städtebauliches entwicklungskonzept alter ... - Stadt Minden
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ALTER WESERHAFEN / EHEMALIGER GÜTERBAHNHOF<br />
130<br />
UMSETZUNGSSTRATEGIE<br />
Mit den betroffenen Eigentümern werden zurzeit zum Teil intensive Gespräche geführt, mit dem Ziel,<br />
ihre Bereitschaft und Möglichkeiten zur Mitwirkung zu ermitteln und vertraglich abzustimmen.<br />
Es zeichnet sich ab, dass einige der Brachflächeneigentümer bereit sind, sich an dem Prozess zu<br />
beteiligen und die Chance sehen, wirtschaftlichen Vorteil aus einer zukunftsorientierten Nachnutzung<br />
ihrer Brachfläche zu erhalten.<br />
In anderen Teilbereichen des Untersuchungsgebietes, im Bereich Laxburg und im nördlichen Bereich<br />
der Friedrich-Wilhelm-Straße, sieht die Maßnahmenplanung ein Fassaden- und energetisches<br />
Modernisierungskonzept vor. Modernisierungsmaßnahmen, die auf dieser Grundlage durchgeführt<br />
werden sollen, müssen auch von den privaten Eigentümern getragen werden. Wenn in den davon<br />
betroffenen Bereichen ein einfaches Sanierungsverfahren durchgeführt wird, das auch parallel zu den<br />
<strong>Stadt</strong>umbaugebiet etabliert werden kann, können die Eigentümer für mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Minden</strong><br />
abgestimmten und den Sanierungszielen entsprechenden Modernisierungsmaßnahmen, steuerliche<br />
Begünstigungen in Anspruch nehmen. Wohnungsbaufördermittel des Landes und des Bundes, KfW-<br />
Darlehen, Förderprogramme zur energetischen Erneuerung, Sonderabschreibungen für genutzte<br />
denkmalgeschützte Gebäude stehen den privaten Eigentümern bei Modernisierungsmaßnahmen zur<br />
Verfügung. Dies kann als Anreiz für private Investitionen dienen. Die Fördertatbestände sind z. T.<br />
komplex, können sich ergänzen oder gegenseitig ausschließen. Deshalb ist eine intensive Beratung<br />
und der Eigentümer und Koordination der Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten notwendig.<br />
Umfangreiche öffentliche Neuerschließungen im Untersuchungsgebiet sieht die Maßnahmenplanung<br />
nicht vor. In den Bereichen der kleinteiligen gewerblichen Entwicklung des Areals Berg/Westermann<br />
sowie der nördliche Teil des ehemaligen Güterbahnhofgeländes sind Neuerschließungsmaßnahmen<br />
vorgesehen. Da sie unmittelbar zugeordnet sind, können diese aber auch privat oder mit Hilfe von<br />
Erschließungsverträgen realisiert werden.<br />
Gleiches gilt für den Platz auf dem ehemaligen Güterbahnhof, der als wichtiger Baustein der<br />
Gesamtentwicklung des Untersuchungsgebietes, aber auch ein wesentlicher Bestandteil des<br />
Umfeldes für den geplanten Freizeitgewerbestandort ist. Die Realisierung des Platzes kann mit Hilfe<br />
eines städtebaulichen Vertrages angestrebt werden. Da Teile der für die Platzentwicklung<br />
notwendigen Fläche aus dem ehemaligen Güterbahnhofareals bereits privatisiert wurde ist hier ein<br />
(Zwischen-)Erwerb der Fläche erforderlich.<br />
Eine Verlegung der Hafenstraße und eine Führung in Zweirichtungsverkehr scheinen nach Umsetzung<br />
der Entwicklungsziele, insbesondere im Bereich des alten Weserhafens und des ehemaligen