25.02.2013 Aufrufe

Antwort der KuMi auf Antrag 1 der Entquêtekommission

Antwort der KuMi auf Antrag 1 der Entquêtekommission

Antwort der KuMi auf Antrag 1 der Entquêtekommission

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 26 -<br />

cherten und flächendeckenden Bildungsangebots in <strong>der</strong> Weiterbildung eine öffentliche<br />

Aufgabe. Die Weiterbildung hat die Aufgabe, dem Einzelnen zu helfen, im außerschulischen<br />

Bereich seine Fähigkeiten und Kenntnisse zu vertiefen, zu erweitern<br />

o<strong>der</strong> zu erneuern. Sie umfasst <strong>auf</strong> <strong>der</strong> Grundlage des Grundgesetzes und <strong>der</strong> Landesverfassung<br />

die allgemeine Bildung, die berufliche Weiterbildung sowie die politische<br />

Bildung. Die För<strong>der</strong>ung des Landes besteht hauptsächlich in Zuwendungen zu<br />

den Personalkosten <strong>der</strong> haupt- und nebenberuflich tätigen Beschäftigten <strong>der</strong> Weiterbildungseinrichtungen<br />

(Volkshochschulen, kirchliche und gewerkschaftliche Weiterbildungseinrichtungen).<br />

Sie wird in Form <strong>der</strong> so genannten Unterrichtseinheiten-<br />

För<strong>der</strong>ung gewährt, bei <strong>der</strong> eine Bildungseinrichtung pro zuwendungsfähige Unterrichtseinheit<br />

eine bestimmte vom jeweiligen Staatshaushaltsplan abhängige Pauschale<br />

erhält. Einige wenige Einrichtungen erhalten auch eine institutionelle För<strong>der</strong>ung<br />

durch das Kultusministerium, wie<strong>der</strong>um in <strong>der</strong> Höhe abhängig vom jeweiligen<br />

Staatshaushaltsplan.<br />

Zur allgemeinen Weiterbildung<br />

Die allgemeine Bildung wird zu großen Teilen gewährleistet von Volkshochschulen<br />

und kirchlichen Einrichtungen <strong>der</strong> Erwachsenenbildung, die sich zum Volkshochschulverband<br />

Baden-Württemberg bzw. zur Kirchlichen Landesarbeitsgemeinschaft<br />

für Erwachsenenbildung in Baden-Württemberg (KILAG) zusammengeschlossen haben.<br />

Dieser subsidiäre und dezentrale Charakter <strong>der</strong> Weiterbildung hat sich seit<br />

Jahrzehnten bewährt. Er gewährleistet ein flächendeckendes und qualitativ hochwertiges<br />

Angebot <strong>der</strong> allgemeinen Bildung bis in kleine Kommunen im ländlichen Bereich.<br />

Diese Kombination von kleinen flexiblen dezentralen Institutionen und starken,<br />

großen landesweiten Zusammenschlüssen trägt dazu bei, die notwendigen Innovationen<br />

in <strong>der</strong> Weiterbildung und <strong>der</strong>en flächendeckende Verbreitung in alle Mitgliedseinrichtungen<br />

sicherzustellen.<br />

Zur beruflichen Weiterbildung<br />

Gesetzliche Regelungen zur beruflichen Weiterbildung finden sich im Berufsbildungsgesetz<br />

(BBiG) und in <strong>der</strong> Handwerksordnung (HwO).<br />

Für das Handwerk von beson<strong>der</strong>er Bedeutung sind die Bestimmungen zur handwerklichen<br />

Meisterprüfung. § 45 HwO bezieht sich <strong>auf</strong> die Meisterprüfung in einem<br />

zulassungspflichtigen Handwerk und § 51 a HwO <strong>auf</strong> die Meisterprüfung in einem<br />

zulassungsfreien Handwerk o<strong>der</strong> in einem handwerksähnlichen Gewerbe.<br />

Daneben kann das Bundesministerium für Bildung und Forschung bundeseinheitliche<br />

Regelungen zur beruflichen Fortbildung (Fortbildungsordnungen) nach § 53 BBiG<br />

bzw. § 42 HwO erlassen. Sofern keine bundesrechtliche Regelungen bestehen, können<br />

die zuständigen Stellen (Kammern) Weiterbildungsregelungen nach § 54 BBiG,<br />

§ 42 a HwO erlassen.<br />

Berufliche Weiterbildung findet auch in beruflichen Schulen und dort an den ein- und<br />

zweijährigen Fachschulen statt.<br />

Die zweijährigen Fachschulen sind in Baden-Württemberg durch Verordnungen <strong>auf</strong><br />

<strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> KMK-Rahmenvereinbahrung über Fachschulen geregelt. Dadurch<br />

sind die Abschlüsse bundesweit anerkannt. Än<strong>der</strong>ungen an den Verordnungen bzw.<br />

die Einführung von neuen Fachrichtungen werden im Rahmen von Schulversuchen<br />

erprobt. Die Abschlussprüfungen <strong>der</strong> einjährigen Fachschulen (Meisterschulen) liegen<br />

im Zuständigkeitsbereich <strong>der</strong> jeweilig zuständigen Kammern und werden durch

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!