zukunft medien - Press & More GmbH
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● der Umfang der Weisungsbefugnisse,<br />
die sich der Auftraggeber gegenüber dem<br />
Auftragnehmer vorbehält,<br />
● die Rückgabe überlassener Datenträger<br />
und die Löschung beim Auftragnehmer<br />
gespeicherter Daten nach Beendigung des<br />
Auftrages.<br />
Erleichterung durch eigenes<br />
Datenschutzkonzept<br />
Die Einhaltung derartig umfangreicher Verpflichtungen<br />
erscheint angesichts eines einfachen<br />
Medienauftrages überwältigend und<br />
übertrieben. Am Datenschutz führt jedoch<br />
kein Weg vorbei. Es empfiehlt sich daher, aus<br />
der Not eine Tugend zu machen und potenzielle<br />
Kunden mit einem eigenen Datenschutzkonzept<br />
zu überzeugen und ihnen mit<br />
einem entsprechenden Know-how ihre Verpflichtungen<br />
als verantwortliche Auftraggeber<br />
zu erleichtern.<br />
Bei der Entwicklung eines Datenschutzkonzeptes<br />
und entsprechender Verträge als<br />
Grundlage einer Auftragsdatenverarbeitung<br />
ist der VDM NRW seinen Mitgliedern behilflich.<br />
Ansprechpartner<br />
Henrike Prömmel<br />
Verband Druck + Medien<br />
NRW e.V.<br />
Tel.: 0 23 06 / 2 02 62-13<br />
proemmel@vdmnrw.de<br />
Peter Möbius<br />
Verband Druck + Medien<br />
NRW e.V.<br />
Tel.: 0 23 06 / 2 02 62-12<br />
moebius@vdmnrw.de<br />
recht<br />
Seminar Datenschutz und Datensicherheit<br />
Am 06. Juni 2011 fand in Lünen das Seminar „Datenschutz und Datensicherheit“ statt.<br />
Referent der Veranstaltung war Günther Sreball, Dezernent zum Datenschutz im<br />
Regierungspräsidium Darmstadt. Zielsetzung an diesem Tag war die Sensibilisierung<br />
der Teilnehmer in Bezug auf den Datenschutz im Allgemeinen und im Speziellen.<br />
Zu Beginn wurden die Grundkenntnisse zum<br />
Bundesdatenschutzgesetz und zum betrieblichen<br />
Datenschutzbeauftragten vermittelt.<br />
Dabei ging es um Fragen wie: Wie wird der<br />
Datenschutzbeauftragte bestellt? Welchen<br />
Aufgaben muss er nachkommen? Welche<br />
Rechte und Pflichten hat er?<br />
Ein weiterer zentraler Inhalt des Seminars war<br />
die Auftragsdatenverarbeitung (Ausführliche<br />
Informationen zu diesem Thema entnehmen<br />
Sie bitte dem Artikel mit dem Titel „Auftragsverarbeitung:<br />
Lästige gesetzliche Notwendigkeit<br />
oder Marketingchance?“).<br />
Abschließend befassten sich die Teilnehmer<br />
mit „Werbung und Grundlagen der Datensicherheit<br />
im Betrieb“.<br />
Datenschutz ist wichtig!<br />
Kaum ein Betrieb kann sich heute im digitalen<br />
Zeitalter außerhalb des Bundesdatenschutzgesetzes<br />
bewegen. Dies beginnt<br />
bereits im Bereich des Arbeitsrechts hinsicht-<br />
Sonderzahlung mit Freiwilligkeitsvorbehalt<br />
Wenn ein Arbeitgeber ohne arbeits- oder tarifvertragliche Regelung oder Grundlage<br />
Leistungen oder Zahlungen erbringt, kann daraus eine sogenannte Betriebliche<br />
Übung entstehen. Von einer einmal bestehenden Betrieblichen Übung kann der<br />
Arbeitgeber in aller Regel nicht mehr abweichen, auch wenn er es wollte.<br />
Wenn der Arbeitgeber nun Zahlungen<br />
erbringt und nicht deutlich darauf hinweist,<br />
dass diese Leistung freiwillig ist (sogenannter<br />
Freiwilligkeitsvorbehalt), kann dies eine<br />
Betriebliche Übung begründen und so entsteht<br />
ein dauerhafter Anspruch auf Zahlung<br />
für einzelne Arbeitnehmer. Eine betriebliche<br />
Übung kommt grundsätzlich auch den Mitarbeitern<br />
zu Gute, die während des Bestehens<br />
der betrieblichen Übung in ein Arbeitsverhältnis<br />
mit dem Arbeitgeber eintreten (also nicht<br />
nur gegenüber Arbeitnehmern, die bereits in<br />
einem Arbeitsverhältnis stehen). Weist der<br />
Arbeitgeber jedoch bei einer Neueinstellung<br />
auf einen Freiwilligkeitsvorbehalt hin, so kann<br />
der neueingestellte Mitarbeiter nicht auf die<br />
betriebliche Übung vertrauen. Hierzu kann es<br />
ggf. genügen, dass der Freiwilligkeitsvorbehalt<br />
in einer Betriebsmitteilung ausgehängt wird.<br />
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg<br />
hatte in einer Entscheidung vom 25.11. 2010<br />
lich der Mitarbeiterdaten. Darüber hinaus fragen<br />
Kunden heute immer öfter konkret ab,<br />
inwieweit Datenschutz hinsichtlich ihrer übermittelten<br />
Daten gewährleistet wird. Aber auch<br />
die Zusammenarbeit mit einem Subunternehmer<br />
kann in dieser Hinsicht eine Rolle spielen.<br />
Viele der gestellten Fragen im Seminar<br />
konnten direkt vor Ort geklärt werden. Für<br />
eine weiterführende Beratung steht der VDM<br />
NRW seinen Mitgliedern zur Verfügung.<br />
Wegen der hohen Brisanz des Themas<br />
wird dieses Seminar auch im nächsten<br />
Jahr wieder stattfinden.<br />
Ansprechpartner<br />
Henrike Prömmel<br />
Verband Druck + Medien<br />
NRW e.V.<br />
Tel.: 0 23 06 / 2 02 62-13<br />
proemmel@vdmnrw.de<br />
einem Mitarbeiter Weihnachtsgeld für das<br />
Jahr 2009 zugesprochen. Dieser Mitarbeiter<br />
war 1999 in den Betrieb eingetreten und hatte<br />
durch vorbehaltlose Zahlungen in der Vergangenheit<br />
an der betrieblichen Übung teilgenommen<br />
und der Arbeitgeber hatte für das<br />
Jahr 2009 die Weihnachtsgeldzahlung nicht<br />
erbracht. Ein Freiwilligkeitsvorbehalt war zu<br />
keinem Zeitpunkt formuliert worden.<br />
Hier wird erneut deutlich, dass Zahlungen<br />
ohne Vorbehalt und lediglich aufgrund<br />
betrieblicher Übung höchst problematisch<br />
sind, da diese Ansprüche kaum beendet und<br />
abgelöst werden können.<br />
Ansprechpartner<br />
Wolfgang Kampermann<br />
Verband Druck + Medien<br />
NRW e.V.<br />
Tel.: 02306/20262-17<br />
kampermann@vdmnrw.de<br />
3/2011 <strong>zukunft</strong> <strong>medien</strong> 35