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zukunft medien - Press & More GmbH

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● der Umfang der Weisungsbefugnisse,<br />

die sich der Auftraggeber gegenüber dem<br />

Auftragnehmer vorbehält,<br />

● die Rückgabe überlassener Datenträger<br />

und die Löschung beim Auftragnehmer<br />

gespeicherter Daten nach Beendigung des<br />

Auftrages.<br />

Erleichterung durch eigenes<br />

Datenschutzkonzept<br />

Die Einhaltung derartig umfangreicher Verpflichtungen<br />

erscheint angesichts eines einfachen<br />

Medienauftrages überwältigend und<br />

übertrieben. Am Datenschutz führt jedoch<br />

kein Weg vorbei. Es empfiehlt sich daher, aus<br />

der Not eine Tugend zu machen und potenzielle<br />

Kunden mit einem eigenen Datenschutzkonzept<br />

zu überzeugen und ihnen mit<br />

einem entsprechenden Know-how ihre Verpflichtungen<br />

als verantwortliche Auftraggeber<br />

zu erleichtern.<br />

Bei der Entwicklung eines Datenschutzkonzeptes<br />

und entsprechender Verträge als<br />

Grundlage einer Auftragsdatenverarbeitung<br />

ist der VDM NRW seinen Mitgliedern behilflich.<br />

Ansprechpartner<br />

Henrike Prömmel<br />

Verband Druck + Medien<br />

NRW e.V.<br />

Tel.: 0 23 06 / 2 02 62-13<br />

proemmel@vdmnrw.de<br />

Peter Möbius<br />

Verband Druck + Medien<br />

NRW e.V.<br />

Tel.: 0 23 06 / 2 02 62-12<br />

moebius@vdmnrw.de<br />

recht<br />

Seminar Datenschutz und Datensicherheit<br />

Am 06. Juni 2011 fand in Lünen das Seminar „Datenschutz und Datensicherheit“ statt.<br />

Referent der Veranstaltung war Günther Sreball, Dezernent zum Datenschutz im<br />

Regierungspräsidium Darmstadt. Zielsetzung an diesem Tag war die Sensibilisierung<br />

der Teilnehmer in Bezug auf den Datenschutz im Allgemeinen und im Speziellen.<br />

Zu Beginn wurden die Grundkenntnisse zum<br />

Bundesdatenschutzgesetz und zum betrieblichen<br />

Datenschutzbeauftragten vermittelt.<br />

Dabei ging es um Fragen wie: Wie wird der<br />

Datenschutzbeauftragte bestellt? Welchen<br />

Aufgaben muss er nachkommen? Welche<br />

Rechte und Pflichten hat er?<br />

Ein weiterer zentraler Inhalt des Seminars war<br />

die Auftragsdatenverarbeitung (Ausführliche<br />

Informationen zu diesem Thema entnehmen<br />

Sie bitte dem Artikel mit dem Titel „Auftragsverarbeitung:<br />

Lästige gesetzliche Notwendigkeit<br />

oder Marketingchance?“).<br />

Abschließend befassten sich die Teilnehmer<br />

mit „Werbung und Grundlagen der Datensicherheit<br />

im Betrieb“.<br />

Datenschutz ist wichtig!<br />

Kaum ein Betrieb kann sich heute im digitalen<br />

Zeitalter außerhalb des Bundesdatenschutzgesetzes<br />

bewegen. Dies beginnt<br />

bereits im Bereich des Arbeitsrechts hinsicht-<br />

Sonderzahlung mit Freiwilligkeitsvorbehalt<br />

Wenn ein Arbeitgeber ohne arbeits- oder tarifvertragliche Regelung oder Grundlage<br />

Leistungen oder Zahlungen erbringt, kann daraus eine sogenannte Betriebliche<br />

Übung entstehen. Von einer einmal bestehenden Betrieblichen Übung kann der<br />

Arbeitgeber in aller Regel nicht mehr abweichen, auch wenn er es wollte.<br />

Wenn der Arbeitgeber nun Zahlungen<br />

erbringt und nicht deutlich darauf hinweist,<br />

dass diese Leistung freiwillig ist (sogenannter<br />

Freiwilligkeitsvorbehalt), kann dies eine<br />

Betriebliche Übung begründen und so entsteht<br />

ein dauerhafter Anspruch auf Zahlung<br />

für einzelne Arbeitnehmer. Eine betriebliche<br />

Übung kommt grundsätzlich auch den Mitarbeitern<br />

zu Gute, die während des Bestehens<br />

der betrieblichen Übung in ein Arbeitsverhältnis<br />

mit dem Arbeitgeber eintreten (also nicht<br />

nur gegenüber Arbeitnehmern, die bereits in<br />

einem Arbeitsverhältnis stehen). Weist der<br />

Arbeitgeber jedoch bei einer Neueinstellung<br />

auf einen Freiwilligkeitsvorbehalt hin, so kann<br />

der neueingestellte Mitarbeiter nicht auf die<br />

betriebliche Übung vertrauen. Hierzu kann es<br />

ggf. genügen, dass der Freiwilligkeitsvorbehalt<br />

in einer Betriebsmitteilung ausgehängt wird.<br />

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg<br />

hatte in einer Entscheidung vom 25.11. 2010<br />

lich der Mitarbeiterdaten. Darüber hinaus fragen<br />

Kunden heute immer öfter konkret ab,<br />

inwieweit Datenschutz hinsichtlich ihrer übermittelten<br />

Daten gewährleistet wird. Aber auch<br />

die Zusammenarbeit mit einem Subunternehmer<br />

kann in dieser Hinsicht eine Rolle spielen.<br />

Viele der gestellten Fragen im Seminar<br />

konnten direkt vor Ort geklärt werden. Für<br />

eine weiterführende Beratung steht der VDM<br />

NRW seinen Mitgliedern zur Verfügung.<br />

Wegen der hohen Brisanz des Themas<br />

wird dieses Seminar auch im nächsten<br />

Jahr wieder stattfinden.<br />

Ansprechpartner<br />

Henrike Prömmel<br />

Verband Druck + Medien<br />

NRW e.V.<br />

Tel.: 0 23 06 / 2 02 62-13<br />

proemmel@vdmnrw.de<br />

einem Mitarbeiter Weihnachtsgeld für das<br />

Jahr 2009 zugesprochen. Dieser Mitarbeiter<br />

war 1999 in den Betrieb eingetreten und hatte<br />

durch vorbehaltlose Zahlungen in der Vergangenheit<br />

an der betrieblichen Übung teilgenommen<br />

und der Arbeitgeber hatte für das<br />

Jahr 2009 die Weihnachtsgeldzahlung nicht<br />

erbracht. Ein Freiwilligkeitsvorbehalt war zu<br />

keinem Zeitpunkt formuliert worden.<br />

Hier wird erneut deutlich, dass Zahlungen<br />

ohne Vorbehalt und lediglich aufgrund<br />

betrieblicher Übung höchst problematisch<br />

sind, da diese Ansprüche kaum beendet und<br />

abgelöst werden können.<br />

Ansprechpartner<br />

Wolfgang Kampermann<br />

Verband Druck + Medien<br />

NRW e.V.<br />

Tel.: 02306/20262-17<br />

kampermann@vdmnrw.de<br />

3/2011 <strong>zukunft</strong> <strong>medien</strong> 35

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