Gestaltung der Außenränder unter Berücksichtigung der landschaftlich sensiblen Lage,<br />

Festsetzung entsprechender Pflanzbindungen.<br />

• Berücksichtigung der Biotopfunktion bei der Gestaltung der Randbereiche der Anlage-<br />

Festsetzung entsprechender Pflanzbindungen<br />

• Festsetzung von Einrichtungen zur Regenwasserrückhaltung, -versickerung und –nutzung<br />

an entstehenden Gebäuden<br />

• Festsetzungen zur Nutzung regenerativer Energien<br />

• zur Verminderung der von den Haushalten ausgehenden Emissionen (Hausbrand, Ziel-<br />

und Quellverkehr), die über Kaltluftströme auf die umgebenden Siedlungsbereiche einwirken<br />

werden, limitierende Festsetzungen im Bebauungsplan.<br />

7. Alternativenprüfung<br />

Grundsätzlich hat eine verbandsweite Vorprüfung von alternativen Siedlungserweiterungsflächen<br />

im Rahmen des Siedlungsrahmenkonzeptes 2015 (15.03.2006) stattgefunden.<br />

Der Stadt <strong>Kassel</strong> verbleiben bei Berücksichtigung limitierender Faktoren wie Schutzgebiete<br />

(insbes. Hochwasser, Natur- u. Landschaftsschutz, Klimasicherung) oder Bruchfelder nur<br />

wenige Siedlungserweiterungsflächen, wobei im Hinblick auf die Umsetzung die Verfügbarkeit<br />

von entscheidender Bedeutung ist. Der Wohnsiedlungsflächenbedarf ist gemäß SRK<br />

vorhanden. Andere für Siedlungserweiterungen in Frage kommende Flächen (wie z.B. Nr.<br />

10001 oder Nr. 10004) haben gleiche oder stärkere Auswirkungen auf die Schutzgüter.<br />

8. Prüfung kumulativer Wirkungen<br />

Die Fläche steht nicht in räumlichem oder funktionalem Zusammenhang mit anderen geplanten<br />

Siedlungserweiterungen, sodass kumulative Wirkungen nicht entstehen. Die Bebauung<br />

beschneidet im Zusammenhang mit dem Bestand die Kaltluftbildungs und -abflussmöglichkeiten.<br />

9. Empfehlungen für das Monitoring<br />

Die Wirksamkeit der empfohlenen Durch- bzw. Eingrünungsmaßnahmen und zur Siedlungsrandgestaltung<br />

sowie die Ausgestaltung der Bebauungsplanung ist im Rahmen der Beteiligung<br />

des ZRK im B-Plan-Verfahren zu überprüfen.<br />

152

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!