Geschäftsbericht 2006 (pdf) - Flughafen München
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Dieses Wachstum wird auch zukünftig seine<br />
Fortsetzung finden: Nach Prognosen des unabhängigen<br />
Beratungsunternehmens Intraplan<br />
Consult GmbH im Raumordnungsverfahren wird<br />
die Zahl der Flugbewegungen bis zum Jahr 2020<br />
auf 610 000 und das Passagieraufkommen auf<br />
annähernd 56 Millionen steigen.<br />
Zweibahnen-System reicht nicht aus<br />
Durch die kontinuierlichen Verkehrszuwächse<br />
der vergangenen und kommenden Jahre stößt<br />
der <strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> mit dem bestehenden<br />
Zweibahnensystem und seinen gegenwärtig 90<br />
planbaren Flugbewegungen pro Stunde in den<br />
Spitzenzeiten regelmäßig an seine Kapazitätsgrenzen.<br />
Nennenswerte Steigerungen – mit denen<br />
die Slotnachfragen der Airlines befriedigt<br />
werden könnten – sind selbst unter Berücksichtigung<br />
möglicher Optimierungsmaßnahmen<br />
nicht mehr zu erreichen. Somit drohen bereits<br />
in naher Zukunft erhebliche Wartezeiten und Verspätungen,<br />
die eine bedarfsgerechte Verkehrsabwicklung<br />
nicht mehr ermöglichen.<br />
Anforderungen der Zukunft gerecht werden<br />
Um die weitere dynamische Entwicklung des<br />
Münchner <strong>Flughafen</strong>s zu einem international<br />
konkurrenzfähigen Drehkreuz und zugleich<br />
zu einem leistungsfähigen Beschäftigungs- und<br />
Wirtschaftsmotor zu stärken, muss ein Kapazitätsziel<br />
von mindestens 120 Starts und Landungen<br />
pro Stunde angestrebt werden – ein Wert,<br />
den das bestehende Zweibahnensystem nicht<br />
erreichen kann.<br />
Antrag auf Raumordnung<br />
Am 26. Juli 2005 legte die Geschäftsführung der<br />
<strong>Flughafen</strong> <strong>München</strong> GmbH (FMG) dem Aufsichtsrat<br />
und der Gesellschafterversammlung<br />
die absehbaren Kapazitätsengpässe, die die Notwendigkeit<br />
eines Ausbaus begründen, dar. Die<br />
Gesellschafterversammlung erteilte daraufhin<br />
der FMG die Freigabe, die Planungen zur Erweiterung<br />
des bestehenden Start- und Landebahnsystems<br />
aufzunehmen sowie zeitnah ein<br />
entsprechendes Raumordnungsverfahren vorzubereiten<br />
und einzuleiten.<br />
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