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Geschäftsbericht 2006 (pdf) - Flughafen München

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Dieses Wachstum wird auch zukünftig seine<br />

Fortsetzung finden: Nach Prognosen des unabhängigen<br />

Beratungsunternehmens Intraplan<br />

Consult GmbH im Raumordnungsverfahren wird<br />

die Zahl der Flugbewegungen bis zum Jahr 2020<br />

auf 610 000 und das Passagieraufkommen auf<br />

annähernd 56 Millionen steigen.<br />

Zweibahnen-System reicht nicht aus<br />

Durch die kontinuierlichen Verkehrszuwächse<br />

der vergangenen und kommenden Jahre stößt<br />

der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> mit dem bestehenden<br />

Zweibahnensystem und seinen gegenwärtig 90<br />

planbaren Flugbewegungen pro Stunde in den<br />

Spitzenzeiten regelmäßig an seine Kapazitätsgrenzen.<br />

Nennenswerte Steigerungen – mit denen<br />

die Slotnachfragen der Airlines befriedigt<br />

werden könnten – sind selbst unter Berücksichtigung<br />

möglicher Optimierungsmaßnahmen<br />

nicht mehr zu erreichen. Somit drohen bereits<br />

in naher Zukunft erhebliche Wartezeiten und Verspätungen,<br />

die eine bedarfsgerechte Verkehrsabwicklung<br />

nicht mehr ermöglichen.<br />

Anforderungen der Zukunft gerecht werden<br />

Um die weitere dynamische Entwicklung des<br />

Münchner <strong>Flughafen</strong>s zu einem international<br />

konkurrenzfähigen Drehkreuz und zugleich<br />

zu einem leistungsfähigen Beschäftigungs- und<br />

Wirtschaftsmotor zu stärken, muss ein Kapazitätsziel<br />

von mindestens 120 Starts und Landungen<br />

pro Stunde angestrebt werden – ein Wert,<br />

den das bestehende Zweibahnensystem nicht<br />

erreichen kann.<br />

Antrag auf Raumordnung<br />

Am 26. Juli 2005 legte die Geschäftsführung der<br />

<strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH (FMG) dem Aufsichtsrat<br />

und der Gesellschafterversammlung<br />

die absehbaren Kapazitätsengpässe, die die Notwendigkeit<br />

eines Ausbaus begründen, dar. Die<br />

Gesellschafterversammlung erteilte daraufhin<br />

der FMG die Freigabe, die Planungen zur Erweiterung<br />

des bestehenden Start- und Landebahnsystems<br />

aufzunehmen sowie zeitnah ein<br />

entsprechendes Raumordnungsverfahren vorzubereiten<br />

und einzuleiten.<br />

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