Zweckverband Raum Kassel Umweltbericht - beim Zweckverband ...
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<strong>Umweltbericht</strong> zum Flächennutzungsplan des ZRK 2007<br />
5.1 - Wirkungsprognose - Einzelprüfung der Eingriffe K a s s e l<br />
Kultur-/Sachgüter<br />
keine<br />
4. Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung<br />
Bei Nichtumsetzung der Planung bleibt das Gebiet mit seinen heutigen Funktionen erhalten.<br />
5. Auswirkungen der Planung auf Flächen nach § 34 BNatSchG, FFH- bzw. Vogelschutzgebiete,<br />
Biotope nach § 31 HENatG und sonstige Schutzgebiete<br />
• NSG, LSG: LSG im Norden unmittelbar tangierend<br />
Verträglichkeitsprüfung:<br />
Es sind keine erheblich negativen Auswirkungen zu erwarten.<br />
• FFH, VSG: nicht berührt.<br />
• § 31 HENatG; Sonstige: nicht berührt.<br />
6. Vermeidung, Verringerung und Maßnahmen zum Ausgleich<br />
• Beschränkung der Bodenversiegelung auf das unvermeidbare Mindestmaß<br />
• Ansiedlung vom Gebäuden und Stellplätzen ausschließlich im südlichen Teil, im Anschluss<br />
an die angrenzende Bebauung (Festsetzung im Bebauungsplan).<br />
• Freihaltung und Gestaltung einer mindestens 10 – 15 m breiten Grünzone entlang des<br />
Weges Zum Feldlager, Ausweisung als öffentliche Grünfläche.<br />
• Sicherung eines Mindestmaßes an Durchlässigkeit der Anlage<br />
• Gestaltung der Außenränder unter Berücksichtigung der landschaftlich sensiblen Lage,<br />
Festsetzung entsprechender Pflanzbindungen.<br />
• Berücksichtigung der Biotopfunktion bei der Gestaltung der Randbereiche der Anlage-<br />
Festsetzung entsprechender Pflanzbindungen<br />
• Festsetzung von Einrichtungen zur Regenwasserrückhaltung, -versickerung und –nutzung<br />
an entstehenden Gebäuden<br />
• Festsetzungen zur Nutzung regenerativer Energien<br />
• zur Verminderung der von den Haushalten ausgehenden Emissionen (Hausbrand, Ziel-<br />
und Quellverkehr), die über Kaltluftströme auf die umgebenden Siedlungsbereiche einwirken<br />
werden, limitierende Festsetzungen im Bebauungsplan.<br />
7. Alternativenprüfung<br />
Grundsätzlich hat eine verbandsweite Vorprüfung von alternativen Siedlungserweiterungsflächen<br />
im Rahmen des Siedlungsrahmenkonzeptes 2015 (15.03.2006) stattgefunden.<br />
Der Stadt <strong>Kassel</strong> verbleiben bei Berücksichtigung limitierender Faktoren wie Schutzgebiete<br />
(insbes. Hochwasser, Natur- u. Landschaftsschutz, Klimasicherung) oder Bruchfelder nur<br />
wenige Siedlungserweiterungsflächen, wobei im Hinblick auf die Umsetzung die Verfügbarkeit<br />
von entscheidender Bedeutung ist. Der Wohnsiedlungsflächenbedarf ist gemäß SRK<br />
vorhanden. Andere für Siedlungserweiterungen in Frage kommende Flächen (wie z.B. Nr.<br />
10001 oder Nr. 10004) haben gleiche oder stärkere Auswirkungen auf die Schutzgüter.<br />
8. Prüfung kumulativer Wirkungen<br />
Die Fläche steht nicht in räumlichem oder funktionalem Zusammenhang mit anderen geplanten<br />
Siedlungserweiterungen, sodass kumulative Wirkungen nicht entstehen. Die Bebauung<br />
beschneidet im Zusammenhang mit dem Bestand die Kaltluftbildungs und -abflussmöglichkeiten.<br />
9. Empfehlungen für das Monitoring<br />
Die Wirksamkeit der empfohlenen Durch- bzw. Eingrünungsmaßnahmen und zur Siedlungsrandgestaltung<br />
sowie die Ausgestaltung der Bebauungsplanung ist im Rahmen der Beteiligung<br />
des ZRK im B-Plan-Verfahren zu überprüfen.<br />
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