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Antwort der KuMi auf Antrag 1 der Entquêtekommission

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Aus Sicht <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> allgemeinen Weiterbildung, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Volkshochschulen<br />

und <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Kirchlichen Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung<br />

(KILAG) zusammengefassten Träger <strong>der</strong> kirchlichen Erwachsenenbildung, tragen<br />

das Land und die Kommunen durch ihre Mitfinanzierung zu einer Stärkung <strong>der</strong><br />

Weiterbildung bei. Nur so kann <strong>der</strong>en Auffassung nach die Weiterbildung ihre Funktion<br />

erfüllen, ein flächendeckendes, qualitativ hochwertiges Bildungsangebot für alle<br />

Schichten <strong>der</strong> Bevölkerung bereitzustellen. Da <strong>der</strong> gewerbliche Weiterbildungsmarkt<br />

nur die Bildungsbedürfnisse erfüllt, die mit finanziellem Gewinn bedient werden können,<br />

muss die öffentlich geför<strong>der</strong>te Weiterbildung die Bildungsbedarfe und -bedürfnisse<br />

<strong>auf</strong>greifen, die für eine zuträgliche gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung<br />

des Gemeinwesens sowie die entsprechende persönliche Entwicklung <strong>der</strong><br />

Bürger, insbeson<strong>der</strong>e aus sozial schwächeren Schichten, notwendig sind.<br />

Die wissenschaftliche Weiterbildung hat angesichts <strong>der</strong> Dynamik des wissenschaftlichen<br />

Fortschritts unter dem Gesichtspunkt „Lebenslanges Lernen“ zunehmend an<br />

Bedeutung gewonnen. Um den sich wandelnden Anfor<strong>der</strong>ungen im Rahmen <strong>der</strong> beruflichen<br />

Tätigkeit Rechnung zu tragen, aber auch, um einen Wie<strong>der</strong>einstieg in den<br />

Arbeitsprozess nach z. B. <strong>der</strong> Familienphase zu ermöglichen, wäre es deshalb wünschenswert,<br />

dass die Hochschulen ihre Angebote in <strong>der</strong> Weiterbildung ausweiten.<br />

Um den Stellenwert <strong>der</strong> wissenschaftlichen Weiterbildung zu betonen und diese im<br />

Kanon <strong>der</strong> Aufgaben <strong>der</strong> Hochschulen adäquat zu positionieren, wurde mit <strong>der</strong> dritten<br />

Stufe <strong>der</strong> Hochschulreform seit 1. Januar 2000 die wissenschaftliche Weiterbildung<br />

den Hochschulen als Kern<strong>auf</strong>gabe neben Forschung und Lehre zugewiesen.<br />

Weiterbildung im Agrarbereich muss aus Sicht des Ministeriums für Ländlichen<br />

Raum betriebliche, familiäre und individuelle Bedingungen <strong>der</strong> Interessenten berücksichtigen.<br />

Dem kommen z. B. die Bildungsprogramme <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft Ländliche<br />

Erwachsenenbildung Baden-Württemberg e. V. (ALEB) durch gezielte Angebote<br />

für die Menschen im ländlichen Raum nach. Die dem Ministerium für Ernährung<br />

und Ländlichen Raum nachgeordneten Behörden und Landesanstalten bieten fachliche<br />

Weiterbildungsprogramme an und verbinden <strong>der</strong>en Inhalte zunehmend mit EDVunterstützten<br />

Beratungsinformationen.<br />

Die Führungsakademie des Landes hat in Zusammenarbeit mit verschiedenen Ressorts<br />

Ende 2009 im Rahmen einer Wertanalyse des 18. Führungslehrganges Vorschläge<br />

zur Verdeutlichung <strong>der</strong> Bedeutung <strong>der</strong> Weiterbildung vorgelegt. Diese Vorschläge<br />

werden <strong>der</strong>zeit geprüft und können in die l<strong>auf</strong>ende Arbeit <strong>der</strong> Enquetekommission<br />

eingebracht werden.<br />

10. welche Rolle die Finanzierung <strong>der</strong> Weiterbildung durch das Land spielt,<br />

Zu den gesetzlichen Regelungen im Bereich <strong>der</strong> Weiterbildungsför<strong>der</strong>ung siehe auch<br />

Ziff. II 15.<br />

Die Rolle, die die Finanzierung <strong>der</strong> Weiterbildung durch das Land einnimmt, ist durch<br />

das <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung zu Grunde liegende Gesetz zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung und<br />

des Bibliothekswesens (Weiterbildungsför<strong>der</strong>ungsgesetz - WBilFöG) geregelt. Darin<br />

heißt es: "(1) [...] Die För<strong>der</strong>ung und Entwicklung eines breitgefächerten und flächendeckenden<br />

Bildungsangebotes in <strong>der</strong> Weiterbildung ist eine öffentliche Aufgabe. (2)<br />

Die Weiterbildung hat die Aufgabe, dem Einzelnen zu helfen, im außerschulischen

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