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Antwort der KuMi auf Antrag 1 der Entquêtekommission

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Weiterbildung die an<strong>der</strong>en Personengruppen, wie beispielsweise auch junge Fachkräfte<br />

usw. unterstützt werden.<br />

Die Hochschulen sind für ihr Angebot in <strong>der</strong> wissenschaftlichen Weiterbildung in eigener<br />

Zuständigkeit verantwortlich. Die Hochschulen planen grundsätzlich sowohl im<br />

Bereich <strong>der</strong> weiterbildenden Masterstudiengänge, hier insbeson<strong>der</strong>e auch durch die<br />

Einrichtung von berufsbegleitenden Studiengängen, als auch im Bereich <strong>der</strong> Kontaktstudien,<br />

einen weiteren Ausbau ihres Weiterbildungsangebots.<br />

2. in welcher Form <strong>der</strong> zweite Bildungsweg weiterentwickelt und neu definiert<br />

werden kann,<br />

Der Zweite Bildungsweg bietet die Möglichkeit zum nachträglichen Erwerb von<br />

Schulabschlüssen. Er unterscheidet sich grundlegend vom Ersten Bildungsweg:<br />

Letzterer führt von <strong>der</strong> Grundschule über einen ununterbrochenen schulischen Bildungsgang<br />

bis zur Hochschulreife. Die Spezialisierung <strong>auf</strong> einen Beruf erfolgt erst<br />

nach <strong>der</strong> Abiturprüfung. Der Zweite Bildungsweg führt - u. U. über mehrere Stufen -<br />

letztlich bis zur Hochschulreife. Die vielfältigen Möglichkeiten des zweiten Bildungsweges<br />

sind das Ergebnis <strong>der</strong> stetigen Entwicklungen, das baden-württembergische<br />

Bildungssystem möglichst durchlässig zu gestalten. In Baden-Württemberg können<br />

solche Abschlüsse an speziellen Einrichtungen für Erwachsene zum Nachholen von<br />

Schulabschlüssen (Abendrealschule, Abendgymnasium, Kolleg), an beruflichen<br />

Schulen (z. B. Berufsoberschule, Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb <strong>der</strong> Fachhochschulreife)<br />

bzw. über bestimmte Prüfungen (Schulfremdenprüfung, Begabtenprüfung,<br />

Ergänzungsprüfung) nachgeholt werden.<br />

Folgende Bildungsgänge sind beson<strong>der</strong>s hervorzuheben:<br />

An den Abendrealschulen im Land Baden-Württemberg haben in den vergangenen<br />

43 Jahren seit Gründung <strong>der</strong> ersten Schule zahlreiche junge Erwachsene erfolgreich<br />

den Realschulabschluss und damit eine persönliche Weiterqualifizierung erreicht, die<br />

häufig die Voraussetzung für einen beruflichen Aufstieg bildete.<br />

Das allgemein bildende o<strong>der</strong> berufliche Abendgymnasium eröffnet für gut begabte,<br />

berufstätige junge Menschen einen Weg zur Hochschulreife, <strong>der</strong> anfangs neben <strong>der</strong><br />

Berufstätigkeit gegangen werden muss. Die Ausbildung am Abendgymnasium dauert<br />

in <strong>der</strong> Regel vier Jahre. Der Unterricht findet in <strong>der</strong> Regel abends, in Ausnahmefällen<br />

je nach örtlichen Gegebenheiten auch am Wochenende statt.<br />

Das Kolleg (Institut zur Erlangung <strong>der</strong> Hochschulreife) führt in einem geschlossenen<br />

Bildungsgang von drei Schuljahren zur allgemeinen Hochschulreife.<br />

Die Ausbildung in <strong>der</strong> Oberstufe <strong>der</strong> Berufsoberschule in den Fachrichtungen Berufsoberschule<br />

für Sozialwesen (SO), Technische Oberschule (TO) und Wirtschaftsoberschule<br />

(WO) führt <strong>auf</strong>bauend <strong>auf</strong> einem qualifizierten mittleren Bildungsabschluss<br />

und i. d. R. einer abgeschlossenen Berufsausbildung durch einen vertieften<br />

fachrichtungsbezogenen Unterricht zur Studienberechtigung an Hochschulen und<br />

Universitäten.

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