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städtebauliches entwicklungskonzept alter ... - Stadt Minden

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ALTER WESERHAFEN / EHEMALIGER GÜTERBAHNHOF<br />

130<br />

UMSETZUNGSSTRATEGIE<br />

Mit den betroffenen Eigentümern werden zurzeit zum Teil intensive Gespräche geführt, mit dem Ziel,<br />

ihre Bereitschaft und Möglichkeiten zur Mitwirkung zu ermitteln und vertraglich abzustimmen.<br />

Es zeichnet sich ab, dass einige der Brachflächeneigentümer bereit sind, sich an dem Prozess zu<br />

beteiligen und die Chance sehen, wirtschaftlichen Vorteil aus einer zukunftsorientierten Nachnutzung<br />

ihrer Brachfläche zu erhalten.<br />

In anderen Teilbereichen des Untersuchungsgebietes, im Bereich Laxburg und im nördlichen Bereich<br />

der Friedrich-Wilhelm-Straße, sieht die Maßnahmenplanung ein Fassaden- und energetisches<br />

Modernisierungskonzept vor. Modernisierungsmaßnahmen, die auf dieser Grundlage durchgeführt<br />

werden sollen, müssen auch von den privaten Eigentümern getragen werden. Wenn in den davon<br />

betroffenen Bereichen ein einfaches Sanierungsverfahren durchgeführt wird, das auch parallel zu den<br />

<strong>Stadt</strong>umbaugebiet etabliert werden kann, können die Eigentümer für mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Minden</strong><br />

abgestimmten und den Sanierungszielen entsprechenden Modernisierungsmaßnahmen, steuerliche<br />

Begünstigungen in Anspruch nehmen. Wohnungsbaufördermittel des Landes und des Bundes, KfW-<br />

Darlehen, Förderprogramme zur energetischen Erneuerung, Sonderabschreibungen für genutzte<br />

denkmalgeschützte Gebäude stehen den privaten Eigentümern bei Modernisierungsmaßnahmen zur<br />

Verfügung. Dies kann als Anreiz für private Investitionen dienen. Die Fördertatbestände sind z. T.<br />

komplex, können sich ergänzen oder gegenseitig ausschließen. Deshalb ist eine intensive Beratung<br />

und der Eigentümer und Koordination der Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten notwendig.<br />

Umfangreiche öffentliche Neuerschließungen im Untersuchungsgebiet sieht die Maßnahmenplanung<br />

nicht vor. In den Bereichen der kleinteiligen gewerblichen Entwicklung des Areals Berg/Westermann<br />

sowie der nördliche Teil des ehemaligen Güterbahnhofgeländes sind Neuerschließungsmaßnahmen<br />

vorgesehen. Da sie unmittelbar zugeordnet sind, können diese aber auch privat oder mit Hilfe von<br />

Erschließungsverträgen realisiert werden.<br />

Gleiches gilt für den Platz auf dem ehemaligen Güterbahnhof, der als wichtiger Baustein der<br />

Gesamtentwicklung des Untersuchungsgebietes, aber auch ein wesentlicher Bestandteil des<br />

Umfeldes für den geplanten Freizeitgewerbestandort ist. Die Realisierung des Platzes kann mit Hilfe<br />

eines städtebaulichen Vertrages angestrebt werden. Da Teile der für die Platzentwicklung<br />

notwendigen Fläche aus dem ehemaligen Güterbahnhofareals bereits privatisiert wurde ist hier ein<br />

(Zwischen-)Erwerb der Fläche erforderlich.<br />

Eine Verlegung der Hafenstraße und eine Führung in Zweirichtungsverkehr scheinen nach Umsetzung<br />

der Entwicklungsziele, insbesondere im Bereich des alten Weserhafens und des ehemaligen

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