Antwort der KuMi auf Antrag 1 der Entquêtekommission
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Aus Sicht <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> allgemeinen Weiterbildung, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Volkshochschulen<br />
und <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Kirchlichen Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung<br />
(KILAG) zusammengefassten Träger <strong>der</strong> kirchlichen Erwachsenenbildung, tragen<br />
das Land und die Kommunen durch ihre Mitfinanzierung zu einer Stärkung <strong>der</strong><br />
Weiterbildung bei. Nur so kann <strong>der</strong>en Auffassung nach die Weiterbildung ihre Funktion<br />
erfüllen, ein flächendeckendes, qualitativ hochwertiges Bildungsangebot für alle<br />
Schichten <strong>der</strong> Bevölkerung bereitzustellen. Da <strong>der</strong> gewerbliche Weiterbildungsmarkt<br />
nur die Bildungsbedürfnisse erfüllt, die mit finanziellem Gewinn bedient werden können,<br />
muss die öffentlich geför<strong>der</strong>te Weiterbildung die Bildungsbedarfe und -bedürfnisse<br />
<strong>auf</strong>greifen, die für eine zuträgliche gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung<br />
des Gemeinwesens sowie die entsprechende persönliche Entwicklung <strong>der</strong><br />
Bürger, insbeson<strong>der</strong>e aus sozial schwächeren Schichten, notwendig sind.<br />
Die wissenschaftliche Weiterbildung hat angesichts <strong>der</strong> Dynamik des wissenschaftlichen<br />
Fortschritts unter dem Gesichtspunkt „Lebenslanges Lernen“ zunehmend an<br />
Bedeutung gewonnen. Um den sich wandelnden Anfor<strong>der</strong>ungen im Rahmen <strong>der</strong> beruflichen<br />
Tätigkeit Rechnung zu tragen, aber auch, um einen Wie<strong>der</strong>einstieg in den<br />
Arbeitsprozess nach z. B. <strong>der</strong> Familienphase zu ermöglichen, wäre es deshalb wünschenswert,<br />
dass die Hochschulen ihre Angebote in <strong>der</strong> Weiterbildung ausweiten.<br />
Um den Stellenwert <strong>der</strong> wissenschaftlichen Weiterbildung zu betonen und diese im<br />
Kanon <strong>der</strong> Aufgaben <strong>der</strong> Hochschulen adäquat zu positionieren, wurde mit <strong>der</strong> dritten<br />
Stufe <strong>der</strong> Hochschulreform seit 1. Januar 2000 die wissenschaftliche Weiterbildung<br />
den Hochschulen als Kern<strong>auf</strong>gabe neben Forschung und Lehre zugewiesen.<br />
Weiterbildung im Agrarbereich muss aus Sicht des Ministeriums für Ländlichen<br />
Raum betriebliche, familiäre und individuelle Bedingungen <strong>der</strong> Interessenten berücksichtigen.<br />
Dem kommen z. B. die Bildungsprogramme <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft Ländliche<br />
Erwachsenenbildung Baden-Württemberg e. V. (ALEB) durch gezielte Angebote<br />
für die Menschen im ländlichen Raum nach. Die dem Ministerium für Ernährung<br />
und Ländlichen Raum nachgeordneten Behörden und Landesanstalten bieten fachliche<br />
Weiterbildungsprogramme an und verbinden <strong>der</strong>en Inhalte zunehmend mit EDVunterstützten<br />
Beratungsinformationen.<br />
Die Führungsakademie des Landes hat in Zusammenarbeit mit verschiedenen Ressorts<br />
Ende 2009 im Rahmen einer Wertanalyse des 18. Führungslehrganges Vorschläge<br />
zur Verdeutlichung <strong>der</strong> Bedeutung <strong>der</strong> Weiterbildung vorgelegt. Diese Vorschläge<br />
werden <strong>der</strong>zeit geprüft und können in die l<strong>auf</strong>ende Arbeit <strong>der</strong> Enquetekommission<br />
eingebracht werden.<br />
10. welche Rolle die Finanzierung <strong>der</strong> Weiterbildung durch das Land spielt,<br />
Zu den gesetzlichen Regelungen im Bereich <strong>der</strong> Weiterbildungsför<strong>der</strong>ung siehe auch<br />
Ziff. II 15.<br />
Die Rolle, die die Finanzierung <strong>der</strong> Weiterbildung durch das Land einnimmt, ist durch<br />
das <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung zu Grunde liegende Gesetz zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung und<br />
des Bibliothekswesens (Weiterbildungsför<strong>der</strong>ungsgesetz - WBilFöG) geregelt. Darin<br />
heißt es: "(1) [...] Die För<strong>der</strong>ung und Entwicklung eines breitgefächerten und flächendeckenden<br />
Bildungsangebotes in <strong>der</strong> Weiterbildung ist eine öffentliche Aufgabe. (2)<br />
Die Weiterbildung hat die Aufgabe, dem Einzelnen zu helfen, im außerschulischen