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Sozialbericht 2010 Armut im Kanton Bern Fakten, Zahlen und ...

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dem eingeschlagenen Bildungsweg. Trotzdem markieren gewisse Ereignisse zumindest<br />

ansatzweise solche Übergänge. So kann etwa der in der obligatorischen Schule beginnende<br />

Prozess der Berufswahl, bei dem sich Kinder <strong>und</strong> Jugendliche mit ihrem Leben<br />

nach der obligatorischen Schulzeit befassen müssen, als solcher Übergang angesehen<br />

werden. Dies erfolgt <strong>im</strong> <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong> in der Regel <strong>im</strong> Alter von 14 Jahren.<br />

Das Ende der obligatorischen Schulzeit, das in der Regel <strong>im</strong> Alter von 16 Jahren erreicht<br />

wird, markiert in gewisser Weise ebenfalls einen Übergang, nämlich denjenigen<br />

von der Jugend ins Leben der jungen Erwachsenen. Von da an nehmen die Bildungs-<br />

<strong>und</strong> Erwerbsverläufe individuelle <strong>und</strong> «ausserobligatorische» Züge an. Viele, so etwa alle<br />

Lehrlinge, aber auch Werkstudentinnen <strong>und</strong> -studenten kommen erstmals in Kontakt<br />

mit der Erwerbswelt <strong>und</strong> müssen sich vermehrt nicht mehr nur mit Gleichaltrigen <strong>und</strong><br />

Lehrpersonen, sondern mit Erwachsenen (Arbeitskollegen, Vorgesetzten) auseinandersetzen.<br />

Der Übergang vom jungen Erwachsenen ins Erwachsenenleben ist schliesslich ebenfalls<br />

nicht an einer klaren Altersgrenze festzumachen. Vor dem Hintergr<strong>und</strong> einer Erwerbsbiografie<br />

kann dieser Übergang aber sinnvollerweise mit dem Ende der Ausbildung<br />

<strong>und</strong> dem Übertritt ins Erwerbsleben gleichgesetzt werden. Dieser Schritt erfolgt<br />

für die meisten spätestens mit 25 Jahren.<br />

Bei der Analyse von statistischen Daten kann auf teilweise individuell verlaufende Übergänge<br />

keine Rücksicht genommen werden. Aus diesem Gr<strong>und</strong> wurde die Altersgruppe<br />

der Jugendlichen <strong>und</strong> jungen Erwachsenen einerseits anhand möglichst objektiver <strong>und</strong><br />

für viele zutreffende Kriterien <strong>und</strong> andererseits unter Berücksichtigung der den statistischen<br />

Datenquellen geschuldeten Eigenheiten festgelegt. So gelten in der Schweizerischen<br />

Sozialhilfestatistik, die <strong>im</strong> Kapitel 6 analysiert wird, 18-Jährige als eigenständige,<br />

unabhängige Personen, die nicht mehr von ihren Eltern unterstützt werden, sondern ein<br />

eigenes Dossier erhalten. Zudem hat sich gezeigt, dass das Miteinbeziehen der 16- bis<br />

17-Jährigen die Heterogenität der Gruppe der Jugendlichen <strong>und</strong> jungen Erwachsenen<br />

so stark erhöhen würde, dass keine sinnvollen Vergleiche mit anderen Altersgruppen<br />

mehr möglich wären. Aus diesen Gründen wird <strong>im</strong> Kapitel 6 meist von jungen Erwachsenen<br />

(18- bis 25-Jährige) gesprochen.

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